Ihre ADAC Haustier-
Reiseversicherung
Für ein gutes Gefühl, wenn Sie im Ausland sind. Egal, ob Ihr Vierbeiner mitkommt oder nicht.
Besonders günstig für ADAC Mitglieder.
Gute Gründe für die ADAC Haustier-Reiseversicherung
Jetzt anrufen und beraten lassen
Die Leistungen der ADAC Haustier-Reiseversicherung
- Weltweiter Schutz Ihres Hundes oder Ihrer Katze, wenn Sie als Eigentümer im Ausland sind - egal ob Ihr Haustier mitkommt oder zu Hause in Deutschland bleibt
- Ohne Selbstbeteiligung
- Einheitlicher Beitrag für alle versicherbaren Hunde- und Katzenrassen
- Versicherungsschutz für die ersten 63 Tage bei jedem Auslandsaufenthalt
- Für Haustiere unter 8 Jahren abschließbar
Die ADAC Haustier-Reiseversicherung erstattet Ihnen 1.500 € pro Versicherungsfall und maximal 5.000 € als Jahreshöchstentschädigung.
| Tier kommt mit | Tier bleibt in Deutschland | |||
|---|---|---|---|---|
|
Kostenerstattung bei ambulanter und stationärer veterinär-medizinisch notwendiger Heilbehandlung |
|
|
||
|
Die Haustierversicherung erstattet die Kosten für die veterinär-medizinisch notwendige Heilbehandlung des Tieres, sowohl ambulant als auch stationär. Dies beinhaltet
|
||||
| Kostenerstattung bei Behandlung mit Tierosteopathie oder durch einen Tierheilpraktiker als Teil der Nachbehandlung |
|
|
||
|
Die Haustierversicherung erstattet die Kosten in Höhe von insgesamt 300 € für einen Zeitraum von maximal 15 aufeinanderfolgenden Tagen, wenn die Behandlung durch einen Tierosteopathen oder Tierheilpraktiker Teil einer Nachbehandlung einer veterinär-medizinisch notwendigen Heilbehandlung ist.
|
||||
| Kostenerstattung für Medikamente, Verbände und Hilfsmittel |
|
|
||
|
Wir erstatten die Kosten für
|
||||
|
Kostenerstattung für den Transport zur Erstversorgung |
|
|
||
|
Die Haustierversicherung erstattet zur Erstversorgung des Tieres Transportkosten zum Tierarzt oder zur Tierklinik bis zu einer Höhe von insgesamt 300 €.
|
||||
|
Kostenerstattung für zusätzliche Übernachtungen im Ausland |
|
|
||
|
Wir erstatten Ihnen als Eigentümer des Haustieres maximal 300 € zusätzlicher Unterkunftskosten, wenn Ihr Tier mindestens eine Nacht stationär bei einem Tierarzt oder in einer Tierklinik verbringt.
Voraussetzung: Vor dem Versicherungsfall war mindestens eine Unterkunft im Ausland gebucht, ein Nachweis ist hier erforderlich. |
||||
|
Kostenerstattung bei Tod des Haustieres |
|
|
||
|
Stirbt das Tier im Ausland, erstatten wir bis zu 300 € für die Einäscherung des verstorbenen Tieres im Tierkrematorium am ausländischen Sterbeort.
|
||||
|
Kostenerstattung bei Tierbergung im Ausland |
|
|
||
|
Die Haustierversicherung erstattet die Kosten für die Tier-Bergung im Ausland, auch im Todesfall, bis zur noch verbleibenden Jahreshöchstentschädigung.
|
||||
|
Kostenerstattung bei Abbruch des Auslandsaufenthaltes |
|
|
||
|
Sie sind im Ausland und Ihr Haustier, das in Deutschland geblieben ist, stirbt oder benötigt eine unaufschiebbare, stationäre Operation. Bei Abbruch Ihres Auslandsaufenthaltes erstattet die Haustierversicherung Ihnen die Kosten wie folgt:
|
||||
ADAC Haustier-Reiseversicherung abschließen
- Beitrag für ADAC Mitglieder: 49,50 € im Jahr
- Beitrag für Nicht-Mitglieder: 55,00 € im Jahr
*Preisänderung
Wir ändern unsere Preise. Mit Versicherungsbeginn 01.06.2026 lauten die Preise für Ihr Haustier bis zum 09. Geburtstag wie folgt:- Beitrag für ADAC Mitglieder: 24,99 € im Jahr
- Beitrag Nicht-Mitglieder: 27,76 € im Jahr
Haustier versichern
Mehr Informationen zur ADAC Haustier-Reiseversicherung
Häufige Fragen und Antworten zur ADAC Haustier-Reiseversicherung
Steigt mein Beitrag, wenn mein Haustier älter wird?
Ab dem 9. Geburtstag des Tieres
- zahlen ADAC Mitglieder 43,73 € im Jahr (ab 01.06.: 43,73 €)
- zahlen Nicht-Mitglieder 48,59 € im Jahr (ab 01.06.: 48,59 €)
Ab dem 12. Geburtstag des Tieres
- zahlen ADAC Mitglieder 76,54 € im Jahr (ab 01.06.: 76,54 €)
- zahlen Nicht-Mitglieder 85,05 € im Jahr (ab 01.06.: 85,05 €)
Welche Ausschlüsse gibt es in der ADAC Haustier-Reiseversicherung?
- Heilbehandlungen des Tieres auf Grund bereits diagnostizierter Erkrankung bei Antritt des Auslandsaufenthaltes des Versicherungsnehmers
- chronische oder rassenspezifische Erkrankungen
- aufschiebbare Operationen
- Vorsorgeuntersuchungen/-behandlungen
- Kastrationen/Sterilisationen
- Kosten rund um die Trächtigkeit/Geburt
- Zahnbehandlungen
- Erkrankungen/Tod durch unvorhersehbare Kriegsereignisse oder innere Unruhen
- Verletzungen bei organisierten Tierkämpfen, Verletzungen während der Jagd oder durch aktive Teilnahme des Tieres an Tierwettkämpfen (inkl. zugehöriger Trainings)
- Tierhypnose und tierpsychologische Behandlung (inkl. hierfür verwendeter Arzneimittel)
- Vorsatz des Versicherungsnehmers
- Erkrankungen/Verletzungen/Tod des Tieres bei der Ausübung seiner Tätigkeit als Arbeitstier, z.B. Lawinenhunde (Ausnahme Blinden- und Assistenzhunde für Diabetes und Epilepsie)
- Versicherungsfälle infolge einer Epidemie/Pandemie
- bei Tierkrankheiten, die durch - von der Ständigen Impfkommission Veterinärmedizin (StIKo VET) empfohlene - Impfungen vermeidbar gewesen wären
- Versicherungsfälle, die durch Kernenergie entstehen
- Versicherungsfälle, die während des beruflich oder dienstlich veranlassten Auslandsaufenthaltes des Versicherungsnehmers entstehen (Ausnahme Blinden- und Assistenzhunde für Diabetes und Epilepsie)
Erstattet mir die ADAC Haustier-Reiseversicherung die Reiseabbruchkosten, wenn ich mit meinem Haustier im Ausland bin?
Nein. Wenn Sie mit Ihrem Haustier ins Ausland reisen, es vor Ort erkrankt und Sie deshalb nach Deutschland zurück wollen, erstattet Ihnen die Haustierversicherung keine Kosten für den Abbruch Ihres Auslandsaufenthaltes.
Der Abbruch Ihres Auslandsaufenthaltes wird Ihnen nur erstattet, wenn Sie im Ausland sind, Ihr Haustier in Deutschland ist und dort eine dringende OP benötigt oder verstirbt. Die Haustierversicherung erstattet Ihnen dann die zusätzlichen Kosten wie Unterkunftskosten, Rückreisekosten und Umbuchungskosten.
Erstattet mir die ADAC Haustier-Reiseversicherung auch die Kosten einer Stornierung der Reise vor Antritt der Reise?
Grundsätzlich werden die Kosten für die Stornierung einer Reise in der Reiserücktrittsversicherung erstattet. Auslöser dafür muss immer ein versichertes Ereignis sein. Wie zum Beispiel:
- Schwere, unerwartete Erkrankung
- Schwere Unfallverletzung
- Schwangerschaft und Schwangerschaftskomplikationen
- Unverträglichkeit von Impfungen
- Bruch von Prothesen oder Lockerung von implantierten Gelenken
- Tod
Man spricht in der Reiserücktrittsversicherung von sogenannten Risikopersonen, die ein versichertes Ereignis auslösen können. Sodass es zur Leistungserbringung gegenüber dem Versicherungsnehmer kommt. Risikopersonen sind u.a. der Versicherungsnehmer selbst, die mitversicherten Familienmitglieder wie der Lebenspartner und Kinder bis zum 23. Geburtstag, Eltern und Schwiegereltern oder Reisepartner, die auf der Buchung namentlich erwähnt sind.
Ein Hund oder eine Katze zählen jedoch nicht zu den Risikopersonen. So erstattet auch die Reiserücktrittsversicherung die Stornierungskosten nicht, wenn Sie Ihre Reise aufgrund einer Erkrankung oder einer Verletzung Ihres Hundes oder Ihrer Katze nicht antreten können.
Welche Hunde- und Katzenrassen sind versicherbar?
Die ADAC Haustier-Reiseversicherung können Sie nur abschließen, wenn Ihr Haustier jünger als 8 Jahre ist. Haustiere, die zu kommerziellen Zwecken gehalten werden, sind nicht versicherbar.
Sollte bei einem Mischling mindestens ein Elterntier einer nicht versicherbaren Rasse entstammen, ist der Hund ebenfalls nicht versicherbar.