Unfall, Schadenersatz, Koffer weg: In diesen Fällen hilft die ADAC Nordrhein Rechtsberatung

Ratlos nach Unfall: Die ADAC Rechtsberatung und ADAC Vertragsanwälte in NRW helfen Mitgliedern kostenlos bei Rechtsfragen rund um Verkehr und Mobilität.© Nicht veröffentlichen

ADAC Mitglieder (aus den Regierungsbezirke Düsseldorf und Köln*) können sich bei rechtlichen Themen rund um Mobilität, Verkehr oder Reiserecht kostenlos von einer ADAC Vertragsanwältin oder -anwalt oder der ADAC Nordrhein Rechtsberatung beraten lassen. Dabei handelt es sich um eine kostenlose Erstberatung. Die Themen reichen von Problemen mit dem Mietwagen im Urlaub, Streit um Schadensersatz nach Unfällen, Abzocke beim Autokauf uvm. Lesen Sie hier Fallbeispiele aus Nordrhein-Westfalen, bei denen die ADAC Vertragsanwältinnen und -anwälte Mitgliedern kostenlos helfen konnten.

Hier finden Sie einen ADAC Vertragsanwalt in Ihrer Nähe.

Kostenlose Beratung im Gebiet Nordrhein* durch ADAC Vertragsanwälte: Das sind Beispiele

1. Streit nach Unfall auf Parkplatz von Fastfood-Restaurant in Bonn

Fall: ADAC Mitglied Alexander A. (alle Namen geändert) hat sich im Drive-in-Bereich eines Fastfood-Restaurants in Bonn mit seinem Auto in die Schlange an wartenden Autos eingereiht. Es geht nicht voran, er stellt den Motor aus und wartet schon mehrere Minuten. Plötzlich parkt ein anderer Gast aus einer Parklücke entlang des Drive-in-Bereichs aus und fährt Alexander A. seitlich ins Auto. Es entsteht ein Sachschaden an beiden Autos, verletzt wird niemand. Der andere Autofahrer behauptet, er habe sich vor dem Ausparken vergewissert, dass kein Auto hinter ihm stand. Dann sei er vorsichtig zurückgefahren und das Auto von Alexander A. sei plötzlich und unvermittelt hinter ihm aufgetaucht. Beide Unfallbeteiligte geben sich gegenseitig die Schuld.

Hilfe vom ADAC Vertragsanwalt: Alexander A. lässt sich von einem ADAC Vertragsanwalt in der Nähe seines Wohnorts kostenlos beraten. Dieser gibt ihm Tipps für das weitere juristische Vorgehen. Das Ergebnis: Alexander A. bekommt vor Gericht recht und erhält einen Anspruch auf Schadensersatz von knapp 3500 Euro.

Wer zahlt bei einem Unfall? Die ADAC Rechtsberatung und die ADAC Vertragsanwälte und -anwältinnen helfen ADAC Mitgliedern bei der Orientierung.© Adobe Stock / rh2010

2. Verweigerter Schadensersatz nach Unfall beim Ausparken in Brühl

Fall: ADAC Mitglied Maria N. und ihr Sohn Stefan steigen ins Auto und machen sich auf den Rückweg von einem Familienbesuch in Brühl. Am Steuer von Marian Ns. Auto sitzt ihr Sohn, der den Wagen auf einem Zufahrtsweg zu mehreren Parkbuchten zurücksetzt, um den Parkplatz zu verlassen. Ein anderer Fahrer möchte ebenfalls rückwärts ausparken und erfasst dabei das Auto von Maria N. Es entsteht ein Blechschaden in Höhe von rund 3200 Euro, den Maria N. von einer Werkstatt reparieren lässt. Der andere Fahrer sieht bei sich selbst nur eine Teilschuld für den Unfall und erstattet N. nur die Hälfte der Schadenshöhe.

Hilfe vom ADAC Vertragsanwalt: Maria N. schildert ihren Fall einem ADAC Vertragsanwalt. Dieser bestärkt sie darin, dass sie vor Gericht erwirken kann, dass der andere Fahrer den Schaden samt Gutachterkosten vollständig und nicht nur anteilig erstatten muss. Maria N. zieht vor Gericht und hat Erfolg: Der andere Fahrer trägt dem Gerichtsurteil nach die gesamte Schuld am Unfall und muss die vollständigen Kosten übernehmen.

3. Kostenübernahme von Reha-Maßnahmen in NRW nach Unfall

Fall: ADAC Mitglied Bernd B. und sein Bruder Claus B. sind gemeinsam im Urlaub in Bayern. Nach einem Tagesausflug im Nachbarort kehren sie in ihren Urlaubsort zurück und werden kurz vor dem Ortseingang von einem anderen Auto erfasst. Bernd B. wird verletzt, auch seinen Bruder Claus trifft es sehr schlimm. Mehrere Operationen sind bei ihm notwendig. Zurück in der Heimat in NRW spricht Bernd B. mit seiner Versicherung. Der Kontakt dort empfiehlt ihm als ADAC Mitglied die kostenlose Rechtsberatung durch eine ADAC Vertragsanwältin in Anspruch zu nehmen.

Hilfe von der ADAC Vertragsanwältin: Die ADAC Vertragsanwältin zeigt dem Betroffenen auf, welche Ansprüche er bei der Versicherung des Unfallverursachers geltend machen kann. Diese muss unter anderem die Kosten für die Rehamaßnahmen zur Genesung seines Bruders übernehmen.

Nach einem Unfall herrscht oft Unsicherheit über das weitere rechtliche Vorgehen. Die ADAC Vertragsanwälte und -anwältinnen beraten ihre Mitglieder gerne kostenlos.© Adobe Stock / Lifeisbeautiful

4. Familie aus Köln verpasst Flug trotz Pufferzeit

Fall: Als im Sommer 2022 die Urlaubssaison beginnt, bricht an vielen Flughäfen das Chaos aus. Stundenlange Wartezeiten an den Sicherheitskontrollen, Kofferberge, Schlangen bis aus den Terminals heraus. Bei Familie S. aus Köln steht zu dem Zeitpunkt eine dreiwöchige Reise durch die USA an. Von den Zuständen an den Flughäfen hatten sie bereits erfahren. Der Reiseveranstalter hatte empfohlen drei Stunden vor Abflug am Frankfurter Flughafen zu sein, Familie S. kommt fünf Stunden vorher an. Als die Maschine abhebt, steht die Familie trotzdem noch in der Schlange, weil es nicht vorangeht.

Hilfe von der ADAC Rechtsberatung: Jens S., der Vater der Familie, meldet sich als Mitglied telefonisch bei der ADAC Rechtsberatung. Die Rechtsexperten des ADAC erklären den Betroffenen, dass sie nachweisen müssen, dass sie rechtzeitig am Flughafen waren. Da sie als Pauschalreisende unterwegs waren, muss der Veranstalter dafür sorgen, dass sie anderweitig ans Ziel gelangen. Die Familie S. erwirkt genau das beim Reiseveranstalter und gelangt über Umwege doch noch ans Urlaubsziel.

5. Koffer nach dem Flug von Palma nach Düsseldorf verschwunden – was tun?

Fall: Frank G. steht am Düsseldorfer Flughafen vor einem der Gepäckbänder. Während die Reisenden, die eben noch im Flieger von aus Palma de Mallorca neben ihm saßen, nach und nach ihr Gepäck vom Band ziehen, wartet der Urlauber vergeblich. Das Band stoppt, der Koffer von Sommer ist nicht dabei. Was nun? Ein Mitarbeiter am Schalter sagt ihm, er könne ein Formular ausfüllen und nach Hause fahren. Es würde sich jemand melden. Eine Woche später wartet Sommer immer noch auf den Koffer.

Der Koffer ist nach dem Flug verschwunden – was tun? Auch hier hilft die ADAC Rechtsberatung© Adobe Stock / TIMDAVIDCOLLECTION

Hilfe von der ADAC Rechtsberatung: Frank G. fragt die ADAC Verbraucherschützer, was er von der Airline verlangen kann. Sie raten ihm, dass er grundsätzlich Schadensersatz verlangen kann, wenn Reisegepäck beim Flug verloren geht, verspätet ankommt oder beschädigt wird. Fehlt der Koffer nach dem Hinflug, dürfen nötige Ersatzkleidung und Toilettenartikel gekauft werden, die die Airline dann auch zu erstatten hat. Bei Frank G. ist davon auszugehen, dass er daheim Ersatzbekleidung besitzt, daher kann er dafür keinen Ersatz verlangen. Würde der Koffer unauffindbar bleiben, bekäme er Schadensersatz von maximal 1385 Euro. Zu Frank Gs. Glück kam der Koffer kurz nach dem Anrufer bei der ADAC Rechtsberatung bei G. an.

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*Die ADAC Rechtsberatung durch die Verbraucherschützerinnen und -schützer gilt für Mitglieder des ADAC Nordrhein – also ADAC Mitglieder im Bereich der Großräume Aachen, Bonn, Köln, Düsseldorf, sowie die Regionen Niederrhein rund um Krefeld und Wesel, das Bergische Land rund um Wuppertal sowie Teile des Ruhrgebiets rund um Duisburg, Essen, Oberhausen und Mülheim a.d.R. Gerne beraten unsere Rechtsexpertinnen und -experten Sie telefonisch unter 0221 472747 oder persönlich vor Ort im ADAC Center in Köln-Sülz, Luxemburger Str. 169. Kommen Sie dafür einfach montags bis freitags zwischen 9 und 17 Uhr vorbei, eine Terminbuchung vorab ist nicht erforderlich. Rechtsberatung für ADAC Mitglieder aus anderen Regionen gibt es unter 089 7676 2423.