Winterurlaub in Österreich: Diese Verkehrsregeln sollten Autofahrer unbedingt kennen
Von Redaktion Südbayern

Viele Deutsche zieht es in den Wintermonaten nach Österreich. Wer mit dem Auto anreist, sollte sich nach Angaben des ADAC Südbayern jedoch auf besonders strenge Vorschriften einstellen. Denn wer die dort geltenden Regeln – wie das Immissionsschutzgesetz-Luft, die Bildung einer Rettungsgasse oder Schneekettenpflicht (blaues Schild mit Reifen und Kette) – missachtet, riskiert empfindliche Strafen und gefährdet auch die Sicherheit.
Anders als in Deutschland kommen in Österreich Systeme wie Section Control zum Einsatz, die die Durchschnittsgeschwindigkeit über ganze Strecken messen. Zudem gibt es flexible Tempolimits im Rahmen des Immissionsschutzgesetz-Luft. Hinzu kommt, dass in unserem Nachbarland kein fester Bußgeldkatalog und kein Fahreignungsregister existieren und stattdessen Höchststrafen drohen, die vom Einzelfall und Bundesland abhängen. Besonders gefährliche Verstöße wie massive Geschwindigkeitsüberschreitungen können Strafen von bis zu 7500 Euro nach sich ziehen. In Extremfällen kann die Polizei sogar das Auto beschlagnahmen und versteigern – selbst wenn es aus dem Ausland stammt.
Ungewohnte Tempolimits und Section Control
Die Tempolimits in Österreich liegen bei 50 km/h im Ortsgebiet, 100 km/h auf Freilandstraßen und 130 km/h auf Autobahnen. Unter dem sogenannten Immissionsschutzgesetz-Luft (IG-L) können Geschwindigkeiten auf Autobahnen kurzfristig zur Luftreinhaltung auf 100 km/h oder sogar 80 km/h reduziert werden. Verstöße werden streng kontrolliert und höher bestraft als herkömmliche Geschwindigkeitsüberschreitungen. Ausnahmen gelten nur für klar erkennbare, reine Elektrofahrzeuge. Zusätzlich setzen die Behörden sogenannte Section-Control-Anlagen ein, die die Geschwindigkeit nicht nur an einem einzelnen Punkt, sondern die Durchschnittsgeschwindigkeit über ganze Streckenabschnitte messen. Neben stationären Anlagen kommen auch mobile Systeme, etwa in Baustellenbereichen, zum Einsatz.
Pflicht zur Rettungsgasse
Auch die Pflicht zur Bildung einer Rettungsgasse wird streng überwacht. Schon bei stockendem Verkehr muss eine Rettungsgasse gebildet werden. Wer das ignoriert, zahlt bis zu 726 Euro – wer Einsatzkräfte behindert, sogar bis zu 2180 Euro.
Welche Regelungen es in anderen Ländern gibt und wie hoch dort die Strafen sind lesen Sie hier.
Winterreifen und Schneeketten
Zwischen dem 1. November und 15. April gilt Winterreifenpflicht bei winterlichen Straßenverhältnissen (situative Winterreifenpflicht). Auf bestimmten Bergstraßen oder bei starkem Schneefall können zusätzlich Schneeketten vorgeschrieben sein (blaues Schild mit Reifen und Kette). Ohne passende Ausrüstung drohen bis zu 5000 Euro Bußgeld. Wichtig: Vor der Fahrt unbedingt mit der richtigen Handhabung der Ketten vertraut machen. ADAC Tipp: Mitglieder können beim ADAC Schneeketten mit Rückgabeoption erwerben. Wurde die Kette nicht benutzt, wird der Kaufpreis abzüglich einer Servicegebühr von 5 Euro pro Tag erstattet.
Was kostet ein Skipass in Deutschland, Österreich, Italien, der Schweiz, Frankreich, Tschechien und Polen? Ein ADAC Vergleich zeigt Preise in 30 Wintersportorten vom Arber bis Zermatt – auch für Familien.
Erneut Abfahrtsverbote in Tirol
Um Anwohner vor zu starkem Reiseverkehr zu schützen, haben die Behörden des österreichischen Bundeslandes Tirol für den überregionalen Durchgangsverkehr erneut Abfahrtssperren beziehungsweise Fahrverbote entlang wichtiger Stauausweichrouten verhängt. Dadurch soll der Verkehr im Falle eines Staus auf den Autobahnen und Hauptrouten gehalten werden. Diese Abfahrtssperren gelten vom 20. Dezember 2025 bis Ostermontag (6. April 2026) immer an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen jeweils zwischen 7 und 19 Uhr auf ausgewählten Straßen in den Bezirken Kufstein, Reutte und Imst. Im Bezirk Schwaz gelten die Fahrverbote jeweils an Samstagen bis einschließlich 28. März 2026. In den Bezirken Innsbruck und Innsbruck Land starten die Durchfahrtsverbote am 27. Dezember und enden bereits am 1. März 2026. Zusätzlich regulieren Dosierampeln den Verkehr. Wer gegen die Verbote verstößt, wird zurückgeschickt – mit entsprechendem Zeitverlust.