ADAC Hausratversicherung
Ihr Zuhause ist wertvoll. Unser Schutz günstig.
Finanzieller Schutz, wenn der Hausrat in Ihrer Mietwohnung beschädigt/zerstört wird oder abhanden kommt. In einem Tarif.Sinnvoller Schutz in jeder Wohnsituation
Egal, ob die erste eigene Wohnung, vorübergehend im Ausland, in einer Wohngemeinschaft, in der ersten gemeinsamen Wohnung mit dem Partner - die ADAC Hausratversicherung bietet Ihnen Schutz für den gesamten Hausrat in Ihrer Mietwohnung, wenn dieser beschädigt/zerstört wird oder abhanden kommt.Gute Gründe für die ADAC Hausratversicherung
Versicherter Hausrat in der Mietwohnung
- Möbel, Geschirr, Kleidung, Elektrogeräte, Lebensmittel
- Bargeld und Wertsachen wie Schmuck und Wertpapiere (bitte Wertgrenzen beachten)
- Antiquitäten und Kunstgegenstände in Ihrer Wohnung
- Selbst beschaffte und eingebaute Sachen wie Einbauküchen
- Antennen, Markisen und Sicherungsanlagen, Wallboxen und Balkonkraftwerke, die Sie privat für Ihre Wohnung nutzen
- Sportsachen wie Fahrräder (außerhalb der Wohnung in einem abgeschlossenen Raum oder verschlossenen Behältnis)
- Kleine Motorfahrzeuge bis maximal 25 km/h wie Rasenmäher
- Bestimmte Luft- und Wasserfahrzeuge wie Schlauchboote, Kanus
- Arbeitsgeräte wie Computer oder Werkzeuge
- Haustiere
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Was die ADAC Hausratversicherung in der Mietwohnung versichert
Die Hausratversicherung schützt alle beweglichen Gegenstände in Ihrer Mietwohnung, die bei einem Umzug mitgenommen werden könnten. Auch Sachen von Besuchern, Ihrer Familienmitglieder oder gemietete Gegenstände sind in Ihrer Mietwohnung versichert. Als Versicherungsort zählen neben der Wohnung an sich auch Treppen, Balkone, Loggien, Terrassen, Keller, Garagen und Speicher.Versicherte Schadenursachen
Die Hausratversicherung bezahlt, wenn Ihr Hausrat durch Brand, Explosion oder Blitzschlag/Gewitter zerstört bzw. beschädigt wird:
- Schäden nach einem Brand an Ihrem Haus
- Schäden, die durch Nutzfeuer oder Nutzwärme entstehen (z.B. Fett entzündet sich in der Pfanne und steckt die Küche in Brand)
- Schäden nach einer Explosion, Implosion oder Verpuffung in Ihrem Haus (z.B. eine Silvesterrakete explodiert im Haus)
- Örtlich begrenzte Schäden durch Hitzeeinwirkungen oder Glut (Seng- oder Schmorschäden, z.B. die Glut einer Zigarette zerstört Ihre Couch)
- Rauch- und Rußschäden
- Schäden nach einem Blitzschlag
- Kurzschluss- und Überspannungsschäden an elektrischen Einrichtungen nach einem Gewitter
Die Hausratversicherung schützt Ihren Hausrat vor Folgeschäden nach einem Sturm oder nach Hagel.
Sturm
Versichert sind Schäden an versicherten Sachen, die durch unmittelbare Einwirkung des Sturms entstehen oder dadurch, dass der Sturm Gegenstände auf versicherte Sachen wirft. Voraussetzungen sind:
- Windstärke 7 (50 km/h) ist durch den Wetterdienst bestätigt.
- In der Nachbarschaft sind Sturmschäden an intakten Gebäuden oder Bäumen nachweisbar.
- Der Schaden kann eindeutig auf den Sturm zurückgeführt werden.
Hagel (fester Niederschlag in Form von Eiskörner)
Versichert sind die Schäden, die durch die unmittelbare Einwirkung des Hagels auf versicherte Sachen oder dadurch, dass Hagel Gegenstände auf versicherte Sachen wirft, entstehen.
Hinweis: Schäden am Garteninventar durch Sturm und Hagel werden mit maximal 5.000 € je Versicherungsfall entschädigt.
Nicht versichert sind Schäden
- nach Eindringen von Regen, Hagel, Schnee oder Schmutz durch nicht geschlossene Fenster und andere Öffnungen (Ausnahme: Öffnung durch Sturm oder Hagel entstanden)
- durch Sturmflut
- durch Lawinen oder Schneedruck
Folgende Schäden werden Ihnen von der Hausratversicherung entschädigt:
- Schäden nach einem Einbruch in Ihr Gebäude (z.B. Dieb entwendet Bargeld)
- Schäden nach Aufbrechen eines Behältnisses in einem Raum Ihres Gebäudes
- Schäden nach Einschleichen oder Verborgen halten
- Vandalismus-Schäden nach einem Einbruch (z.B. der Dieb zerstört Möbel in Ihrer Wohnung)
- Schäden nach einem Raub
- Schäden durch Wegnahme nach Verlust der Widerstandskraft (z.B. Ohnmacht, Herzinfarkt)
Der Diebstahl von Hausrat ist in der Hausratversicherung versichert, wenn es sich nicht um einen Einbruch handelt. Bei solchen Schäden ersetzen wir Ihnen je Schadenfall an Ihrem Hausrat maximal 1.500 €.
Bei Diebstahl von Smartphones, Tablets, PC, Monitoren oder andere Unterhaltungselektronik beauftragen wir einen Dienstleister mit der Reparatur oder dem Austausch des Geräts. Bei Austausch erhalten Sie ein gleichwertiges Gerät mit einer 12-monatigen Garantie.
Bei Diebstahl außerhalb Ihres Zuhauses leistet die Hausratversicherung in folgenden Fällen:
- Diebstahl aus verschlossenen Schiffskabinen oder Schlafwagenabteilen (die versicherten Sachen dürfen sich nur vorübergehend außerhalb der Wohnung befinden)
- Diebstahl aus einem verschlossenem Kraftfahrzeug, wobei Wertsachen von außen nicht sichtbar sein dürfen (maximal 1.000 € je Versicherungsfall für Wertsachen + maximal 1.000 € je Versicherungsfall für elektrische und elektronische Geräte)
- Diebstahl von Kinderwägen, Krankenfahrstühlen und Gehhilfen
- Diebstahl von versicherten Sachen aus einem Krankenzimmer während des Aufenthalts in einer Klinik, einem Sanatorium, einer Rehabilitations- oder Kureinrichtung
- Diebstahl von Hausrat am Arbeitsplatz, wenn diese Sachen persönlich genutzt und dort dauerhaft verwahrt werden. Je Versicherungsfall maximal 1.500 € Entschädigung.
- Wasser, das aus wasserführenden Rohren aller Art, Leitungen, Schläuchen und Einrichtungen ausgetreten ist
- Wasser aus Heizungs- und Klimaanlagen
- Wasser aus Aquarien, Wasserbetten oder mit Wasser betriebenen Dekorationsgegenständen
- Wasserdampf
- Betriebsflüssigkeiten aus Heizungs- und Klimaanlagen
Nicht versichert sind:
- Schäden durch Rückstau von Wasser aus Rohren der öffentlichen Abwasserkanäle
- Überschwemmungen durch die Ausuferung oberirdischen Binnengewässers oder durch den Austritt von Grundwasser
- Schäden durch Erdfall/Erdrutsch
- Schäden durch Schwämme wie Hausfäulepilze, echter Hausschwamm, brauner Kellerschwamm oder Porenschwamm
Die Hausratversicherung entschädigt Sie für
- Schäden an allen innerhalb von Gebäuden befindlichen wasserführenden Rohren, die nach Bruch oder Frost auftreten
- Frostschäden an sanitären Einrichtungen sowie Anschluss-Schläuche
- Frostschäden an Heizungs- und Klimaanlagen
- Frostschäden an Lösch- und Berieselungsanlagen
Rohre und Anlagen sind dann versichert, wenn Sie diese als Mieter oder Eigentümer selbst eingebracht haben und die Wohngebäudeversicherung nicht leistet.
Zahlungsverkehr im Internet
Die Hausratversicherung schützt Sie, wenn durch folgende Gefahren Zahlungen von Ihrem Konto vorgenommen werden, die Sie nicht veranlasst haben:
- Phishing: Dritte gelangen über eine gefälschte E-Mail an Ihre Zugangs- und Identifikationsdaten von Ihrem Konto
- Pharming: Dritte ahmen den Internetauftritt Ihres Geldinstitutes nach und Sie führen im Glauben an die Echtheit der Seite Zahlungsvorgänge durch
- Trojaner/Keylogger: Dritte gelangen durch Schadprogramme auf Ihrem Computer an Ihre Zugangs- und Identifikationsdaten Ihres Kontos
- Fehlerhafte Eingaben bei Online-Überweisungen: Sie geben bei einer Online-Überweisung fehlerhafte Daten ein, wodurch ein Dritter eine Gutschrift auf seinem Konto erlangt. Voraussetzung dafür ist, dass Sie und Ihr Online-Bezahldienst versucht haben, den überwiesenen Betrag zurückzuerlangen.
- Entwendung von Online-Banking-Zugangsdaten bei Wohnungseinbruch: In Ihre Wohnung wird eingebrochen, dabei kopieren oder entwenden Dritte die Zugangsdaten zu Ihren online geführten Konten. Mit diesen Daten führen diese Dritte dann nicht autorisierte Zahlungen aus.
Nicht versichert sind
- Folgeschäden, die durch die Abbuchung entstehen (z.B. Zinseinbußen, Kosten der Rechtsverfolgung)
- Schäden, für die Ihr Geldinstitut haftet (z.B. die Bank übernimmt den Schaden)
Käuferschutz im Internet
Die Hausratversicherung schützt Sie und alle Personen, die mit Ihnen in einem Haushalt wohnen, wenn Sie neue oder gebrauchte Ware für den privaten Gebrauch online kaufen oder über ein Aktionsportal ersteigern.
Versichert sind
- Nichtlieferung der Ware: Wird Ihnen die Ware innerhalb von einer Frist von 2 Wochen zum vereinbarten Lieferdatum nicht oder nur teilweise geliefert, erstattet die Hausratversicherung die Kosten.
- Lieferung einer mangelhaften Ware: Wenn die gelieferte Ware einen Sachmangel nach §434 BGB aufweist und der Verkäufer den Mangel nach Geltendmachung Ihrer Gewährleistungsansprüche nicht beseitigt hat, erstattet die Hausratversicherung die Kosten.
- Verlust oder Beschädigung der Ware bei der Rücksendung
- Verweigerung der Kaufpreisrückerstattung bei berechtigter Rücksendung
Nicht versichert sind
- Bestellungen unter 25 € ohne Versandkosten, Gebäude und Grundstücke, Luft-, Kraft- und Wasserfahrzeuge, verderbliche Waren, Pflanzen und Tiere, Dienstleistungen, Urheberrechte, Strom und Gas
- Anbahnung über Online-Portale ohne direkten Vertragsabschluss
- Kapital-, Spekulationsgeschäfte und Wetten
- Verbotene und sittenwidrige Geschäfte
Garten der Mietwohnung
Hausratversicherung schließt auch Ihren Garten mit ein. Voraussetzung ist, dass die Grünfläche vertraglich zu Ihrer Mietwohnung gehört. Dann deckt die ADAC Hausratversicherung Schäden am Garteninventar ab, die durch Brand, Explosion, Überspannung infolge Gewitter, Sturm/Hagel oder austretendes Leitungswasser entstehen.
Das Gleiche gilt für Beschädigung durch Einbruchdiebstahl und Vandalismus nach Raub oder Einbruch - zum Beispiel, wenn jemand Ihre Gartenhütte plündert und dabei mutwillig teure Gartenmöbel zerstört.
Erweiterbarer Schutz für die Mietwohnung
Versichert sind grundsätzlich folgende Naturgefahren:
1) Überschwemmung (auch von Terrassen, Flachdächern, Dachrinnen, Kellerschächten etc.) mit einer Wartezeit von 7 Tagen
2) Rückstau
3) Erdbeben, Erdrutsch und Erdfall
4) Schneedruck und Lawinen
5) Vulkanausbruch
Im Zusatzbaustein Extremwetterschutz der Hausratversicherung können wir abhängig von Ihrem Versicherungsort einen Selbstbehalt verlangen. Die Höhe wird in Abhängigkeit der Hochwassergefährdung nach den ZÜRS-Zonen des GDV festgelegt.
Gültig für alle Fortbewegungsmittel aus Ihrem Haushalt:
- Fahrräder
- Pedelecs (E-Bikes bis 25 km/h)
- Fahrradanhänger
- das Fahrradzubehör sowie
- die Fahrradteile wie Reifen und Akku
Der maximal versicherbare Wert pro Fahrrad liegt bei 10.000 €.
Leistungen
- Neuwert-Erstattung bei Diebstahl
- Kostenerstattung für Mietersatz auf Reisen
Der Schutz ist Tag und Nacht gültig. Versichert ist der Diebstahl von Fahrrädern außerhalb Ihres Zuhauses, wenn diese durch ein Schloss gesichert sind. Auch der Diebstahl des Fahrrads in einem Beförderungsmittel, wie z.B. einem Zug, ist mitversichert.
- Mobiliarverglasungen: Scheiben und Platten aus Glas, die sich am Mobiliar befinden oder Mobiliar darstellen
- Gebäudeinnenverglasungen: Scheiben und Platten aus Glas, die sich innerhalb des versicherten Gebäudes oder der versicherten Wohnung befinden und mit diesen verbunden sind
- Kunststoffscheiben von Duschkabinen
- Glaskeramik- und Induktions-Kochfelder inkl. dazugehöriger elektrischer und mechanischer Teile
- Möbel- und Waschtische aus Glas, Plexiglas und Acryl
- Glashalte- und Zierleisten, wenn der Schaden daran bei der Behebung eines ersatzpflichtigen Glasschaden entstanden ist
Beitrag in der ADAC Hausratversicherung
- Versicherungssumme: Sie entspricht dem Neuanschaffungs-Wert Ihres gesamten Inventars. Wir empfehlen 700 € als pauschalen Neuwert pro Wohnfläche in m².
- Zusatzbausteine: Die Hausratversicherung bietet Ihnen die drei Zusatzbausteine Extremwetterschutz, Fahrradschutz und Glasschutz. Wählen Sie ganz nach Ihrem Bedarf einfach im Abschlussprozess.
- Selbstbehalt: Sollten Sie die Hausratversicherung mit Selbstbehalt abschließen wollen, haben Sie die Wahl zwischen 150 € oder 300 € Selbstbehalt. Im Schadenfall tragen Sie die Kosten bis zum gewählten Selbstbehalt.
- Wohnort: Anhand Ihrer Anschrift treffen wir eine Einschätzung bezüglich Ihrer Risikosituation.
- ADAC Mitgliedschaft: Die Hausratversicherung ist für Personen mit und ohne Mitgliedschaft abschließbar. ADAC Mitglieder erhalten 10% Rabatt.
Schließen Sie die Hausratversicherung schnell und einfach ab. Achten Sie bitte darauf, Ihre Vorversicherung vor Abschluss zu kündigen, um eine Doppelversicherung zu vermeiden.
Das zahlt die ADAC Hausratversicherung im Schadenfall
Ist der Schadenfall in Ihrer Mietwohnung eingetreten, kommt die ADAC Hausratversicherung für den Neuwert der beschädigten/zerstörten oder entwendeten Gegenstände auf. Maximal bis zur vereinbarten Versicherungssumme.Beispiele:
- Erstattung von Aufräumungs- und Entsorgungskosten
- Erstattung von Reparaturkosten nach einem Wasserschaden durch Leitungswasser an Bodenbelägen, Tapeten und Innenanstrichen
- Übernahme von Hotel- und Übernachtungskosten, wenn Ihre Mietwohnung nach einem Schaden an Ihrem Hausrat nicht mehr bewohnbar ist und renoviert werden muss
- Erstattung von Umzugskosten, wenn Sie nach einem Schaden an Ihrem Hausrat in eine neue Wohnung ziehen müssen
Versicherte Kosten in der ADAC Hausratversicherung
Weitere Leistungen
- Unkomplizierte Schadenregulierung mit Unterversicherungsverzicht bis zur vereinbarten Versicherungssumme, auch wenn der Neuwert Ihres Hausrats zu gering angesetzt ist (Voraussetzung: Sie haben als Neuwert mindestens den Pauschalwert von 700 € festgelegt)
- Weltweiter Schutz mit der Außenversicherung, wenn sich der Hausrat vorübergehend bis maximal 12 Monate außerhalb der Wohnung befindet
- Mitversicherung der Kinder in Ausbildung und Studium, solange kein eigener Hausstand gegründet wurde
Hinweis zur Versicherungssumme in der ADAC Hausratversicherung
Orientieren Sie sich bei der Berechnung Ihrer Versicherungssumme am besten am angegebenen Pauschalwert Ihrer Hausratversicherung. Die ADAC Hausratversicherung empfiehlt Ihnen einen Pauschalwert von 700 € pro m² Wohnfläche.
Berechnung der Versicherungssumme: Pauschalwert in € x Wohnfläche in m²
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