Auto-Tuning: Was steckt dahinter?
Der perfekte Sound, die Lieblingsfarbe oder der passende Heckspoiler – beim Auto-Tuning sind den individuellen Fantasien kaum Grenzen gesetzt. Doch nicht jede Anpassung am Fahrzeug ist auch erlaubt. Änderungen an Karosserie, Fahrwerk, Aussehen oder auch der Motorsteuerung sollten vorab genau überprüft werden.
Unter den Begriff des Kfz-Tunings fallen unterschiedlichste bauliche Maßnahmen, die Optik, Akustik oder Leistung des Fahrzeugs verändern können. Neben Fachwerkstätten, die sich auf Tuning spezialisiert haben, bieten spezielle Tuning-Sets Bastlern die Möglichkeit auch in der heimischen Garage ihre Kreativität auszuleben. Viele Veränderungen müssen jedoch zunächst auf Straßentauglichkeit geprüft und freigegeben sein. Anpassungen jeglicher Art dürfen andere Verkehrsteilnehmer nicht gefährden.
Optisches Tuning – Aussehen ist alles
Die Gründe für das Kfz-Tuning sind vielfältig. Steht bei den einen die Leistungsoptimierung im Vordergrund, wollen sich andere durch die Optik von der breiten Masse abheben. Tuning ist zum Großteil ein Ausdruck der Individualisierung. Das kommt besonders beim optischen Tuning oder Auto-Styling zum Vorschein. Dabei werden Innenraumbereiche, Beleuchtung, Lack- oder Felgenfarbe den individuellen Vorlieben der Fahrzeugbesitzer angepasst oder ganze Bereiche der Karosserie ausgetauscht.
Rein optische Veränderungen, bei denen keine Teile ersetzt oder ergänzt werden, z. B. das Lackieren oder Folieren des Autos, können grundsätzlich immer vorgenommen werden. Änderungen der kompletten Wagenfarbe müssen jedoch zeitnah gemeldet und in den Fahrzeugpapieren eingetragen werden. Sicherheitsrelevante Teile, wie Lenkrad oder Beleuchtung, müssen den Vorgaben der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) entsprechen und sind vom TÜV zu prüfen. Veränderungen des Innenraums sind in der Regel nicht genehmigungspflichtig, hier sind der Fantasie keine Grenzen gesetzt.
Zum Auto-Styling zählt auch der Nachbau spezieller Kult-Autos, die zum Beispiel in Filmen oder Serien ihre Erfolge feierten. Ein Auto, das hier besonders hervorsticht, ist K.I.T.T. aus der 80er Jahre Kultserie „Knight Rider“. Das sprechende Auto hat bis heute viele Fans – einer davon lebt in Thüringen und ist mit seinem fast originalgetreuen Replika des Autos rund um Erfurt unterwegs. Besitzer Andreas Winkler hat das Auto außen wie innen in jahrelanger Kleinarbeit umgebaut. Das Armaturenbrett ist den futuristischen Digitalanzeigen aus der Serie gewichen, auch Sitze und Frontschürzen des Autos wurden komplett neugestaltet.
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Technische Veränderungen für mehr Leistung
Häufig soll das Fahrzeug durch individuelles Tuning jedoch nicht nur optisch aufgewertet werden, sondern auch an Leistung gewinnen. Hierfür können Autoliebhaber neben Veränderungen an der Karosserie auch Anpassungen am Fahrwerk vornehmen. Bei dieser Art des Kfz-Tunings wird häufig die Spurbreite verändert, Tieferlegungsfedern integriert oder ein Sport- bzw. Gewindefahrwerk eingebaut.
Tieferlegen: Wo sind die Grenzen?
Durch das Tieferlegen des Fahrzeugs soll eine Veränderung des Fahrverhaltens erzielt werden. Wie tief ein Auto generell liegen darf, ist nicht gesetzlich festgehalten. Allerdings muss die Bodenfreiheit laut StVZO so weit gegeben sein, dass das Fahrzeug Hindernisse wie Bodenwellen, Schlaglöcher, abgesenkte Bordsteinkanten oder auch die Prüfgrube beim TÜV überfahren kann, ohne Schaden zu nehmen oder zu verursachen. Auf Empfehlung des TÜV-Verbands sollten tiefergelegte Fahrzeuge mit festen Anbauteilen (z.B. Metall) Hindernisse von 80 Millimetern Breite sowie 110 Millimetern Höhe problemlos und ohne Berührung überfahren können. Fahrzeuge mit flexiblen Anbauteilen, beispielsweise aus Kunststoff, müssen Hindernisse in Höhe von 80-100 Millimeter überfahren können.
Wichtig: Diese Vorgabe gilt für eine Fahrzeugauslastung mitsamt Fahrer und vollem Tank.
Motor-Tuning: Mehr Power für das Kfz
Leistungssteigerung kann zudem durch spezielles Tuning des Motors erreicht werden. Hierbei kann der Motor mit zusätzlichen technischen Hilfsmitteln ausgestattet oder einfach nur die Software für die Motorfunktionen umprogrammiert (Chip-Tuning) werden. Beim Motor-Tuning handelt es sich in der Regel um eine Kombination aus Chip-Tuning und baulichen Veränderungen am Motor. Allein bauliche Maßnahmen wirken sich bei neueren Fahrzeugen mit komplexer Software in der Regel nicht leistungssteigernd aus. Technische Veränderungen dieser Art sollten jedoch besser von einer seriösen Tuning-Werkstatt durchgeführt werden. Generell sollten Bastler sowie Profis beim Tuning darauf achten, dass Leistungssteigerungen des Motors über fünf Prozent genehmigungspflichtig sind.
Rechtliche Grundlagen und Bußgelder
Welche Änderungen an einem Fahrzeug zulässig sind und welche zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führen, wird durch § 19 Absatz 2 der StVZO festgelegt. Darunter fallen insbesondere solche Veränderungen, die sich negativ auf die Verkehrssicherheit oder Umweltbelastung auswirken können. Um sicher zu stellen, dass Tuning-Teile keinen Einfluss auf diese Aspekte des Fahrzeugs haben, dürfen nur solche verbaut werden, für die eine Teilegenehmigung oder Teilegutachten iSd §19 StVZO vorliegt. Beim Teilegutachten wird nach einer professionellen Bewertung von Prüfungsorganisationen wie TÜV, GTÜ oder DEKRA die Änderung abgenommen und ein Prüfzeugnis ausgestellt. Dieses muss, wie alle Papiere, immer mitgeführt werden, sonst droht das Erlöschen der Betriebserlaubnis.
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Fahren Tuning-Fans Autos mit nicht genehmigten Umbauten oder Leistungssteigerungen, erlischt die Betriebserlaubnis und es drohen Sanktionen wie ein Bußgeldbescheid.
Bußgelder, die aufgrund einer Ordnungswidrigkeit durch Tuning ausgestellt werden, können von bis zu 135€ sowie einem Punkteeintrag in Flensburg reichen. Geringere Strafen werden z.B. dann ausgestellt, wenn notwendige Genehmigungsbescheinigungen nicht im Auto mitgeführt werden. Deutlich teurer wird es beim Fahren ohne Betriebserlaubnis, da hier von einer potenziellen Gefährdung der Sicherheit anderer Verkehrsteilnehmer ausgegangen wird.
Meldepflicht für die Versicherung?
Wer sein Auto durch Tuning verändern möchte, sollte dies zudem seiner Versicherung melden. Zwar kann es je nach Tuning-Grad zu einer Erhöhung der Versicherungsprämie kommen (z. B. durch Leistungssteigerung) – wurde das Tuning jedoch nicht gemeldet und es kommt zu einem Unfall, kann das für den Fahrzeughalter deutlich teurer werden. Kfz-Versicherungen können in diesem Fall Leistungseinschränkungen oder sogar Regressforderungen vornehmen. Im schlechtesten Fall bleibt der Fahrzeughalter auf den kompletten Kosten sitzen.