Unwetter in Spanien: Valencia drohen wieder Überschwemmungen

Der Südosten Spaniens ist erneut von schwerem Unwetter bedroht. Besonders in der Metropole Valencia könnte es wieder zu Überschwemmungen kommen. Davor warnt das Auswärtige Amt Reisende.
Schlechtwetter hält noch mindestens bis Mittwoch an
Auswärtiges Amt warnt Reisende vor Überschwemmungen
ADAC Fachleute: Wann ein Reiserücktritt möglich ist
Sturmtief "Alice" hat in den vergangenen Tagen bereits in der Region Valencia und zuletzt auch auf den Balearen-Inseln Überschwemmungen verursacht. Tiefgaragen und Straßen wurden überflutet.
Am Wochenende gab es zudem zahlreiche Flugausfälle auf dem internationalen Flughafen von Palma de Mallorca. Auch auf Ibiza musste der Flugbetrieb wegen des starken Regens und Überflutungen zeitweise eingestellt werden.
Unwetter in Spanien: Die aktuelle Lage
Die Unwetter im Osten der Iberischen Halbinsel und auf den Balearen sollen nach Angaben der spanischen Wetteragentur Aemet noch bis Mittwoch, 15. Oktober, anhalten. Der Kaltlufttropfen zieht im Laufe der Woche weiter nach Osten ins zentrale Mittelmeer und beeinflusst ab Mittwoch den Süden Italiens, wo ebenfalls Unwetter erwartet werden.
Wenn Sie in Not geraten, folgen Sie bitte unbedingt den Hinweisen und Anweisungen der lokalen Behörden. Außerdem sollte in Notfällen umgehend ein Notruf über 112 abgesetzt werden. ADAC Mitglieder, die in ihrem Urlaub in Not geraten und Hilfe benötigen, können sich an den ADAC Auslandsnotruf (Tel. +49 89 22 22 22) wenden. Weitere Kontaktmöglichkeiten zum ADAC finden Sie hier.
Auswärtiges Amt warnt vor Überschwemmungen
Das Auswärtige Amt warnt Reisende im Südosten Spaniens und im Gebiet um die Metropole Valencia vor den schweren Unwettern. Touristen müssten mit intensiven Regenfällen, heftigen Gewitterstürmen und daraus resultierenden Sturzfluten und Überschwemmungen rechnen, hieß es unter Berufung auf Aemet. Reisende vor Ort sollten sich über Medien, ihre Unterkunft oder ihren Reiseveranstalter über betroffene Gebiete informieren.
Straßensperren im Großraum Valencia möglich
Aktuelle Infos zu Verkehrsbehinderungen und Straßensperren findet man beim spanischen Innenministerium. Die Informationen stehen nur in spanischer Sprache zur Verfügung, bieten aber eine interaktive Karte. Auch im Bahnverkehr sind Störungen möglich.
Unwetter in Spanien: Diese Rechte haben Reisende
Was müssen deutsche Touristinnen und Touristen, die jetzt in Spanien sind oder deren Urlaub unmittelbar bevorsteht, beachten?
Pauschalurlauberinnen und -urlauber können kostenlos stornieren, wenn am Urlaubsort oder in dessen unmittelbarer Nähe sogenannte unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Reise erheblich beeinträchtigen.
Naturkatastrophen können solche außergewöhnlichen Umstände sein, allerdings muss die gebuchte Reise, also die Anreise oder Durchführung auch konkret oder zumindest mit hinreichender Wahrscheinlichkeit von den Überschwemmungen oder deren Folgen betroffen sein. Urlauber können sich hierauf nur berufen, wenn die Reise zeitnah bevorsteht und es in eine Region gehen soll, die zum Beispiel unmittelbar überflutet ist.
Anders sieht es aus, wenn die Reise nicht in Kürze beginnt. Schließlich kann man nicht immer vorhersagen, wann die Unwetterschäden beseitigt sein könnten. Somit lässt sich auch nicht Wochen oder Monate vor Reisebeginn abschätzen, ob diese erheblich beeinträchtigt wird. Ein kostenloses Storno wäre dann also nicht möglich. Gibt es irgendwo anders im Land Überschwemmungen und kann die Reise stattfinden, ist dies ebenfalls kein Grund, kostenfrei zurückzutreten.
Es empfiehlt sich bei nicht unmittelbar bevorstehenden Reisen, die Entwicklung der Lage im Einzelfall vor Ort weiter zu beobachten und mit dem Reiseveranstalter in Kontakt zu treten. Zudem sollte man sich in regelmäßigen Abständen beim Auswärtigen Amt über Sicherheitsrisiko und Reisewarnungen informieren.
Alarmstufe Rot kein Stornogrund
Wird für eine Region etwa die Alarmstufe Rot bzw. eine Unwetterwarnung ausgerufen, genügt das allein übrigens nicht, um eine Reise kostenlos zu stornieren. Es kommt weiterhin darauf an, ob sich die Beeinträchtigungen auf die konkrete Reise auswirken. Wird die Reise aus bloßer Angst oder wegen Bedenken abgesagt, muss damit gerechnet werden, dass der Veranstalter Stornokosten verlangt.
Hochwasser treten während des Urlaubs auf – was tun?
Treten im Pauschalurlaub die Probleme erst während der Reise auf, kann man den Vertrag unter gewissen Voraussetzungen kündigen und die Heimreise antreten. Hierzu muss aber belegt werden, dass die Reise durch außergewöhnliche Umstände erheblich beeinträchtigt wird/ist. Muss der Reiseveranstalter aufgrund der vorzeitigen Kündigung der Reisenden Leistungen nicht mehr erbringen, kann er hierfür auch keine Kosten verlangen. Außerdem muss er die Rückreise der Reisenden sicherstellen, wenn diese Teil des Reisevertrags ist. Mögliche Mehrkosten sind vom Reiseveranstalter zu tragen.
Ist die Rückreise wegen außergewöhnlicher Umstände nicht möglich und müssen Reisende länger bleiben, ist der Veranstalter verpflichtet, eine Unterkunft für einen Zeitraum von maximal drei Tagen zu bezahlen.
Reiserücktritt: Das gilt bei Individualreisen
Nach deutschem Recht müssen auch Individualreisende die bereits gebuchten Leistungen wie Flug und Unterkunft nur dann nicht zahlen, wenn diese nicht erbracht werden können. Das kann bei einer Hotelbuchung der Fall sein, wenn die Urlaubsregion, in der sich das Hotel befindet, gesperrt ist.
Ist die Unterkunft jedoch zugänglich, ohne dass Reisende sich in Gefahr begeben, sind diese auf die Kulanz des Anbieters angewiesen. Zu beachten ist, dass in der Regel das Recht des Landes gilt, in dem die gebuchte Unterkunft liegt. Reisende bekommen auch dann ihr Geld zurück, wenn ein kostenfreies Rücktrittsrecht vertraglich vereinbart wurde.
Mit Material von dpa.