Massenkarambolage: Wer zahlt den Schaden?

Mehrere Autos wurden nach einer Massenkarambolage auf der Autoahn beschädigt
Massenunfall auf der Autobahn: Sind viele Fahrzeuge beteiligt, vereinfachen die Versicherer die Schadenregulierung© dpa/Einsatz-Report24

Über 40 Autos krachten Mitte März auf der A9 bei Ingolstadt ineinander. Wer zahlt
welchen Schaden? Bei Massenkarambolagen greift ein vereinfachtes Verfahren zur
Regulierung.

  • Unfallhergang bei über 40 Fahrzeugen kaum nachvollziehbar

  • Versicherer erstatten 100 Prozent der Schäden

  • Schadenfreiheitsrabatt ändert sich nicht

Bei Massenunfällen ist es oft unmöglich den Unfallhergang eindeutig nachzuvollziehen. Deshalb greifen hier andere Regeln bei der Schadensregulierung als bei einem normalen Unfall. Die meisten Versicherungen regulieren seit 2015  freiwillig nach einem vereinfachten Verfahren. Die eigene Kfz-Haftpflichtversicherung übernimmt dabei den ganzen Schaden ihres Versicherungsnehmers – unabhängig von der Schuldfrage. Der Schadenfreiheitsrabatt bleibt gleich.

Massenunfall: Wann das vereinfachte Verfahren gilt

Ob ein Massenunfall vorliegt und das vereinfachte Verfahren abgewendet wird, entscheidet ein Gremium des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Es gibt es drei Voraussetzungen: Es konnte kein Verursacher festgestellt werden, es waren mehr als 40 Fahrzeuge beteiligt (ist der Hergang schwer nachzuvollziehen genügen 20) und die Unfälle müssen in einem „engen zeitlichen und räumlichen Zusammenhang“ stattgefunden haben.