FAQ zur ADAC Privathaftpflicht-Versicherung
Allgemeine Fragen
Wenn Sie anderen einen Schaden zufügen, haften Sie dafür. Das bedeutet, Sie müssen Schadensersatz leisten. Die Voraussetzung für die Haftpflicht ist in der Regel ein Verschulden.
Nach § 823 BGB haftet jeder Schädiger grundsätzlich unbegrenzt:
"Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.“
Damit ein kleines Missgeschick keine erheblichen, finanziellen Folgen hat, die einen im schlimmsten Fall ein Leben lang belasten können, ist die private Haftpflicht-Versicherung ein unverzichtbarer Schutz.
Wichtig bei einer privaten Haftpflichtversicherung sind angemessene Versicherungssummen und überschaubare Laufzeiten.
Die Mindestdeckungssumme für Personen- und Sach- und Vermögensschäden sollte 3 Millionen Euro betragen.
Fragen zu den Leistungen der ADAC Privathaftpflicht-Versicherung
Die Haftpflichtversicherung kommt für Schäden auf, die der Versicherte fahrlässig oder grob fahrlässig einem Dritten zufügt.
Sie wehrt auch entsprechende Ansprüche von Dritten ab, die zu Unrecht erhoben wurden. Die private Haftpflicht-Versicherung deckt die alltäglichen Haftungsrisiken wegen Personen-, Sach-und Vermögensschäden ab, denen Sie als Privatperson ausgesetzt sind.
Nein, die Privathaftpflicht-Versicherung leistet nur bei Schäden von Dritten. Ausnahme hierzu ist die Forderungsausfalldeckung.
Wenn Sie von einem Dritten geschädigt werden, kann es passieren, dass dieser aufgrund von Zahlungs- oder Leistungsunfähigkeit seiner Schadenersatzpflicht nicht oder nur teilweise nachkommen kann. Geschieht dies, übernimmt die ADAC Privathftpflicht-Versicherung den entstandenen Schaden.
Be- und Entladeschäden sind mitversichert, wenn der Versicherungsnehmer oder eine mitversicherte Person in ihrer Funktion als Führer des Kfz den Schaden verursachen. Schäden, die von einem Beifahrer verursacht werden, der nicht zum versicherten Personenkreis gehört, sind nicht durch die ADAC Privathaftpflicht-Versicherung gedeckt. Hierfür benötigt der Beifahrer eine eigene Versicherung.
Die Selbstbeteiligung bei Be- und Entladeschäden beträgt 150,- €.
Die Selbstbeteiligung bei Be- und Entladeschäden beträgt 150,- €.
Versichert sind grundsätzlich nur private (also nicht berufliche) Schlüssel und Schlüssel die im Rahmen eines Ehrenamtes benutzt werden (Vereinsschlüssel). Im Falle der Schließanlage in einer Eigentümergemeinschaft würde die Schließanlage abzüglich des Eigenanteils des Versicherungsnehmers erstattet werden. Der Verlust des Schlüssels einer Mietwohnung ist versichert.
Die Selbstbeteiligung bei Schlüsselverlust beträgt 100,- €.
Fragen zum Vertrag
Der Einzelvertrag versichert Sie als ADAC Mitglied.
Der Familienvertrag versichert Sie als ADAC Mitglied sowie Ihren (Ehe-)Partner und Ihre minderjährigen Kinder.
Eine Besonderheit der ADAC Privathaftpflicht-Versicherung ist, dass deliktsunfähige Kinder im Familienvertrag EXKLUSIV auch mitversichert sind. Das bedeutet, die ADAC Privathaftpflicht-Versicherung übernimmt die Kosten für einen Schaden Ihrer deliktsunfähigen Kinder, selbst wenn Sie Ihre Aufsichtspflicht nicht verletzt haben.
Ihre Kinder sind bis zur Volljährigkeit im Rahmen des Familienvertrages mitversichert, solange diese nicht verheiratet sind.
Befinden sich Ihre Kinder noch in Schul- oder unmittelbar anschließender Berufsausbildung (Erstausbildung, Lehre, Studium, freiwilliges soziales Jahr), dann sind sie auch nach ihrem 18. Lebensjahr noch mitversichert.
Ja, auch Minderjährige können die private Haftpflichtversicherung des ADAC abschließen. Hierfür ist die Unterschrift eines Erziehungsberechtigten notwendig.
Ja, ein Au-Pair ist als „im Haushalt des Versicherungsnehmer beschäftigte Person“ versichert.
Im Rahmen der Privathaftpflicht sind die Halter/Hüter von zahmen Haustieren sowie gezähmten Kleintieren (Katzen, Kaninchen, Mini-Hausschweine, Schafe, Ziegen, Meerschweinchen, Hühner, Enten, Gänse, Papageien, Wellensittiche etc.) und Bienen mitversichert.
Hunde und Pferde können über eine eigene Tierhalter-Haftpflicht-Versicherung versichert werden und sind über die ADAC Privathaftpflicht-Versicherung nicht versichert.
Wilde Tiere wie Krokodile und andere Reptilien, Vogelspinnen etc. und Tiere, die zu gewerblichen Zwecken gehalten werden, können nicht versichert werden.
Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt.
Der Versicherungsschutz gilt in Deutschland, bei unbegrenzten Aufenthalt in Europa und sonstigem vorübergehenden Auslandsaufenthalt (bis 5 Jahre) weltweit.
Dieser Geltungsbereich ist in wenigen Punkten jedoch eingeschränkt.
Nein, eine ADAC Privathaftpflicht-Versicherung kann nur von ADAC Mitgliedern abgeschlossen werden. Die Leistungen der ADAC Privathaftpflicht-Versicherung sind so umfangreich, dass wir diese Vorteile nur unseren Mitgliedern anbieten.
Personen ohne ADAC Mitgliedschaft haben die Möglichkeit die Mitgliedschaft zusammen mit der ADAC Privathaftpflicht-Versicherung bequem online abzuschließen.
Produktinformationen ADAC Privathaftpflichtversicherung
- Verbraucherinformationen Privathaftpflicht-Versicherung Basis,
- Informationsblatt Privathaftpflicht-Versicherung Basis,
- Verbraucherinformationen Privathaftpflicht-Versicherung Exklusiv,
- Informationsblatt Privathaftpflicht-Versicherung Exklusiv,
- Datenschutzinformation ADAC Versicherung,
- Widerrufsbelehrung,
- Belehrung nach §19 Abs. 5 VVG,
Persönliche Beratung
Eine persönliche Beratung erhalten Sie
in Ihrer ADAC Geschäftsstelle
oder unter Tel: 0800 5 12 10 06