Einreise, Zoll und Aufenthalt in der Dominikanischen Republik

Die Dominikanische Republik begeistert ganzjährig mit ihren traumhaften Stränden, vielfältigen Möglichkeiten für Wassersport und kulturellen Highlights wie der kolonialen Altstadt von Santo Domingo. Von tropischen Wäldern bis hin zu historischen Stätten bietet das Land Erlebnisse für jeden Geschmack. Wer in die Dom Rep reisen will, sollte die wichtigsten Einreisebestimmungen und Zollvorschriften kennen.

Hier erfahren Sie alles, was Sie für eine Einreise in die Dominikanische Republik wissen müssen:

  • Welches Reisedokument brauche ich für die Dom Rep?
    Mit Reisepass, vorläufigem Reisepass oder Kinderreisepass können Sie einreisen. Ab Tag 31 brauchen touristische Besucherinnen und Besucher zudem ein Visum. Mehr Infos.

  • Was ist das E-Ticket?
    Das "E-Ticket" ist für die Ein- und für die Ausreise jeweils digital vorzuweisen und auszufüllen. Wann dies am besten gemacht wird, erfahren Sie weiter unten.

  • Welche Zollbestimmungen gilt es in der Dominikanischen Republik zu beachten?
    Bei der Einreise können über 16-Jährige ausgewählte Lebens- und Genussmittel abgabefrei mitnehmen. Bei der Ausreise gibt es ebenfalls die Möglichkeit, zollfreie Waren bis zum Wert von 300 Euro bzw. 430 Euro mitzunehmen.

Reise- und Sicherheitshinweise

Über den folgenden Link gelangen Sie zu den aktuellen Reise- und Sicherheitshinweisen des Auswärtigen Amtes.

Reise- und Sicherheitshinweise für die Dominikanische Republik

Das Auswärtige Amt rät allen Deutschen, die sich - auch nur vorübergehend - im Ausland befinden, sich online in der Krisenvorsorgeliste zu registrieren. So kann im Notfall schnell Kontakt aufgenommen werden. Pauschalreisende werden gegebenenfalls vom Reiseveranstalter über die Sicherheitslage informiert.

Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amtes

Einreisebestimmungen

Die Einreise ist möglich mit:

  • Reisepass: ja

  • Kinderreisepass: ja

  • Vorläufiger Personalausweis: nein

  • Vorläufiger Reisepass: ja

  • Personalausweis: nein

Zunächst bis 30.11.2025 genügt es, wenn das Dokument noch für die Dauer des Aufenthaltes gültig ist: Entry Requirements - Dominican Republic Tourism

Die Regelungen einzelner Fluggesellschaften bezüglich der Anerkennung von Reisedokumenten können abweichen, eine vorherige Abklärung wird dringend empfohlen.

Für einen touristischen Aufenthalt bis zu 30 Tagen gilt:

  • Visum: nicht erforderlich

Die Vorlage eines Rückflugtickets kann verlangt werden.

Für die Ein- und für die Ausreise ist jeweils digital und kostenfrei ein "E-Ticket" auszufüllen: Antrag E-Ticket

Dies ist innerhalb von 72 Stunden vor der Ein- bzw. Ausreise möglich. Der generierte QR-Code ist entweder auf einem mobilen Gerät oder ausgedruckt vorzuweisen.

Bei Einreise aus einem von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) als Gelbfieberinfektionsgebiet eingestuftem Land müssen Reisende eine gültige Gelbfieberimpfung nachweisen.

Reisevollmacht für Minderjährige

Für minderjährige Reisende, die allein, in Begleitung von nur einem Elternteil oder nicht erziehungsberechtigten Erwachsenen unterwegs sind, bieten die ADAC Clubjuristen allgemeine Hinweise sowie Vorlagen für eine Reisevollmacht zum Download an.

Hinweis: Es handelt sich nicht um amtliche Dokumente, sondern um Empfehlungen, die gegebenenfalls ergänzt und beglaubigt werden müssen. Viele Transportgesellschaften verlangen auch besondere Vollmachten, erkundigen Sie sich dort nach den Einzelheiten.

Abgelaufene oder verlorene Ausweispapiere

Grundsätzlich ist für Auslandsreisen sowie für die Wiedereinreise nach Deutschland ein gültiges Ausweisdokument erforderlich. In einigen EU-Ländern wird die Ausweispflicht auch dann erfüllt, wenn der Personalausweis, Reisepass oder vorläufige Reisepass nicht länger als ein Jahr abgelaufen ist. Informationen dazu finden sich in den vom Auswärtigen Amt bereitgestellten Reise- und Sicherheitshinweisen des jeweiligen Landes.

Es sollte jedoch berücksichtigt werden, dass ein abgelaufenes Ausweisdokument im Ausland, beispielsweise bei der Hotelregistrierung oder bei Banken, möglicherweise nicht akzeptiert wird. Daher kann das Reisen mit einem abgelaufenen Ausweisdokument auch innerhalb der EU zu Problemen führen.

Express-Reisepass

Falls kein gültiger Reisepass vorhanden ist und bis zur Abreise noch ein paar Tage Zeit sind, besteht die Möglichkeit, bei der zuständigen Passbehörde einen Express-Reisepass zu beantragen. Dieser vollwertige Reisepass enthält einen elektronischen Chip und ist für 10 Jahre gültig. Für die schnellere Bearbeitung fallen zusätzliche Gebühren an.

Vorläufiger Personalausweis und vorläufiger Reisepass

Wenn der Ausweis besonders kurzfristig benötigt wird, stellt die Passbehörde in der Regel sofort (bzw. innerhalb weniger Stunden) einen vorläufigen Personalausweis (gültig für 3 Monate) oder einen vorläufigen (grünen) Reisepass (gültig für 1 Jahr) aus. Da der vorläufige Reisepass keinen elektronischen Chip mit gespeicherten Fingerabdrücken und einem Lichtbild enthält, wird er nicht von allen Ländern anerkannt.

Reiseausweis als Passersatz (RaP)

Wenn die Passbehörde nicht erreichbar ist, kann die Bundespolizei nach eigenem Ermessen einen "Reiseausweis als Passersatz" ausstellen. Dieser wird an der Grenze, an bestimmten Flughäfen oder bei einer Dienststelle der Bundespolizei ausgegeben. Dafür ist ein amtlicher Lichtbildausweis im Original erforderlich. Bei Personen unter 18 Jahren muss außerdem die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters vorliegen.

Der Antrag kann auch bequem online über die Elektronische Antragstellung RaP gestellt werden.

Eine aktuelle Liste der Staaten, die Passersatzpapiere aus Deutschland anerkennen, finden Sie auf der Website der Bundespolizei unter Staatenliste RaP . Es ist zudem wichtig, mögliche Visa-Vorschriften des Ziellandes zu beachten.

Die Nutzung eines Reiseausweises als Passersatz erfolgt auf eigenes Risiko. Das Zielland oder die Fluggesellschaft kann die Einreise mit diesem Dokument verweigern oder Bestimmungen kurzfristig ändern.

Wenn der Ausweis im Ausland verloren geht, sollte umgehend eine Anzeige bei der örtlichen Polizei erstattet werden. Eine Kopie der Diebstahlsanzeige ist erforderlich, um bei den deutschen Behörden einen neuen Ausweis beantragen zu können. Es wird außerdem empfohlen, schnellstmöglich die deutsche Auslandsvertretung (Botschaft oder Konsulat) zu kontaktieren. Dort kann ein sogenannter "Reiseausweis als Passersatz (RaP)" für die Rückkehr nach Deutschland ausgestellt werden. Das Verfahren wird erleichtert, wenn ein Lichtbild sowie eine Kopie des Personaldokuments mitgeführt werden. Sofern Sie die Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises nutzen, muss diese ebenfalls gesperrt werden.

Die Einreise mit einem Ausweisdokument, das als gestohlen oder verloren und dann als wieder aufgefunden gemeldet wurde, kann erhebliche Probleme verursachen. Selbst wenn die deutschen Behörden das Dokument aus den Fahndungslisten entfernt haben, besteht das Risiko, dass es an Grenzkontrollstellen noch als zur Fahndung ausgeschrieben erscheint. Daher rät das Auswärtige Amt davon ab, mit solchen Dokumenten zu reisen.

Gesundheitsinformationen

Sie brauchen bei einer Einreise direkt aus Deutschland in die Dominikanische Republik keine Impfungen nachzuweisen. Nehmen Sie die Reise aber zum Anlass, Ihren Impfschutz bei einem Arzt überprüfen zu lassen. Jeder Reisende sollte über die für Deutschland empfohlenen 'Standard'-Impfungen verfügen, insbesondere über eine aktuelle Impfung gegen Tetanus (Wundstarrkrampf), Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), Masern und eine Grundimmunisierung gegen Poliomyelitis (Kinderlähmung). Personen über 60 Jahren wird empfohlen, sich gegen Pneumokokken (Lungenentzündung) und je nach Reisezeit gegen Grippe impfen zu lassen. Speziell für die Dominikanische Republik raten Experten auch zur Impfung gegen Hepatitis A (Gelbsucht). Bleiben Sie länger im Land oder reisen Sie unter einfachen Bedingungen (z.B. mit Zelt und Rucksack) sollten Sie zusätzlich folgende Impfungen in Betracht ziehen: Hepatitis B, Tollwut, evtl. Typhus. Die Kosten für diese Impfungen können erheblich sein!

Wie praktisch überall in der Karibik kommt es auch in der Dominikanischen Republik zu Infektionen mit Denguefieber und Chikungunyafieber. Da bis auf weiteres gegen beide Erkrankungen keine Impfstoffe zur Verfügung stehen, besteht die entscheidende Schutzmaßnahme in der konsequenten Vermeidung von Mückenstichen (s.a. das entsprechende ADAC-Infoblatt)

Schutz gegen Insekten und Zecken

Ein Risiko, in der Dominikanischen Republik an Malaria zu erkranken, besteht grundsätzlich das ganze Jahr über, es ist aber gering. Die Krankheit tritt vor allem in den ländlichen Gegenden der westlichen Provinzen (Azua, Bahoruco und Dajabón) und in La Altagracia (Punta Cana) auf, wobei die touristischen Zentren als frei von Malaria gelten. Die entscheidende Schutzmaßnahme besteht in einem konsequenten Schutz gegen Mückenstiche. Die genaue Vorgehensweise sollte unbedingt rechtzeitig mit einem erfahrenen Arzt abgestimmt werden.

Die medizinische Versorgung in Großstädten und touristisch erschlossenen Gebieten entspricht vom Niveau her teilweise derjenigen in Westeuropa. In kleineren Städten ist eine Versorgung auf akzeptablem Niveau in Ausnahmefällen gewährleistet, in ländlichen Gebieten in der Regel nicht. Kontaktieren Sie immer zuerst Ihren ADAC-Service, wenn Sie medizinische Behandlung benötigen. Hier erhalten Sie alle wichtigen Informationen.

Nehmen Sie auf Reisen immer eine eigene Reiseapotheke mit. Medikamente, die regelmäßig eingenommen werden, sollten Sie sicherheitshalber in doppelter Menge dabei haben und auf Hand- und Check-in-Gepäck verteilen. Vorschläge für eine gute Grundausstattung erhalten Sie unter dem nachfolgenden Link.

Reiseapotheke

Eine sinnvolle reisemedizinische Beratung muss immer individuell auf Reiseland, - zeit und -stil sowie auf den Reisenden selbst abgestimmt sein. Vor Reisen in Länder mit problematischen medizinischen und hygienischen Verhältnissen, Reisen mit Kindern oder während der Schwangerschaft sowie Reisen von Personen mit Vorerkrankungen ist die rechtzeitige (4-6 Wochen vor Beginn) die Beratung durch einen reise- oder tropenmedizinisch erfahrenen Arzt besonders wichtig.

Wer in die Dominikanische Republik reist, sollte unbedingt eine private Auslandskrankenversicherung abschließen. Da Ausländer dort zumeist in Privatkliniken behandelt werden, können die Kosten deutlich über denen in Deutschland liegen. Gesetzliche Krankenkassen in Deutschland dürfen im Ausland entstandene Kosten jedoch nur nach der deutschen Gebührenordnung erstatten. Kosten für einen Krankenrücktransport werden generell nicht übernommen. Mit dem ADAC-Auslandskrankenschutz sind Sie umfassend versichert - inklusive Krankenrücktransport nach Deutschland. Weitere Informationen und online Buchung über den nachfolgenden Link.

Weitere Informationen und online Buchung.

Weitere reisemedizinische Informationen sowie Adressen von Ärzten und Krankenhäusern in der Region erhalten Sie unter Tel.: 0 89 - 76 76 77, 0 89 - 76 76 36 77 (Fax.) und und vom Reisemedizinischen Informationsservice des ADAC unter der nachfolgenden Email-Adresse.

reisemedinfo@adac.de

Zollbestimmungen

Lebens- und Genussmittel

Abgabenfrei können Besucher ab 16 Jahren einführen: 200 Zigaretten oder 1 Kiste Zigarren (Stückzahl entsprechend der Aufenthaltsdauer und der Einschätzung des dominikanischen Zolls ), 1 Flasche Spirituosen im Wert von max. 5 US $ und 2 angebrochene Fläschchen Parfüm.

Gebrauchsgüter

Gegenstände, die für den persönlichen Bedarf des Reisenden bestimmt sind, können zollfrei eingeführt werden sowie Geschenke pro Person insgesamt bis zu 100 US $.

Zollfrei sind pro Person Waren bis zum Wert von 300 Euro (Landweg) bzw. 430 Euro (Luft- und Seeweg). Reisende unter 15 Jahren dürfen Waren bis zum Wert von 175 Euro zollfrei mitführen.

Abgabefrei sind für Reisende ab 17 Jahren außerdem bis zu
  • 200 Zigaretten, 100 Zigarillos (höchstens 3g/Stück), 50 Zigarren, 250 g Tabak (oder entsprechende Teilmengen)
  • 1 l Spirituosen über 22 Vol.-% Alkoholgehalt oder 2 l Spirituosen und andere alkoholische Getränke bis 22 Vol.-% (oder entsprechende Teilmengen) und 4 l nicht schäumender Wein sowie 16 l Bier

Zollpflichtige Waren wie auch die Überschreitung einer Freimenge müssen unaufgefordert am Zoll angeben werden.