Mitgliederversammlung des ADAC Schleswig-Holstein e.V.

Mitgliederversammlung
des Allgemeinen Deutschen Automobilclubs (ADAC) Schleswig-Holstein e.V.
am Sonntag, 30. März 2025, 10.00 Uhr im ATLANTIC Hotel Kiel, Raiffeisenstraße 2,
24103 Kiel
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Einladung zur Mitgliederversammlung des Allgemeinen Deutschen Automobilclubs (ADAC) Schleswig-Holstein e.V.
Tagesordnung
1. Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit und form- und fristgerechter Einladung
2. Feststellung der Stimmliste
3. Bericht des Vorstands
4. Bericht des Rechnungsprüfers
5. Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2024
6. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands
7. Wahlen
a) Vorstandmitglied für Finanzen
b) Vorstandsmitglied für Verkehr + Technik
c) Vorstandsmitglied für Mitglieder und Ortsclubs
d) 1. Rechnungsprüfer
e) Vorsitzender Ehrenrat
f) 2. Beisitzer Ehrenrat
g) 2. Stellv. Mitglied Ehrenrat
h) 1 Delegierte*r und 3 Ersatzdelegierte für die ADAC Hauptversammlung 2025
8. Ehrungen
9. Beschlussfassung über den Voranschlag für das Geschäftsjahr 2025
10. Anträge
11. Verschiedenes
Gemäß §§ 8 und 9 der Satzung ist jedes Mitglied des ADAC Schleswig-Holstein e.V. persönlich teilnahme-, rede- und stimmberechtigt. Voraussetzung für die Teilnahme an der Mitgliederversammlung ist die Anmeldung in Textform mit Name, Anschrift und ADAC Mitgliedsnummer einschließlich der Orts- und Datumsangabe oder die inhaltsgleiche Anmeldungserklärung im Online-Verfahren über die Internetseite des ADAC e.V. (www.adac.de). Anmeldungserklärungen solcher Art müssen spätestens 2 Wochen vor dem Tag der Mitgliederversammlung bei der Verwaltung des ADAC Schleswig-Holstein eingegangen sein; eine nach Ablauf dieser Frist eingehende Anmeldungserklärung gilt als nicht abgegeben. Außerdem sind die gültige ADAC Mitgliedskarte und auf Verlangen eine weitere Legitimation zur Person bei der Mitgliederversammlung vorzuzeigen. ADAC Mitglieder, die einem ADAC Ortsclub angehören, werden gemäß § 8 der Satzung nur durch Delegierte vertreten. Anträge müssen gemäß § 11 der Satzung vier Wochen vor der Mitgliederversammlung durch Einschreiben beim Vorstand des ADAC Schleswig-Holstein e.V. eingegangen sein.
Hier geht es zum Bericht der letztjährigen Mitgliederversammlung: