Österreich: Ab 2027 sind Raser-Autos dauerhaft weg

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Von Lorenzo Walcher

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Ein Auto rast durch eine Blitzerkontrolle
Österreich: Wer extrem zu schnell fährt, riskiert den Verlust des Autos – auch wenn es nicht das eigene ist© ADAC/Uwe Rattay

Wer in Österreich massiv zu schnell fährt, riskiert nicht nur hohe Strafen, sondern auch den Verlust des Autos. Bei extremen Tempoverstößen können Fahrzeuge beschlagnahmt und versteigert werden – ab 2027 auch, wenn sie nicht dem Fahrer selbst gehören.

Österreich: Wann droht die Beschlagnahmung des Autos?

Bei Tempoverstößen von mehr als 80 km/h innerorts oder 90 km/h außerorts kann das Fahrzeug beschlagnahmt werden. Für Wiederholungstäter und -täterinnen gelten niedrigere Schwellen: 60 km/h innerorts und 70 km/h außerorts.

Neue Regelung: Welche Fahrzeuge sind betroffen?

Bisher durften nur Fahrzeuge eingezogen werden, die dem Fahrer oder der Fahrerin selbst gehörten. Nach einem Urteil des österreichischen Verfassungsgerichtshofs ändert sich das ab dem 1. Oktober 2027. Dann können auch Autos beschlagnahmt werden, die nicht im Alleineigentum stehen – etwa Leasing- und Mietwagen, Firmenfahrzeuge oder Autos von Angehörigen. Gestohlene Fahrzeuge sind ausgenommen.

Mehr Infos und in welchen Ländern ähnliche Gesetze gelten, lesen Sie hier:

Was passiert mit dem Auto?

Wird das Fahrzeug eingezogen, kann es versteigert werden. Die Entscheidung trägt die zuständige Bezirksbehörde. 70 Prozent des Erlöses fließen dann in den österreichischen Verkehrssicherheitsfonds, der Rest an das jeweilige Bundesland.

Deshalb Vorsicht: In Österreich gelten besonders strenge Folgen bei extremen Tempoverstößen – wer deutlich zu schnell fährt, riskiert dauerhaft den Verlust des Fahrzeugs, auch wenn es nicht das eigene Auto ist.