undefined

Ihre neue ADAC
Haustier-Reiseversicherung

Für ein gutes Gefühl, wenn Sie im Ausland sind. Egal, ob Ihr Vierbeiner mitkommt oder nicht.

Besonders günstig für ADAC Mitglieder.

Ab 49,50 € im Jahr!

Gute Gründe für die ADAC Haustier-Reiseversicherung

  • Zahl 1
    Veterinär-medizinisch notwendige Heilbehandlung für Hund und Katze
    Weltweit finanzieller Schutz für Sie im Ausland, wenn Ihr Haustier eine veterinär-medizinische Heilbehandlung benötigt. Egal, ob es mitreist oder zu Hause bleibt. Ambulant und stationär. Mit freier Tierarztwahl. Notfall-behandlungen rund um die Uhr.
  • Zahl zwei
    Abbruch Auslandsaufenthalt mitversichert
    Die Haustierversicherung erstattet die Kosten, wenn Sie Ihren Auslandsaufenthalt abbrechen möchten, um im Notfall zu Ihrem Haustier nach Hause zu fahren.
  • Zahl drei
    Sofortiger Versicherungsschutz ohne Wartezeit
    Sie können die Haustier-versicherung für Ihren Hund oder Ihre Katze heute online abschließen und direkt ins Ausland fahren. Der Abschluss muss noch in Deutschland, also vor Grenzübertritt, erfolgen. Ohne Wartezeit bei Leistungsbezug.


Telefon Icon

Jetzt anrufen und beraten lassen

+49 89 588 95 79 60
(Montag - Samstag, 8-20 Uhr)

Die Leistungen der ADAC Haustier-Reiseversicherung

  • Weltweiter Schutz Ihres Hundes oder Ihrer Katze, wenn Sie als Eigentümer im Ausland sind - egal ob Ihr Haustier mitkommt oder zu Hause in Deutschland bleibt
  • Ohne Selbstbeteiligung
  • Einheitlicher Beitrag für alle versicherbaren Hunde- und Katzenrassen
  • Versicherungsschutz für die ersten 63 Tage bei jedem Auslandsaufenthalt
  • Für Haustiere unter 8 Jahren abschließbar
Haustier versichern 

 

Die ADAC Haustier-Reiseversicherung erstattet Ihnen 1.500 € pro Versicherungsfall und maximal 5.000 € als Jahreshöchstentschädigung.

Tier kommt mit  Tier bleibt in Deutschland

Die Haustierversicherung erstattet die Kosten für die veterinär-medizinisch notwendige Heilbehandlung des Tieres, sowohl ambulant als auch stationär. Dies beinhaltet

  • die Erstversorgung durch einen zugelassenen Tierarzt
  • veterinär-medizinisch notwendige Untersuchungen und Behandlungen
  • Röntgendiagnostik, Ultraschall, Labordiagnostik Einschläferung
  • bei stationärer Behandlung bei einem Tierarzt oder einer Tierklinik die Tierpflege, Unterkunft und Fütterung des Tieres
Die Haustierversicherung erstattet die Kosten in Höhe von insgesamt 300 € für einen Zeitraum von maximal 15 aufeinanderfolgenden Tagen, wenn die Behandlung durch einen Tierosteopathen oder Tierheilpraktiker Teil einer Nachbehandlung einer veterinär-medizinisch notwendigen Heilbehandlung ist.
Wir erstatten die Kosten für
  • Arzneimittel, Verbandsstoffe, ruhigstellende Verbände, die von einem zugelassenen Tierarzt verordnet wurden
  • Hilfsmittel, die von einem zugelassenen Tierarzt verordnet und während Ihres Auslandsaufenthaltes erstmals notwendig wurden
Die Haustierversicherung erstattet zur Erstversorgung des Tieres Transportkosten zum  Tierarzt oder zur Tierklinik  bis zu einer Höhe von insgesamt 300 €.
Wir erstatten Ihnen als Eigentümer des Haustieres maximal 300 € zusätzlicher Unterkunftskosten, wenn Ihr Tier mindestens eine Nacht stationär bei einem Tierarzt oder in einer Tierklinik verbringt.

Voraussetzung: Vor dem Versicherungsfall war mindestens eine Unterkunft im Ausland gebucht, ein Nachweis ist hier erforderlich.
Stirbt das Tier im Ausland, erstatten wir bis zu 300 € für die Einäscherung des verstorbenen Tieres im Tierkrematorium am ausländischen Sterbeort.
Die Haustierversicherung erstattet die Kosten für die Tier-Bergung im Ausland, auch im Todesfall, bis zur noch verbleibenden Jahreshöchstentschädigung.
Sie sind im Ausland und Ihr Haustier, das in Deutschland geblieben ist, stirbt oder benötigt eine unaufschiebbare, stationäre Operation. Bei Abbruch Ihres Auslandsaufenthaltes erstattet die Haustierversicherung Ihnen die Kosten wie folgt:
  • Kostenerstattung der entstehenden Umbuchungskosten
  • Kostenerstattung der zusätzlich entstehenden Rückreisekosten
  • Kostenerstattung der zusätzlich entstehenden Unterkunftskosten

ADAC Haustier-Reiseversicherung abschließen

Die ADAC Haustier-Reiseversicherung können Sie für Ihren Hund oder Ihre Katze abschließen. Sie können pro Versicherungsvertrag ein Haustier versichern.

  • Beitrag für ADAC Mitglieder: 49,50 € im Jahr
  • Beitrag für Nicht-Mitglieder: 55,00 € im Jahr

 

Haustier versichern

Mehr Informationen zur ADAC Haustier-Reiseversicherung

Häufige Fragen und Antworten zur ADAC Haustier-Reiseversicherung

  • Heilbehandlungen des Tieres auf Grund bereits diagnostizierter Erkrankung bei Antritt des Auslandsaufenthaltes des Versicherungsnehmers
  • chronische oder rassenspezifische Erkrankungen
  • aufschiebbare Operationen
  • Vorsorgeuntersuchungen/-behandlungen
  • Kastrationen/Sterilisationen
  • Kosten rund um die Trächtigkeit/Geburt
  • Zahnbehandlungen
  • Erkrankungen/Tod durch unvorhersehbare Kriegsereignisse oder innere Unruhen
  • Verletzungen bei organisierten Tierkämpfen, Verletzungen während der Jagd oder durch aktive Teilnahme des Tieres an Tierwettkämpfen (inkl. zugehöriger Trainings)
  • Tierhypnose und tierpsychologische Behandlung (inkl. hierfür verwendeter Arzneimittel)
  • Vorsatz des Versicherungsnehmers
  • Erkrankungen/Verletzungen/Tod des Tieres bei der Ausübung seiner Tätigkeit als Arbeitstier, z.B. Lawinenhunde (Ausnahme Blinden- und Assistenzhunde für Diabetes und Epilepsie)
  • Versicherungsfälle infolge einer Epidemie/Pandemie
  • bei Tierkrankheiten, die durch - von der Ständigen Impfkommission Veterinärmedizin (StIKo VET) empfohlene - Impfungen vermeidbar gewesen wären
  • Versicherungsfälle, die durch Kernenergie entstehen
  • Versicherungsfälle, die während des beruflich oder dienstlich veranlassten Auslandsaufenthaltes des Versicherungsnehmers entstehen (Ausnahme Blinden- und Assistenzhunde für Diabetes und Epilepsie)

Nein. Wenn Sie mit Ihrem Haustier ins Ausland reisen, es vor Ort erkrankt und Sie deshalb nach Deutschland zurück wollen, erstattet Ihnen die Haustierversicherung keine Kosten für den Abbruch Ihres Auslandsaufenthaltes. 

Der Abbruch Ihres Auslandsaufenthaltes wird Ihnen nur erstattet, wenn Sie im Ausland sind, Ihr Haustier in Deutschland ist und dort eine dringende OP benötigt oder verstirbt. Die Haustierversicherung erstattet Ihnen dann die zusätzlichen Kosten wie Unterkunftskosten, Rückreisekosten und Umbuchungskosten.

Die Haustierversicherung leistet in diesem Fall nicht.

Grundsätzlich werden die Kosten für die Stornierung einer Reise in der Reiserücktrittsversicherung erstattet. Auslöser dafür muss immer ein versichertes Ereignis sein. Wie zum Beispiel:

  • Schwere, unerwartete Erkrankung
  • Schwere Unfallverletzung
  • Schwangerschaft und Schwangerschaftskomplikationen
  • Unverträglichkeit von Impfungen
  • Bruch von Prothesen oder Lockerung von implantierten Gelenken
  • Tod

Man spricht in der Reiserücktrittsversicherung von sogenannten Risikopersonen, die ein versichertes Ereignis auslösen können. Sodass es zur Leistungserbringung gegenüber dem Versicherungsnehmer kommt. Risikopersonen sind u.a. der Versicherungsnehmer selbst, die mitversicherten Familienmitglieder wie der Lebenspartner und Kinder bis zum 23. Geburtstag, Eltern und Schwiegereltern oder Reisepartner, die auf der Buchung namentlich erwähnt sind.

Ein Hund oder eine Katze zählen jedoch nicht zu den Risikopersonen. So erstattet auch die Reiserücktrittsversicherung die Stornierungskosten nicht, wenn Sie Ihre Reise aufgrund einer Erkrankung oder einer Verletzung Ihres Hundes oder Ihrer Katze nicht antreten können.

Die ADAC Haustier-Reiseversicherung können Sie nur abschließen, wenn Ihr Haustier jünger als 8 Jahre ist. Haustiere, die zu kommerziellen Zwecken gehalten werden, sind nicht versicherbar.

Sollte bei einem Mischling mindestens ein Elterntier einer nicht versicherbaren Rasse entstammen, ist der Hund ebenfalls nicht versicherbar.

Zum Download: Übersicht versicherbare Rassen

Telefon Icon

Jetzt anrufen und beraten lassen

+49 89 588 95 79 60
(Montag - Samstag, 8-20 Uhr)