Aprilscherz: Ab 1. April Warnwestenpflicht für Hunde

Kurzfristig beschlossen: Bereits ab heute müssen Autofahrende für im Fahrzeug mitreisende Hunde eine Warnweste dabeihaben. Bei Nichtbeachtung drohen hohe Strafen.
Warnwestenpflicht für Hunde ab 1. April 2025
Warnweste muss der Norm DIN 999 HUND entsprechen
Bei Verstößen: Bußgeld bis zu 120 Euro
+++ Liebe Leserin und lieber Leser: Diese Meldung war ein Aprilscherz. Warnwesten sind für Hunde im Auto nicht vorgeschrieben. Mit Sicherheit sind sie aber ein sinnvolles Accessoire für Ihren Vierbeiner, etwa beim Gassigehen im Dunkeln. +++
Die Koalitionsverhandlungen zur Bildung der neuen Bundesregierung laufen zwar noch, doch ein Ergebnis wird schon jetzt kurzfristig umgesetzt. Darauf haben sich die Verhandlungsteams von CDU, CSU und SPD geeinigt. Bereits ab heute müssen Hundehalter und -halterinnen im Fahrzeug für ihre Vierbeiner eine Warnweste bereithalten.
Hunde im Auto: Ab 1. April Warnwestenpflicht
Die Warnweste für Hunde muss reflektierend sein und der Norm DIN 999 HUND entsprechen, die das Deutsche Institut für Normung bereits vor Jahren festgelegt hat.
Bei einer Autopanne muss die Weste dem Hund nicht nur dann angelegt werden, wenn er das Fahrzeug verlässt – in diesem Fall gilt zusätzlich eine Leinenpflicht – sondern auch, wenn er im Auto bleibt. So können andere Verkehrsteilnehmer besser erkennen, dass sich im Pannenfahrzeug ein Hund befindet.
Für im Auto reisende Personen gilt die Mitführpflicht einer Warnweste bereits seit vielen Jahren.
Hohe Geldbußen bei Nichtbeachtung
Bei Verstößen gegen die neue Vorschrift drohen hohe Geldbußen. Ist bei einer Verkehrskontrolle keine Hundeweste im Fahrzeug vorhanden, werden 80 Euro fällig. Im Falle einer Autopanne erhöht sich dieser Betrag sogar auf 120 Euro.