Massenkarambolage: Wer zahlt den Schaden?

Über 40 Autos krachten Mitte März auf der A9 bei Ingolstadt ineinander. Wer zahlt
welchen Schaden? Bei Massenkarambolagen greift ein vereinfachtes Verfahren zur
Regulierung.
Unfallhergang bei über 40 Fahrzeugen kaum nachvollziehbar
Versicherer erstatten 100 Prozent der Schäden
Schadenfreiheitsrabatt ändert sich nicht
Bei Massenunfällen ist es oft unmöglich den Unfallhergang eindeutig nachzuvollziehen. Deshalb greifen hier andere Regeln bei der Schadensregulierung als bei einem normalen Unfall. Die meisten Versicherungen regulieren seit 2015 freiwillig nach einem vereinfachten Verfahren. Die eigene Kfz-Haftpflichtversicherung übernimmt dabei den ganzen Schaden ihres Versicherungsnehmers – unabhängig von der Schuldfrage. Der Schadenfreiheitsrabatt bleibt gleich.
Massenunfall: Wann das vereinfachte Verfahren gilt
Ob ein Massenunfall vorliegt und das vereinfachte Verfahren abgewendet wird, entscheidet ein Gremium des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Es gibt es drei Voraussetzungen: Es konnte kein Verursacher festgestellt werden, es waren mehr als 40 Fahrzeuge beteiligt (ist der Hergang schwer nachzuvollziehen genügen 20) und die Unfälle müssen in einem „engen zeitlichen und räumlichen Zusammenhang“ stattgefunden haben.