Barrierefreiheit
Information nach § 14 Abs. 1 Nr. 2 Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)
1. Informationen zu unseren Dienstleistungen
Nachfolgend können Sie sich über die Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr der ADAC Medien und Reise GmbH informieren.
a) Allgemeine Beschreibung
Das ADAC Mautportal der ADAC Medien und Reise GmbH (AMR) bietet eine komfortable Möglichkeit, digitale Mautprodukte für Österreich bei der Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft (ASFINAG) und für Slowenien bei der Družba za avtoceste v Republiki Sloveniji d.d. (DARS) online zu erwerben.
b) Beschreibungen und Erläuterungen, die zum Verständnis der Durchführung erforderlich sind
Der Bestellprozess für Vignetten und Streckenmaut gestaltet sich wie folgt:
- Zunächst wählen Sie Ihre Fahrzeugkategorie aus.
- Anschließend wählen Sie aus, durch welche Länder Sie fahren werden.
- Im nächsten Schritt wählen Sie für jedes Land gesondert das für Sie passende Mautprodukt aus. Bei der Streckenmaut ist anschließend zusätzlich die konkrete Strecke auszuwählen. Bei der Vignette wählen Sie anschließend im eingeblendeten Kalender aus, ab wann Sie die Vignette benötigen.
- Abschließend geben Sie das Fahrzeugkennzeichen ein, für das das Mautprodukt gelten soll.
- Das von Ihnen konfigurierte Mautprodukt wird in den Warenkorb gelegt.
- Sie können nun weitere Mautprodukte hinzufügen oder zur Kasse gehen.
- Nach Auswahl der Zahlungsart und Eingabe Ihrer persönlichen Daten akzeptieren Sie die rechtlichen Bedingungen für den Vertragsschluss durch Setzen der entsprechenden Häkchen und können die Mautprodukte im Warenkorb verbindlich zahlungspflichtig bestellen. Ihr Vertragspartner für den Kauf österreichischer Mautprodukte ist ASFINAG, für den Kauf slowenischer Mautprodukte ist es DARS.
a) Allgemeine Beschreibung
Als Verbraucher mit Sitz und einem Bankkonto in Deutschland können Sie im ADAC Mautportal eine Camper Mautbox für Wohnmobile über 3,5 Tonnen bei der DKV EURO SERVICE GmbH + Co. KG (DKV) mieten. Die Box ist aktuell unter anderem für die Länder Österreich, Frankreich, Portugal und Spanien verfügbar.
b) Beschreibungen und Erläuterungen, die zum Verständnis der Durchführung erforderlich sind
Der Bestellprozess für die Camper Mautbox gestaltet sich wie folgt:
- Wir benötigen eine Kopie der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein), damit die DKV Ihr Fahrzeug bei den Betreibern der nationalen Mautsysteme anmelden kann. Sie können diese direkt im ersten Schritt als Fotodatei hochladen.
- Anschließend geben Sie die benötigten Fahrzeugdaten aus Ihrer Zulassungsbescheinigung ein bzw. prüfen die aus dem hochgeladenen Foto übernommenen Angaben vor dem Absenden auf Richtigkeit und Vollständigkeit.
- Im nächsten Schritt füllen Sie die Angaben zur SEPA-Lastschrift und zur Liefer- und Rechnungsadresse sowie weitere Kontaktdaten aus und akzeptieren die rechtlichen Bedingungen für den Vertragsschluss durch Setzen der entsprechenden Häkchen.
- Sie können nun zahlungspflichtig bestellen. Der Vertrag über die Anmietung der Camper Mautbox kommt mit dem Mautbox-Anbieter zustande.
2. Informationen zur Barrierefreiheit
a) Beschreibung der geltenden Anforderungen
Für unsere Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr (Digitale Dienste) gelten nach dem BFSG besondere Anforderungen für Dienstleistungserbringer.
Wir bieten eine Vielzahl digitaler Dienste an, die auf individuelle Anfrage eines Verbrauchers im Hinblick auf den Abschluss eines Verbrauchervertrags erbracht werden.
Diese Dienste sind von uns barrierefrei zu gestalten, sodass sie für Menschen mit Behinderungen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar sind.
b) Beschreibung, wie die Dienstleistung die geltenden Barrierefreiheitsanforderungen erfüllt
Wir ergreifen umfassende Maßnahmen, um sicherzustellen, dass unsere digitalen Angebote für alle Nutzer, einschließlich Menschen mit Behinderungen, zugänglich sind. Um die geltenden Barrierefreiheitsanforderungen des BFSG gesetzeskonform umzusetzen, gestaltet wir daher unsere digitalen Dienste für Verbraucher in barrierefreier Form und berücksichtigen insbesondere die europäische Normvorgabe der EN 301 549 sowie die Web Content Accessibility Guidelines – WCAG. Wir setzen dabei die jeweils erforderlichen Maßnahmen für Wahrnehmbarkeit, Bedienbarkeit, Verständlichkeit und Robustheit in unseren jeweiligen digitalen Diensten um.
Mit der Umsetzung und Einhaltung der aufgeführten Anforderungen und Prinzipien stellen wir sicher, dass auch Menschen mit Behinderungen uneingeschränkten Zugang zu unseren digitalen Diensten genießen können und ihr Recht auf Teilhabe am Leben in der Gesellschaft gestärkt wird.
3. Angabe der zuständigen Marktüberwachungsbehörde
Die zuständige Marktüberwachungsbehörde ist die "Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen" (MLBF) mit Sitz in Magdeburg.
Stand: Juni 2025
Hinweis: Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird bei Personenbezeichnungen und personenbezogenen Hauptwörtern in diesem Dokument die männliche Form verwendet. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung grundsätzlich für alle Geschlechter und nichtbinäre Geschlechtsidentitäten. Die verkürzte Sprachform hat nur redaktionelle Gründe und beinhaltet keine Wertung.