Abmeldung bei Autoverkauf: ADAC in NRW hilft mit Kautionsvereinbarung

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Beim privaten Verkauf eines angemeldeten Fahrzeugs geht die Versicherung mit Vertragsabschluss auf den Käufer über. Um nicht auf den Kosten für Versicherung und Kfz-Steuer sitzenzubleiben, solange das Fahrzeug noch angemeldet ist, empfiehlt das Team des Verbraucherschutz des ADAC Nordrhein eine Kautionsvereinbarung. Alle wichtigen Infos gibt es hier:

Auto abmelden: Wann eine Kautionsvereinbarung sinnvoll ist

Wer sein Auto verkauft, ist dazu verpflichtet, die Versicherung und die Zulassungsstelle von dem Verkauf zu unterrichten. Denn die laufenden Kosten (Versicherungsbeiträge und Kfz-Steuer) muss noch immer der eingetragene Halter bezahlen, solange das Fahrzeug angemeldet ist. Daher ist es grundsätzlich besser, das Auto abgemeldet zu übergeben.

Die Abmeldung ist aktuell aber nicht immer einfach möglich. In vielen Behörden kann es durch das Coronavirus weiterhin zu Einschränkungen kommen. Davon sind in der Regel auch die örtlichen Zulassungsstellen betroffen. Auch der Käufer hat demnach – sofern er das Auto angemeldet übernimmt – Probleme, das Fahrzeug abzumelden. Seit 2015 können Fahrzeuge zwar auch online abgemeldet werden. Dafür müssen aber besondere Voraussetzungen erfüllt sein: Der Fahrzeug-Besitzer benötigt zum Beispiel einen Personalausweis mit eID-Onlinefunktion.

Damit Verkäufer, die ihr Auto momentan nur angemeldet übergeben können, nicht auf unbestimmte Zeit (bis zur Abmeldung durch den Käufer) auf den Kosten für Versicherung und Steuer sitzenbleiben, empfiehlt der ADAC in NRW zusätzlich zum Kaufvertrag eine Kautionsvereinbarung.

Keine Haftung bei Unfall

Wer sein Auto verkauft und das Fahrzeug angemeldet übergibt, haftet nicht, wenn der Käufer anschließend einen Unfall verursacht. Die Versicherung geht mit Vertragsabschluss auf den Käufer über, der eigene Schadenfreiheitsrabatt wird durch einen Unfall nicht beeinträchtigt.

Was steht in einer Kautionsvereinbarung?

In der Kautionsvereinbarung wird festgehalten, dass das Fahrzeug bis zu einem bestimmten Tag vom Käufer abgemeldet werden soll. Meldet der Käufer innerhalb der vereinbarten Frist ab, erhält er die volle Kaution zurück. Für jeden Tag nach Ablauf der Frist behält der Verkäufer ein Teil der zuvor erhaltenen Kaution ein. Der Betrag errechnet sich aus dem Versicherungsbeitrag pro Tag plus der Kfz-Steuer pro Tag.

Ich möchte mein Auto verkaufen. Wo bekomme ich eine Kautionsvereinbarung?

Das ist ganz einfach! Eine kostenlose Mustervereinbarung können ADAC Mitglieder per Mail bei verbraucherschutz@nrh.adac.de anfordern.

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