Bombendrohungen stören derzeit immer wieder den europäischen Flugverkehr. Was Passagiere wissen müssen, wenn Flughäfen gesperrt sind und Flüge umgeleitet werden müssen. Diese Rechte haben Sie. Flughafensperrungen und Umleitungen in ganz Europa Hintergründe der Bombendrohungen bisher unklar ADAC: Diese Rechte haben Reisende jetzt Die Vorfälle häufen sich: Mehrere Bombendrohungen haben in jüngster Zeit den europäischen Flugverkehr beeinträchtigt. Auch wenn die Ereignisse bislang glimpflich ausgingen, entstehen für Passagiere jede Menge Unannehmlichkeiten. Welche Rechte haben Flugreisende, wenn die Flieger nicht in die Luft können oder ungeplant zwischenlanden müssen? Bombendrohungen: Flughäfen gesperrt, Flüge umgeleitet Von Bombendrohungen betroffen waren Anfang November bereits Verbindungen nach Warschau sowie Maschinen in Rom und Sofia. Flüge wurden umgeleitet, Flughäfen etwa in Warschau vorübergehend geschlossen. Sprengstoff wurde in keinem Fall gefunden. Wegen Bombenalarm ist am Donnerstagvormittag, 5. November, ein Linienflug zwischen Dublin und Rom nach Frankreich umgeleitet worden. Meldungen zu Bombendrohungen gab es am selben Tag auch aus Italien, Dänemark, Tschechien, Rumänien und Bulgarien. In mehreren Fällen konnten die Behörden keine Gefahr feststellen. Die Hintergründe der Bombendrohungen, von denen mehrere Airlines betroffen waren, sind bislang unklar. Flugausfall & Verspätung: Diese Rechte haben Passagiere Flugausfälle und Verspätungen wegen einer Bombendrohung sind regelmäßig als unvermeidbare außergewöhnliche Umstände einzustufen. Auf Flughafensperrungen haben Airlines keinen Einfluss, unplanmäßige Zwischenlandungen können aus Sicherheitsgründen gerechtfertigt sein. Reisende haben dann keinen Anspruch auf eine pauschale Ausgleichszahlung. Ihre übrigen Fluggastrechte bleiben jedoch bestehen: Wird ein Flug gestrichen, verspätet sich erheblich bzw. muss er ungeplant zwischenlanden, haben Betroffene Anspruch auf Betreuung, etwa Verpflegung und bei Bedarf eine Übernachtung. Außerdem können sie eine Ersatzbeförderung oder die Erstattung des Flugpreises verlangen. Das gilt bei Pauschalreisen Ist der betroffene Flug Teil einer Pauschalreise, kommen Ansprüche auf eine Minderung des Reisepreises gegen den Reiseveranstalter in Betracht, wenn Reisende ihr Reiseziel aufgrund der ungeplanten Zwischenlandung verspätet erreichen. Flugstreichungen wegen Drohnenalarm: Was nun? Mit Material von dpa.