Neuerungen bei der LKW-Maut
Ab 3,5 Tonnen: LKW-Maut ab 01.07.2024
Ab dem 01. Juli sind auch Fahrzeuge über 3,5 Tonnen von der LKW-Maut betroffen. Grundlage ist dabei die technisch zulässige Gesamtmasse (Feld F.1 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1), somit können auch Fahrzeuge betroffen sein, welche bis maximal 3,5 Tonnen (Feld F.2) zugelassen, bzw. abgelastet sind (Ausnahmeregelung beachten). Wird ein Anhänger gezogen, entscheidet die technisch zulässige Gesamtmasse (tzGm) des Zugfahrzeugs, ob die Mautpflicht besteht. Wohnmobile (ohne Anhänger), welche zur Personenbeförderung genutzt werden, sind generell von der Maut befreit. Dennoch wird empfohlen das Fahrzeug als M1 SA (Fahrzeug zur Personenbeförderung Sonderaufbau Wohnmobil) zuzulassen, da bei einer LKW-Zulassung die Kontrollbehörden zunächst von einer Mautpflicht ausgehen könnten. Zudem können Sie Ihr Fahrzeug auch als nicht Mautpflichtig registrieren lassen, was besonders für um- bzw. selbstgebaute Fahrzeuge die richtige Zuordnung ermöglicht.
Eine weitere Besonderheit gilt bei Wohnmobilen mit einer tzGm oberhalb der 3,5 Tonnen: Ist ein Ladebereich vorhanden oder wird ein Transportanhänger mitgeführt, so muss der Wohnbereich mindestens 50% der Nutzfläche betragen und die Fahrt darf ausschließlich privaten Zwecken dienen, andernfalls unterliegt das Fahrzeug / Gespann der Mautpflicht. Somit kann ein Bootsanhänger dazu führen, dass auch bei einer privaten Fahrt auf mautpflichtigen Strecken Maut entrichtet werden muss.
Wie kann ich als Privatperson Maut zahlen?
Wer in die Situation kommt ein mautpflichtiges Fahrzeug zu führen steht vor dem Problem, dass die meisten Zahlungsdienstleister nur Gewerbekunden annehmen. Das öffentliche Unternehmen Toll Collect bietet eine App bzw. Website an, auf welche ohne Kundenkonto einzelne Fahrten im Voraus gebucht werden können. Dieses Prozedere ist jedoch sehr aufwendig, da ohne Kundenkonto jede Fahrt manuell eingegeben werden muss, dazu zählt auch die manuelle Eingabe des Fahrzeugs! Privatpersonen können Toll Collect kontaktieren und erhalten nachfolgend einen Antrag für ein Kundenkonto für Privatpersonen. In Verbindung mit dem Verbau einer On-Board Unit (kurz OBU, bzw. „Mautbox“) kann eine Lösung für Vielfahrer realisiert werden.
Weitere Informationen zur umfangreichen Regelung finden Sie hier.
„Im Zuge der Einführung des Gesetzes zur neuen LKW-Maut sollte jeder Fahrzeughalter mit entsprechendem Fahrzeug prüfen, ob eine Mautpflicht besteht.“
Lars Münchau , Vorstandsmitglied für Verkehr und Technik ©ADAC Schleswig-Holstein e.V.