Teilnahmebedingungen Spritspar-Gewinnspiel
1. Veranstalter
Veranstalter des Gewinnspiels („Gewinnspiel“) ist der ADAC e.V., Hansastraße 19, 80686 München („Veranstalter“).
2. Teilnahmeberechtigung
2.1 Diese Teilnahmebedingungen regeln die Teilnahme an dem Gewinnspiel „#spritsparenundhelfen“ des Veranstalters, das über die Social-Media-Plattform Instagram beworben wird. Die Durchführung findet alleinig auf der Social-Media-Plattform Instagram statt. Erreichbar ist die Instagram-Seite des ADAC unter https://www.instagram.com/adac/?hl=de.
2.2 Die Durchführung des Gewinnspiels erfolgt auf Basis dieser Teilnahmebedingungen. Mit der Teilnahme an dem Gewinnspiel akzeptiert der Teilnehmer automatisch die folgenden Teilnahmebedingungen.
2.3 Teilnahmeberechtigt sind alle unbeschränkt geschäftsfähigen Personen, die zum Zeitpunkt der Teilnahme das 18. Lebensjahr vollendet und ihren Wohnsitz in Deutschland haben. An Minderjährige, die dennoch teilnehmen, werden keine Gewinne ausgeschüttet.
2.4 Mitarbeiter des Veranstalters und/oder verbundener Unternehmen sowie alle an der Konzeption und Umsetzung des Gewinnspiels beteiligten Personen sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Gleichfalls ausgeschlossen sind deren Lebenspartner und Angehörige in häuslicher Gemeinschaft.
2.5 Gewinnspielagenturen sowie automatisierte Gewinnspieldienste sind von der Teilnahme ausgeschlossen.
2.6 Außerdem behält sich der Veranstalter vor, Personen bei Vorliegen eines wichtigen Grundes (z.B. Manipulationsversuch) von der Teilnahme auszuschließen.
3. Teilnahmezeitraum
Die Durchführung des Gewinnspiels erfolgt vom 28.9.22 bis zum 30.11.22 („Teilnahmezeitraum“). Die Teilnahme an dem Gewinnspiel ist nur innerhalb des Teilnahmezeitraums möglich.
4. Durchführung und Ablauf
4.1 Das Gewinnspiel wird auf der Social-Media-Plattform Instagram bekannt gegeben.
4.2 Zur Teilnahme am Gewinnspiel muss der Teilnehmer einen Instagram-Beitrag unter den Hashtags #spritsparenundhelfen und #adac hochladen, in welchem einer der beklebten ADAC Busse der MVG oder BVG zu sehen ist.
5. Gewinn
5.1 Unter allen teilnahmeberechtigten Teilnehmern innerhalb des Teilnahmezeitraums, die die in 4.2 genannten Kriterien erfüllen, entscheidet das Zufallsprinzip über den Gewinner.
5.2 Die Auslosung der Gewinne erfolgt in der KW 49/2022.
5.3 Der Gewinner hat/die Gewinner haben Anspruch auf die folgenden Gewinne: Gutschein für ein E-Bike im Wert von 3000 Euro.
6. Gewinnbenachrichtigung
6.1 Teilnahme über die Social-Media-Plattform Instagram: Der Gewinner wird nach der Auslosung per Instagram Direct Message informiert und aufgefordert, sich binnen 14 Tagen nach Versendung der Benachrichtigung mit einer E-Mail an socialmedia@adac.de zu melden.
6.2 Meldet sich der Gewinner nicht innerhalb der Frist, verliert er alle Rechte auf den Gewinn und ein neuer Gewinner wird ausgelost. Für den neuen Gewinner gilt die Regelung dieser Ziffer ebenso. Meldet der Teilnehmer sich zurück, werden ihm weitere Informationen zur Einlösung des Gewinns übersandt.
7. Barauszahlung, Übertragung, eigenmächtige Änderung des Gewinnes etc.
7.1 Eine (Bar-)Auszahlung des Gewinns ist nicht möglich.
8. Haftungsausschluss
8.1 Der Veranstalter wird mit der Aushändigung des Gewinns von allen Verpflichtungen frei, sofern sich nicht aus diesen Regelungen schon ein früherer Zeitpunkt ergibt.
8.2 Jegliche Haftung des Veranstalters, der Erfüllungsgehilfen, Arbeitnehmer und Vertreter aus oder im Zusammenhang mit diesem Gewinnspiel, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist auf Fälle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit und die fahrlässige Verletzung von Pflichten, die für die Erreichung des Vertragszwecks von wesentlicher Bedeutung sind (sogenannte Kardinalpflichten), beschränkt. „Kardinalpflichten“ sind solche Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Vertragsdurchführung erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner vertraut und auch vertrauen darf. Im Falle der fahrlässigen Verletzung einer Kardinalpflicht ist die Haftung des Veranstalters der Höhe nach auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden beschränkt. Diese Beschränkungen gelten nicht für Schäden durch die Verletzung von Leben, Körper und/oder Gesundheit oder für eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
8.3 Ggf. anfallende finanzielle Aufwendungen für die Einlösung/Durchführung des Gewinns (z.B. Unterkunft, erforderliche Umbuchungen aufgrund eigenen Verschuldens etc.) sind vom Teilnehmer selbst zu tragen.
9. Beendigung des Gewinnspiels
Das Gewinnspiel kann durch den Veranstalter entweder eingestellt, abgebrochen, ausgesetzt oder verändert werden, falls unvorhergesehene, außerhalb des Veranstalters liegende Umstände eintreten, welche die planmäßige Durchführung des Gewinnspiels hindern. Der Veranstalter wird die vorzeitige Beendigung unverzüglich bekanntgeben. Eine Inanspruchnahme des Veranstalters ist auch in diesem Fall ausgeschlossen.
10. Rechteeinräumung
Mit dem Einreichen des Beitrags im Rahmen des Gewinnspiels willigt der Teilnehmer ein, dass dieser bzw. sein Wortlaut im Zusammenhang mit dem Gewinnspiel, sowie zur Präsentation des Veranstalters öffentlich gezeigt und zur Verfügung gestellt, genutzt, vervielfältigt und verbreitet werden darf. Insbesondere darf der Beitrag im Internet, v.a. bei Facebook und Instagram und auf der Webseite des Veranstalters, sowie offline, Dritten öffentlich zugänglich gemacht werden. Zu diesem Zwecke ist es dem Veranstalter erlaubt, den Beitrag zu bearbeiten und – falls es zur Durchführung des Gewinnspiels erforderlich ist – Dritten Nutzungsrechte an diesem einzuräumen. Diese Rechteeinräumung erfolgt unentgeltlich sowie ohne räumliche, inhaltliche oder zeitliche Beschränkungen.
Darüber hinaus willigt der Teilnehmer ein, dass der Veranstalter den eingereichten Beitrag bzw. seinen Wortlaut im Rahmen des Gewinnspiels zum Zwecke der Gewinnspielverwaltung oder um diese oder folgende Aktionen bekannt zu machen sowie zu PR-Zwecken, in Online- und Offlinemedien auch wirtschaftlich nutzen, verbreiten sowie auf sonstige Weise Dritten öffentlich zugänglich machen darf. Auch für diese Zwecke ist es dem Veranstalter gestattet, den Beitrag zu bearbeiten und – falls dies erforderlich ist – Dritten Nutzungsrechte an ihm einzuräumen. Diese Rechteeinräumung erfolgt unentgeltlich sowie ohne räumliche, inhaltliche und zeitliche Beschränkungen.
11. Abstandserklärung
11.1 Die vom Veranstalter auf der Social-Media-Plattform Instagram durchgeführten Gewinnspiele stehen in keiner Verbindung zu Instagram und werden in keiner Weise von Instagram gesponsert, unterstützt oder organisiert. Für keinen der im Rahmen dieser Gewinnspiele veröffentlichten Inhalte ist Instagram verantwortlich. Insbesondere ist nicht Instagram Veranstalter des Gewinnspiels.
11.2 Der Empfänger der vom Teilnehmer bereitgestellten Informationen ist nicht Instagram, sondern der Veranstalter.
11.3 Der Teilnehmer kann gegenüber Instagram keine Ansprüche im Zusammenhang mit den Gewinnspielen des Veranstalters auf der Social-Media-Plattform Instagram geltend machen.
12. Datenschutz
12.1 Die von dem Teilnehmer angegebenen personenbezogenen Daten werden nur für die Durchführung des Gewinnspiels erhoben und danach innerhalb von drei Monaten wieder gelöscht.
12.2 Im Übrigen gelten die Datenschutzinformationen, abrufbar unter: https://www.adac.de/datenschutz-dsgvo/online//.
13. Sonstiges
13.1 Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, dieses Gewinnspiel zu jedem Zeitpunkt ohne Vorankündigung zu unterbrechen oder vollständig zu beenden oder die Teilnahmebedingungen zu ändern. Dies gilt insbesondere, wenn die Gewährleistung eines ordnungsgemäßen Verlaufs aus technischen oder sonstigen Gründen nicht möglich ist.
13.2 Verstößt ein Teilnehmer gegen diese Teilnahmebedingungen, gegen gesetzliche Bestimmungen oder macht er unzutreffende Angaben, kann ihn der Veranstalter von der Teilnahme ausschließen, ohne hierfür Gründe angeben zu müssen.
13.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam, unzulässig oder undurchführbar sein oder werden, so lässt dies die Wirksamkeit der Teilnahmebedingungen im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen, unzulässigen oder undurchführbaren Klausel treten Regelungen, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung möglichst nahekommen. Dies gilt entsprechend bei Lücken.
13.4 Die Teilnahmebedingungen unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.