Mit dem eigenen Fahrzeug unterwegs in Südamerika – Wichtige Tipps und Infos

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Von Redaktion

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Ein blauer VW Bus unterwegs in Südamerika
Mit dem Camper durch Südamerika fahren: Was zu beachten ist© iStock.com/Bee-individual

Sie möchten mit dem Motorrad auf der Panamericana durch Südamerika reisen oder mit dem Camper am "Ende der Welt" in Feuerland übernachten? Bei einer Reise mit dem eigenen Fahrzeug nach Südamerika sollten Sie sich frühzeitig um die notwendigen Dokumente kümmern.

  • Überblick zur Planung der Reise mit dem eigenen Fahrzeug durch Südamerika

  • Zolldokument Carnet de Passages

  • Informationen zu Verschiffung, Zulassung und Versicherung

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Südamerika – Mitnahme von Kfz
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Verschiffung nach Südamerika

Setzen Sie sich unbedingt frühzeitig mit einer Fahrzeugspedition in Verbindung. Geeignete Anbieter finden Sie online. Vergleichen Sie unbedingt mehrere Angebote, da die Kosten für die Verschiffung stark variieren können.

Achten Sie darauf, dass der Preis alle Nebenkosten wie Hafen-, Stand- und sonstige Gebühren enthält, da diese einen erheblichen Teil der Gesamtkosten ausmachen. Schließen Sie eine Transportversicherung ab, die in der Regel über den Spediteur erhältlich ist. Diese schützt Ihr Fahrzeug während der Überfahrt.

Planen Sie die Dauer der Verschiffung nach Südamerika mit ein. Diese kann zwei bis vier Wochen dauern.

Zulassungspapiere

Für die Reise mit dem eigenen Fahrzeug nach Südamerika ist es wichtig, die reguläre deutsche Zulassung beizubehalten. Temporäre Kennzeichen sind nicht empfehlenswert, da sie bei Grenzübertritten zu erheblichen Problemen führen können. Neben der deutschen Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) sollten Sie den Internationalen Fahrzeugschein mitführen. Dieser wird von Ihrer Zulassungsstelle (Straßenverkehrsamt) ausgestellt.

Die Einreise ist deutlich unkomplizierter, wenn das Fahrzeug auf den Reisenden selbst zugelassen ist. Ist der Fahrzeughalter nicht dabei, benötigen die Reisenden eine Benutzervollmacht bzw. Fahrervollmacht. Für ADAC Mitglieder stellt jede ADAC Geschäftsstelle diese Vollmacht aus und bestätigt sie. Damit diese Vollmacht in Südamerika anerkannt wird, sollte sie unbedingt zusätzlich notariell beglaubigt und in Spanisch übersetzt werden.

Versicherung für das Fahrzeug in Südamerika

Wenn Sie mit dem eigenen Fahrzeug auf dem südamerikanischen Kontinent reisen, darf die deutsche Kfz-Versicherung nicht gekündigt werden, da sonst auch die Zulassung erlischt. Unter Umständen kann die Versicherung ruhend weitergeführt werden. Fragen Sie bei Ihrem Versicherer nach, ob der Vertrag bestehen bleiben kann, ohne dass Sie für die Zeit außerhalb Europas Prämien zahlen müssen.

In Südamerika besteht eine Versicherungspflicht für Kraftfahrzeuge. Daher muss man bei der Ankunft eine temporäre Haftpflichtversicherung (Responsabilidad Civil) abschließen. Die Laufzeit dieser Versicherung kann in der Regel flexibel gewählt werden – 15 Tage, 1 Monat, 6 Monate oder 1 Jahr.

Der Versicherungsschutz gilt üblicherweise in folgenden Ländern: Argentinien, Bolivien, Brasilien, Chile, Paraguay, Peru und Uruguay.

Die Mindestdeckungssummen sind vergleichsweise niedrig. Versichert sind die Schäden, die Sie mit Ihrem Fahrzeug anderen Personen und ggf. Sachen zufügen, nicht aber die Schäden am eigenen Fahrzeug.

Informieren Sie sich unbedingt beim Versicherer über den genauen Leistungsumfang, insbesondere zur Deckung von Personen- und Sachschäden.

Zolldokument Carnet de Passages

Das Carnet de Passages ist ein internationales Zolldokument, das die vorübergehende zollfreie Einfuhr von Fahrzeugen erleichtert. In Südamerika kann es hilfreich sein, ist aber in den meisten Ländern nicht zwingend erforderlich. Zur Einreise wird jedoch meist ein eigenes Zolldokument verlangt – das Título de Importación de Vehículos. Mit diesem verpflichten Sie sich, das Fahrzeug innerhalb eines festgelegten Zeitraums wieder auszuführen.

Einige Länder stempeln das Carnet weiterhin, darunter: Argentinien, Chile, Kolumbien, Ecuador und Peru.

Wichtig: In Brasilien wird das Carnet de Passages nicht anerkannt.

Das Carnet de Passages ist ein Jahr lang gültig. Die maximal zulässige Aufenthaltsdauer variiert aber je nach Land. Hier finden Sie ausführliche Informationen und Antragsunterlagen zum Carnet de Passages.

Maximale Aufenthaltsdauer in den Ländern Südamerikas

Die maximal erlaubte Aufenthaltsdauer Ihres Fahrzeugs wird bei der Einreise vom Grenzzollamt festgelegt. Üblich sind drei bis sechs Monate, die bei ausreichender Begründung in der Regel verlängert werden können. Von der eigenmächtigen Verlängerung des Aufenthaltes ohne Genehmigung des Zolls ist dringend abzuraten.

Für Fahrzeuge, welche zu spät oder gar nicht ausgeführt werden, drohen hohe Zollstrafen. In Einzelfällen werden Fahrzeuge beschlagnahmt.

Persönliche Reisedokumente

Hier erfahren Sie, welche persönlichen Reisedokumente benötigt werden oder ob z.B. eine Visumspflicht gilt