Mitgliederversammlung 2024

23.03.2024
09:30 bis 13:00 Uhr
Fahrsicherheitszentrum Schlüsselfeld
adac-nordbayern-straße 1
96132 Schlüsselfeld
© ADAC Nordbayern e.V.

Mitgliederversammlung 2024

ADAC Nordbayern e.V.

Einladung zur Mitgliederversammlung 2024


Satzungsgemäß laden wir hiermit am Samstag, 23. März 2024 um 9:30 Uhr die teilnahmeberechtigten Delegierten und ordentlichen Einzelmitglieder des ADAC Nordbayern e.V. zu einer ordentlichen Mitgliederversammlung im Fahrsicherheitszentrum Nordbayern, ADAC-Nordbayern-Straße 1, 96132 Schlüsselfeld ein. Sollte eine Durchführung in Präsenz nicht möglich sein, wird die Mitgliederversammlung in virtueller Form stattfinden.


Tagesordnung: a) Eröffnung / Begrüßung; b) Feststellung der Stimmliste, c) Bericht des Vorsitzenden, d) Bericht des stellvertretenden Vorsitzenden und Vorstandsmitglied Verkehr, e) Bericht des Vorstandsmitglieds Jugend und Sport/Sportleiter, f) Bericht des Vorstandsmitglieds Finanzen/Schatzmeisterin, g) Bericht des Vorstandsmitglieds Technik und Umwelt, h) Bericht des Vorstandsmitglieds Touristik, i) Bericht des Vorstandsmitglieds Ortsclubangelegenheiten, j) Satzungsänderungen (§ 8, § 9, § 14), k) Bericht der Rechnungsprüfer, l) Entlastung des Vorstands, m) Etat 2024, n) Rückblick 2023 / Ausblick 2024, o) Wahlen, p) Anträge (falls vorhanden), q) Verschiedenes/Diskussion, r) Schlusswort.


Die einem anerkannten ADAC Ortsclub angehörenden ordentlichen ADAC Mitglieder des Regionalclubs werden nur durch Delegierte mit Rede- und Stimmrecht vertreten (§ 8 der Regionalclubsatzung). Bei den einem Ortsclub angehörenden ordentlichen Mitgliedern entfällt auf je angefangene 100 ordentliche Mitglieder ein Delegierter. Die Anzahl der Delegierten richtet sich ausschließlich nach der Anzahl der ordentlichen ADAC Mitglieder eines Ortsclubs. Die Delegierten müssen satzungsgemäß ADAC Mitglieder sein.


Die keinem ADAC Ortsclub angehörenden ordentlichen Mitglieder im Sinne des § 3 Ziffer 2 Satz 1 der Satzung des ADAC Nordbayern e.V., können ihre Mitgliedsrechte auf der Mitgliederversammlung nur persönlich ausüben. Bevollmächtigungen an Dritte, Stimmübertragungen und Stimmhäufung sind nicht zulässig. Voraussetzung für die Teilnahme ist die schriftliche Anmeldung mit Name, Anschrift, ADAC Mitgliedsnummer sowie Unterschrift mit Orts- und Datumsangabe oder die Anmeldungserklärung im Online-Verfahren über die Internetseite des ADAC Nordbayern e.V. (www.adac.de/mitgliederversammlung). Nach der Anmeldung erhalten alle angemeldeten Mitglieder eine Bestätigung per E-Mail oder auf dem Postweg.


Die schriftliche Anmeldungserklärung wie auch die elektronische Anmeldungserklärung mit vorgegebener Legitimation müssen bis spätestens drei Wochen vor der Mitgliederversammlung, somit bis spätestens 01.03.2024, bei der Verwaltung des ADAC Nordbayern eingegangen sein. Eine nach Ablauf dieser Frist eingehende schriftliche Anmeldungserklärung oder elektronische Anmeldung mit vorgegebener Legitimation gilt als nicht abgegeben. Außerdem sind die gültige ADAC Mitgliedskarte und auf Verlangen eine weitere Legitimation zur Person (Personalausweis, Reisepass oder Führerschein) bei der Mitgliederversammlung vorzuzeigen.


Sachanträge zur Mitgliederversammlung können gemäß § 11 der Satzung gestellt werden: a) von mindestens 30 ordentlichen ADAC Mitgliedern; b) von jedem Mitglied des Vorstands; c) von jedem ADAC Ortsclub des ADAC Nordbayern e.V.; d) von jedem Delegierten.


Anträge von Mitgliedern, Ortsclubs oder Delegierten müssen bis zum 01.03.2024, Anträge auf Satzungsänderung bis zum Ende des der Mitgliederversammlung vorausgehenden Kalenderjahres durch Einschreiben beim Vorstand des ADAC Nordbayern e.V., Äußere Sulzbacher Str. 98, 90491 Nürnberg eingegangen sein. Im Übrigen verweisen wir auf die §§ 7 bis 12 der Satzung des ADAC Nordbayern e.V., die in allen ADAC Geschäftsstellen in Nordbayern oder auf der Homepage des ADAC Nordbayern e.V. eingesehen werden kann.


ADAC Nordbayern e.V.
Thomas Dill
Vorsitzender