Verlängerung des Carnet de Passages

Das Carnet de Passages ist ein Zolldokument, das häufig für Weltreisen mit dem eigenen Fahrzeug benötigt wird. Wenn die zwölfmonatige Gültigkeit Ihres Carnet demnächst abläuft oder die 25 Blätter bald verbraucht sind und Sie Ihre Reise noch fortsetzen möchten, wenden Sie sich bitte 4-6 Wochen vor Ablauf des Carnets an den ADAC.
Es gibt verschiedene Möglichkeiten je nach Fahrzeugstandort.
Es kann ein Anschluss-Carnet ausgestellt werden.
In Ausnahmefällen kann die Gültigkeit des bestehenden Carnets verlängert werden.
Warum eine Verlängerung notwendig sein kann
Wenn das Fahrzeug nicht innerhalb der ursprünglichen Gültigkeitsdauer des Carnet de Passages aus einem Land ausgeführt werden kann oder sich der Aufenthalt unerwartet verlängert, besteht die Möglichkeit ein Anschluss-Carnet zu beantragen. Ohne gültiges Carnet drohen hohe Zollgebühren oder Strafen.
Eine Verlängerung des bestehenden Carnets ist nur in Ausnahmefällen möglich.
Je nach individueller Reiseplanung und Standort Ihres Fahrzeugs kann entweder eine der beiden Optionen oder sogar beide infrage kommen. Bitte setzen Sie sich rechtzeitig – idealerweise etwa 4-6 Wochen vor Ablauf Ihres Carnets – mit uns in Verbindung, damit wir gemeinsam die besten Möglichkeiten für Sie besprechen können.
Die Ausstellung eines Anschluss-Carnets bedeutet nicht automatisch eine Verlängerung der erlaubten Aufenthaltsfrist für das Fahrzeug!
Diese Frist wird bei der Einreise festgelegt und ist oft deutlich kürzer als die Carnet-Laufzeit und darf ohne offizielle Genehmigung der ausländischen Zollbehörden nicht überschritten werden.
Beantragen Sie daher unbedingt zusätzlich die Verlängerung der Aufenthaltsfrist bei der Zollbehörde, um Zollreklamationen und Probleme bei der Ausreise zu vermeiden.
Anschluss-Carnet
Sie beantragen ein neues Carnet rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeit beim ADAC. Das Anschluss-Carnet ist wieder für 12 Monate gültig und kann für mehrere Länder genutzt werden. Es fällt erneut die Ausstellungsgebühr an, die hinterlegte Sicherheitsleistung wird übernommen. Sollten Sie Länder bereisen, die in Ihrem jetzigen Carnet gesperrt sind, muss die beim ADAC hinterlegte Kaution erhöht werden. Ein Versand des Anschluss-Carnet per DHL ins Ausland ist möglich (Versandkosten siehe aktuelle Gebührentabelle). Das Anschluss-Carnet muss online neu beantragt werden.
Nach Erhalt des neuen Carnets muss das Fahrzeug ausgeführt werden. Hierzu legen Sie das alte Carnet (mit dem Einreisestempel) zur Ausreise vor. Das neue Carnet wird an der Grenze des nächsten Landes zur Einreise vorgelegt. Dann erfolgt die Weiterreise wie gehabt mit dem neuen Carnet. Das alte Carnet senden Sie uns bitte mit einer Kopie der 1. Innenseite des Anschluss-Carnets per Kurier zurück.
Anschluss-Carnet ohne Ausreise
Nur in Ausnahmefällen kann ein neues Carnet ausgestellt werden, ohne dass das Fahrzeug das Land verlässt. Voraussetzungen hierzu sind:
Genehmigung der Zollbehörde und des Automobilclubs zur Verlängerung der erlaubten Aufenthaltsfrist
Neues Carnet muss online beim ADAC beantragt werden
Fahrzeugwert muss identisch bleiben (darf nicht reduziert werden)
Beide Carnets müssen dem Zoll vor Ablauf des alten Carnets vorgelegt werden, damit die Stempel übertragen werden können.
Verlängerung eines bestehenden Carnets
Wenn das Fahrzeug nicht rechtzeitig vor Ablauf der Carnet-Gültigkeit ausgeführt werden kann, wenden Sie sich an den ADAC. Wir teilen Ihnen mit, ob eine Verlängerung vor Ort möglich ist, und geben Ihnen dann die entsprechenden Kontaktdaten beim ausländischen Automobilclub. Die Gültigkeit eines Carnet de Passages kann nur einmalig und um maximal 12 Monate verlängert werden. Üblich ist eine Verlängerung von bis zu drei Monaten.
Voraussetzung für die Verlängerung ist, dass die ausländische Zollbehörde ihr Einverständnis dazu gibt. Der Partnerclub vor Ort leitet uns die Zustimmung der Zollbehörde weiterund bittet um unser Einverständnis. Wir erteilen die Zustimmung, sobald die anteilige Verlängerungsgebühr (gemessen an der Ausstellungsgebühr) per Überweisung auf unserem Konto eingegangen ist.
Ein verlängertes Carnet ist in der Regel nur in dem Land gültig, in dem es verlängert wurde. Es berechtigt ausschließlich zur Ausreise aus diesem Land, nicht jedoch zur Weiterreise in andere Carnet‑pflichtige Staaten. Für Reisen in weitere Länder ist daher ein Anschluss‑Carnet erforderlich.
Frühzeitig planen
Kontaktieren Sie den ADAC mindestens vier Wochen vor Ablauf des Carnet de Passages. Wir klären mit Ihnen dann die Möglichkeiten der Verlängerung und geben Ihnen die Kontaktdaten der ausländischen Automobilclubs.
Kontakt zum ausländischen Automobilclub oder zur Zollbehörde
Sie müssen die Verlängerung direkt beim Automobilclub des Aufenthaltslandes beantragen. Dieser holt die erforderliche Zustimmung der zuständigen Zollbehörde ein. Die Genehmigung hängt unter anderem vom Aufenthaltsstatus (z. B. Visum) sowie den Gründen des verlängerten Aufenthalts ab.
Gebühren bezahlen
Nach der Zustimmung der Zollbehörde informiert uns der Partnerclub (ggf. auch die Zollbehörde) und bittet um unser Einverständnis. Steht der Verlängerung nichts im Wege, müssen die Verlängerungsgebühren an den ADAC überwiesen werden. Die Kosten entnehmen Sie bitte der untenstehenden Auslistung.
Genehmigung durch ADAC
Sobald die Verlängerungsgebühr bei uns eingegangen ist, übermitteln wir dem ausländischen Automobilclub oder der Zollbehörde die offizielle Zustimmung des ADAC zur Verlängerung.
Eintrag ins Carnet
Im Anschluss wird das neue Ablaufdatum direkt im bestehenden Carnet de Passages eingetragen. Dazu muss das Carnet beim Automobilclub sowie der Zollbehörde vorgelegt werden, damit der Eintrag des neuen Gültigkeitsdatums mit Dienstsiegel erfolgen kann. Wichtig: Der Eintrag sollte vor Ablauf der ursprünglichen Carnet‑Gültigkeit erfolgen. Vereinbaren Sie daher frühzeitig Termine.
Kopie an den ADAC senden
Nach erfolgter Eintragung senden Sie bitte eine Kopie oder einen Scan des verlängerten Carnets per E‑Mail an cdp@adac.de für unsere Unterlagen.
Die Verlängerung ist kostenpflichtig und richtet sich nach der Dauer der Verlängerung:
1–3 Monate: 65 €
4–6 Monate: 125 €
7–9 Monate: 185 €
10–12 Monate: 250 €
Bankverbindung:
Kontoinhaber: ADAC e.V.
Bayerische Landesbank
IBAN: DE13 7005 0000 0004 6160 16
BIC: BYLADEMMXXX
Verwendungszweck: Verlängerung_Kfz-Kennzeichen
Aufenthalt in der Südafrikanischen Zollunion
Bitte beachten Sie, dass die maximal zulässige Aufenthaltsdauer Ihres Fahrzeugs innerhalb der südafrikanischen Zollunion auf maximal 12 Monate begrenzt ist. Für diesen Zeitraum muss ein gültiges und durch die Zollbehörde eingestempeltes Carnet de Passages vorliegen.
Ihr Fahrzeug muss jedoch vor Ablauf der Carnet‑Gültigkeit aus der südafrikanischen Zollunion ausgeführt werden. Die Ausreise aus der Südafrikanische Zollunion ist ausschließlich über offizielle Grenzübergänge nach Angola, Sambia, Simbabwe und Mozambique, sowie über die Seehäfen möglich. Eine Überschreitung kann zu erheblichen Zollforderungen führen und sollte unbedingt vermieden werden.
Möglichkeiten der Verlängerung in der Südafrikanischen Zollunion
Eine Verlängerung ist nur in Ausnahmefällen möglich und muss rechtzeitig vor Ablauf beantragt werden. Nur so können Reklamationen der südafrikanischen Zollbehörde vermieden werden.
Bevor Sie die südafrikanische Zollunion (SZU) verlassen, beantragen Sie bitte rechtzeitig beim ADAC ein Anschluss‑Carnet. Für die Ausstellung benötigen wir einen vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Antrag sowie den Zahlungseingang der Ausstellungsgebühren. Die bereits hinterlegte Kaution wird automatisch auf das neue Carnet übertragen.
Beim Verlassen der Zollunion muss Ihr aktuelles Carnet de Passages – spätestens mit Ablauf der Gültigkeit – ausgestempelt werden (Ausreisestempel).
Mit Ihrem neuen Carnet können Sie anschließend in Angola, Simbabwe, Sambia oder Mosambik einreisen. Achten Sie darauf, dass Sie in jedem dieser Länder den Einreisestempel im Carnet erhalten.
Nach der Ausreise aus einem der genannten Länder können Sie mit dem neuen Carnet wieder in die südafrikanische Zollunion einreisen. Mit dieser Wiedereinreise beginnt der zollfreie Zeitraum von einem Jahr erneut.
Sollte es Ihnen nicht möglich sein, das Fahrzeug vor oder mit Ablauf der Carnet-Gültigkeit aus der SZU auszuführen, kann die Verlängerung des Fahrzeugaufenthaltes für ein weiteres Jahr über den südafrikanischen Automobilclub (AASA) beantragt werden. Dieses Verfahren der SUBSTITUTION gilt in allen Ländern innerhalb der SZU.
Der Antrag muss beim AASA in Johannesburg 4 Wochen vor Ablauf der Carnet-Gültigkeit gestellt werden. Das aktuelle Antragsformular (APPLICATION TO SUBSTITUTE CARNET DE PASSAGE EN DOUANE) und weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des AASA unter folgendem Link: https://www.aa.co.za/products/carnet-de-passage-en-douane (siehe: How do I get replacement Foreign Carnet de Passage (CPD))
Für die Beantragung der Substitution senden Sie Ihre Anfrage an den südafrikanischen Automobilclub, Frau Odette Pombo: OPombo@AASA.CO.ZA
Bitte achten Sie darauf, dass die E-Mail samt ihrer Anhänge 5 MB nicht überschreitet!
Der AASA nimmt nach Erhalt des vollständigen Antrags Kontakt mit der südafrikanischen Zollbehörde auf. Die Zollbehörde entscheidet über die Genehmigung, welche in der Regel nur einmalig und in Ausnahmefällen erteilt wird. Für die Erteilung der Genehmigung wird eine Gebühr von derzeit 850,00 ZAR erhoben. Diese wird vom AASA von der Kreditkarte abgebucht. Bitte geben Sie dafür Ihre Kreditkartennummer und das Ablaufdatum im Antrag an. Alternativ kann die Gebühr auch an den AASA per Überweisung erfolgen. Die Bankdaten gibt der AASA auf Anfrage bekannt.
Wenn die Zustimmung der südafrikanischen Zollbehörde vorliegt und alle Formalitäten beim AASA erledigt sind, wird die Genehmigung an den Carnet-Inhaber weitergeleitet.
Zusätzlich muss ein Anschluss-Carnet beim ADAC beantragt werden. Dieses muss direkt im Anschluss an das derzeitige Carnet gültig sein bzw. darf keine Lücke im Gültigkeitszeitraum aufweisen. Zur Ausstellung des Anschluss-Carnet benötigen wir einen komplett ausgefüllten und unterschriebenen Antrag. Die Ausstellungs- und ggf. Versandgebühr sind zu bezahlen. Die bereits hinterlegte Kaution wird übernommen. Zu beachten ist, dass der Fahrzeugwert im Anschluss-Carnet mit dem im Vorgänger-Carnet genannten Zeitwert übereinstimmen muss, da eine Reduzierung von der Zollbehörde nicht anerkannt wird.
Um die Substitution zum Abschluss zu bringen, muss das abgelaufene Carnet dann zusammen mit dem neuen Anschluss-Carnet, sowie der genehmigten Substitution zur Umstempelung bei einer Zollbehörde innerhalb der SZU vorgelegt werden. Um Strafen oder Zollreklamationen zu vermeiden, raten wir dringend dazu die Umstempelung unverzüglich nach Genehmigung der Substitution durchzuführen; spätestens jedoch mit Ablauf des alten Carnets.
Nach der Übertragung schicken Sie das in seiner Gültigkeit abgelaufene Carnet zusammen mit einer Fotokopie der ersten INNENSEITE des neuen Carnet an den ADAC zurück. Aus dieser Kopie müssen der Einreisestempel sowie die Fahrzeugdaten hervorgehen.
Wenn die Ausreise aus der südafrikanischen Zollunion erst nach Ablauf der Carnet-Gültigkeit erfolgen kann, besteht auch die Möglichkeit einen sog. Letter of Grace (LoG) zu beantragen. Der Letter of Grace verlängert die Carnet-Gültigkeit in der Regel um bis zu 3 Monate und erlaubt die Ausfuhr aus der Südafrikanischen Zollunion in diesem Zeitraum.
Für den LoG müssen Sie eine E-Mail an den AASA senden und dort mit einer kurzen Begründung erläutern, warum Sie nicht mit Ablauf der Carnet-Gültigkeit aus der SZU ausreisen können. U.U. wird ein Nachweis verlangt, dass die Ausfuhr innerhalb der 3-monatigen Verlängerungsfrist erfolgt (z.B. gebuchte Verschiffung für diesen Zeitraum). Für die Beantragung senden Sie Ihre Anfrage an den südafrikanischen Automobilclub, Frau Odette Pombo: OPombo@AASA.CO.ZA
Wenn der LoG genehmigt wurde, dann müssen Sie an den AASA eine Gebühr von derzeit 850,00 ZAR entrichten. Dies kann per Kreditkarte oder Überweisung erfolgen. Die Bankdaten gibt der AASA auf Anfrage bekannt. Auch beim ADAC muss eine Gebühr von 65,00 EUR für die Verlängerung der Gültigkeit bezahlt werden:
Kontoinhaber: ADAC e.V.
Bankinstitut: Bayerische Landesbank
IBAN: DE13 7005 0000 0004 6160 16
BIC: BYLADEMMXXX
Verwendungszweck: LoG_Name
Sobald beide Zahlungen erledigt wurden und alle Formalitäten erledigt sind, werden Sie vom AASA den genehmigten LoG erhalten. Dieser muss dann bis zur endgültigen Ausfuhr des Fahrzeugs zusammen mit dem Carnet vorgelegt werden können.
Das Fahrzeug muss dann unbedingt vor bzw. spätestens mit Ablauf der gewährten Frist im LoG aus der SZU ausgeführt werden.
AASA (Automobile Association South Africa)
4 Hyperion Road Denis Paxton House
Barbeque Downs Kyalami
South Africa
Ansprechpartner: Odette Pombo oder Junior Setsiba
Verlängerung in Australien
Für die Verlängerung der Carnet-Gültigkeit ist die Zustimmung der australischen Zollbehörde erforderlich, deren Entscheidung u. a. von der Dauer Ihres Visums abhängt. Beantragen Sie die Genehmigung rechtzeitig, um Probleme mit den Behörden zu vermeiden. Wird die Verlängerung abgelehnt, muss das Fahrzeug unbedingt vor Ablauf des Carnets ausgeführt werden. Bei Fristüberschreitung fallen die Zollabgaben sowie eine Strafe von 12.000 AU$ an.
Wurde der Antrag genehmigt, wird das neue Ablaufdatum in das bestehende Carnet de Passages eingetragen. Dazu muss dieses beim AAA und der australischen Zollbehörde vorgelegt werden, damit der Eintrag des neuen Gültigkeitsdatums mit Dienstsiegel erfolgen kann. Diese Eintragung sollte vor Ablauf der ursprünglichen Carnet-Gültigkeit erfolgen, um Probleme mit den Zollbehörden zu vermeiden. Bitte vereinbaren Sie daher rechtzeitig einen Termin. Können Sie das Carnet nicht persönlich vorlegen, setzen Sie sich bitte mit dem AAA in Verbindung, um eine gemeinsame Lösung zu finden.
Australian Automobile Association (AAA)
Head Office
103 Northbourne Ave
Canberra ACT 2601
Australia
Tel. 0061 - 2 – 6261 7311
E-Mail: louise.downey@aaa.asn.au