Barrierefreiheit

Information nach § 14 Abs. 1 Nr. 2 Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)

1. Informationen zu unseren Dienstleistungen

Nachfolgend können Sie sich über die entsprechenden Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr der ADAC Zuhause Versicherung AG informieren.

a) Allgemeine Beschreibung

Unser Onlinedienst bietet eine einfache und effiziente Möglichkeit, den ADAC Zuhause-Schutzbrief bequem über das Internet abzuschließen. Dieser digitale Service ermöglicht es Verbrauchern, den gesamten Abschlussprozess selbständig und flexibel zu gestalten, ohne die Notwendigkeit eines persönlichen Termins oder einer physischen Unterzeichnung.

b) Beschreibungen und Erläuterungen, die zum Verständnis der Durchführung erforderlich sind

Der Online-Abschluss erfolgt regelmäßig in folgenden Schritten:

  • Leistung auswählen: Der Verbraucher muss sich für einen Tarif entscheiden, den Vertragsbeginn auswählen und sich wählen, ob er halbjährlich oder jährlich bezahlen möchte. Des weiteren hat der Verbraucher hat die Möglichkeit einen Rabatt auf den ADAC Zuhause Schutzbrief zu erhalten, wenn er ADAC Mitglied ist.
  • Dateneingabe und Abschluss: Es folgt ein benutzerfreundliches Online-Formular, das die relevanten persönlichen Informationen abfragt. Diese abgefragten Pflichtinformationen sind: Vorname, Nachname, Postleitzahl, Ort, Straße, Hausnummer, Geburtsdatum und Bankverbindung (IBAN)
  • Der Abschluss erfolgt elektronisch mit dem Klick auf "Zahlungspflichtig abschließen“, sofern alle Pflichtfelder mit den korrekten Informationen befüllt wurden und die Dokumente heruntergeladen wurden. Der Verbraucher wird auf die nächste Seite navigiert und sieht die Überschrift „Vielen Dank …“.

a) Allgemeine Beschreibung

Unsere Onlinedienste bieten eine einfache und effiziente Möglichkeit, die ADAC Hausratversicherung bequem über das Internet abzuschließen. Dieser digitale Service ermöglicht es Verbrauchern, den gesamten Abschlussprozess selbständig und flexibel zu gestalten, ohne die Notwendigkeit eines persönlichen Termins oder einer physischen Unterzeichnung.

b) Beschreibungen und Erläuterungen, die zum Verständnis der Durchführung erforderlich sind

Der Online-Abschluss erfolgt regelmäßig in folgenden Schritten:

  • Wohnsituation und Tarifdetails & Beitrag: Der Verbraucher kann seine Versicherung selbst anpassen. Dafür gibt er die Adresse und die Größe seiner Wohnung ein. Außerdem kann er auswählen, ob er Extras möchte oder im Schadenfall einen Teil selbst bezahlen will. Die zugehörigen Prämien werden in Echtzeit berechnet und angezeigt. Der Verbraucher hat außerdem die Möglichkeit einen Rabatt auf die ADAC Hausratversicherung zu erhalten, wenn er ADAC Mitglied ist.
  • Dateneingabe und Abschluss: Es folgt ein benutzerfreundliches Online-Formular, das die relevanten persönlichen Informationen abfragt. Diese abgefragten Pflichtinformationen sind: Vorname, Nachname, Postleitzahl, Ort, Straße, Hausnummer, Geburtsdatum und Bankverbindung (IBAN)
  • Der Abschluss erfolgt elektronisch mit dem Klick auf "Zahlungspflichtig abschließen“, sofern alle Pflichtfelder mit den korrekten Informationen befüllt wurden und die Dokumente heruntergeladen wurden. Der Verbraucher wird auf die nächste Seite navigiert und sieht die Überschrift „Vielen Dank …“.

2. Informationen zur Barrierefreiheit

a) Beschreibung der geltenden Anforderungen

Für elektronische Dienstleistungen (Digitale Dienste) gelten nach dem BFSG besondere Anforderungen für Dienstleistungserbringer.
Wir bieten eine Vielzahl digitaler Dienste an, die auf individuelle Anfrage eines Verbrauchers im Hinblick auf den Abschluss eines Verbrauchervertrags erbracht werden.
Diese Dienste sind von uns barrierefrei zu gestalten, sodass sie für Menschen mit Behinderungen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar sind.

b) Beschreibung, wie die Dienstleistung die geltenden Barrierefreiheitsanforderungen erfüllt

Wir ergreifen umfassende Maßnahmen, um sicherzustellen, dass unsere digitalen Angebote für alle Nutzer, einschließlich Menschen mit Behinderungen, zugänglich sind. Um die geltenden Barrierefreiheitsanforderungen des BFSG gesetzeskonform umzusetzen, gestaltet wir daher unsere digitalen Dienste für Verbraucher in barrierefreier Form und berücksichtigen insbesondere die europäische Normvorgabe der EN 301 549 sowie die Web Content Accessibility Guidelines – WCAG. Wir setzen dabei die jeweils erforderlichen Maßnahmen für Wahrnehmbarkeit, Bedienbarkeit, Verständlichkeit und Robustheit in unseren jeweiligen digitalen Diensten um.
Mit der Umsetzung und Einhaltung der aufgeführten Anforderungen und Prinzipien stellen wir sicher, dass auch Menschen mit Behinderungen uneingeschränkten Zugang zu unseren digitalen Diensten genießen können und ihr Recht auf Teilhabe am Leben in der Gesellschaft gestärkt wird.

3. Angabe der zuständigen Marktüberwachungsbehörde

Die zuständige Marktüberwachungsbehörde ist die „Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen“ (MLBF) mit Sitz in Magdeburg.

 

Stand: Juni 2025