Mitgliederversammlung des ADAC Niedersachsen/Sachsen-Anhalt e.V.

Der ADAC Niedersachsen/Sachsen-Anhalt e.V. lädt seine Mitglieder am 21. März 2026, um 11 Uhr, zur ordentlichen Mitgliederversammlung ein.
Tagesordnung
1. Eröffnung und Begrüßung
2. Bericht des Vorstandes
3. Bericht der Rechnungsprüfer
4. Aussprache zu den Berichten
5. Feststellung der Stimmberechtigten
6. Genehmigung des Jahresabschlusses
7. Entlastung des ehrenamtlichen und geschäftsführenden Vorstandes
8. Bestellung eines Wahlausschusses
9. Wahlen
a) Rechnungsprüfer
b) Delegierte für die ADAC Hauptversammlung
10. Voranschlag für das laufende Geschäftsjahr
11. Beschlussfassung über die nach § 11 Abs. 1 und 2 der Satzung eingehenden Anträge, sowie über Dringlichkeitsanträge nach § 11 Abs. 3 der Satzung
Die Teilnahmeberechtigung, das Rede-, Stimm- und Wahlrecht sowie die Stellung von Anträgen sind in den §§ 8, 9 und 11 der Satzung geregelt.
Mitglieder, die einem anerkannten ADAC Ortsclub angehören, werden nur durch Delegierte vertreten.
Für Einzelmitglieder ist Voraussetzung für die Teilnahme an der Mitgliederversammlung eine Anmeldung in Textform mit Namen, Anschrift und ADAC Mitgliedsnummer einschließlich der Orts- und Datumsangabe.
Die Anmeldungserklärungen können schriftlich an den Sitz des ADAC Niedersachsen/Sachsen-Anhalt e.V., Lübecker Str. 17 - 30880 Laatzen gesendet werden oder in Textform inhaltsgleich im Online-Verfahren über die Internetseite des ADAC Niedersachsen/Sachsen-Anhalt e.V. unter adac.de/mitgliederversammlung erfolgen.
Anmeldungserklärungen müssen spätestens drei Wochen vor dem Tag der Mitgliederversammlung bei der Verwaltung des ADAC Niedersachsen/Sachsen-Anhalt e.V. eingegangen sein. Eine nach Ablauf dieser Frist eingehende Anmeldungserklärung gilt als nicht abgegeben.
Die gültige ADAC Mitgliedskarte und auf Verlangen eine weitere Legitimation zur Person sind bei der Mitgliederversammlung vorzuzeigen.
Bernward Franzky
Vorsitzender des ADAC Niedersachsen/Sachsen-Anhalt e.V.



