Grundsätze unseres Beschwerdemanagement

Unsere Mitglieder und unsere Kunden stehen im Mittelpunkt. Deshalb ist es uns wichtig, Ihnen so schnell wie möglich und so kompetent wie möglich zu helfen. Sollten Sie trotzdem einmal nicht mit uns zufrieden sein, dann schildern Sie uns bitte Ihr Anliegen. Das Beschwerdemanagement des ADAC hat das Ziel einer schnellen, korrekten und fairen Bearbeitung Ihres Anliegens. Beschwerden sehen wir als Chance zur Verbesserung unserer Produkte und Leistungen.

Wir garantieren Ihnen eine schnelle und vertrauliche Bearbeitung Ihres Anliegens. Dabei steht Ihre Zufriedenheit für uns an vorderster Stelle.
Wenn wir für unsere Antwort mehr Zeit benötigen, weil es z.B. weiterer Informationen bedarf, geben wir Ihnen eine Zwischeninformation über den weiteren Bearbeitungsverlauf.

Wir hoffen, gemeinsam mit Ihnen Ihre Beschwerde klären zu können. Sollten Sie dennoch mit unserer Antwort nicht zufrieden sein, können Sie von einer unabhängigen Stelle prüfen lassen, ob Ihr Anliegen korrekt bearbeitet wurde.

ADAC Versicherung AG

Ombudsfrau für Versicherungen: 
Wenn Sie als Verbraucher mit unserer Entscheidung nicht zufrieden sind, können Sie sich kostenfrei an die Ombudsfrau für Versicherungen wenden:

Versicherungsombudsmann e. V.
Postfach 080632
10006 Berlin

Informationen über die Ombudsfrau für Versicherungen, das Beschwerdeverfahren und weitere Kontaktmöglichkeiten finden Sie im Internet unter www.versicherungsombudsmann.de.

Sofern Sie als Verbraucher den Versicherungsvertrag auf elektronischem Wege (zum Beispiel über eine Website oder via E-Mail) geschlossen haben, können Sie für Ihre Beschwerde auch die von der Europäischen Kommission eingerichtete Online-Streitbeilegungsplattform (Website: ec.europa.eu/consumers/odr/) nutzen. Ihre Beschwerde wird von dort an den Versicherungsombudsmann e.V. weitergeleitet.

In der Sparte Private Krankenversicherung- und Pflegeversicherung nimmt die ADAC Versicherung AG nicht an einem Streitbeilegungsverfahren nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz, und somit nicht an dem Verfahren vor dem Versicherungsombudsmann e.V., teil.  Die Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz ist grundsätzlich möglich, jedoch nicht verpflichtend.

Versicherungsaufsicht: 
Als Versicherungsunternehmen unterliegen wir der Aufsicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Eine Beschwerde kann ebenfalls kostenfrei an die BaFin gerichtet werden. Diese prüft dann, ob der Versicherer die vereinbarten Vertragsbedingungen und rechtlichen Vorgaben eingehalten hat. Einzelne Streitfälle kann die BaFin nicht verbindlich entscheiden. 

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht 
Referat VBS 14 
Graurheindorfer Str. 108 
53117 Bonn 
E-Mail: poststelle@bafin.de 
www.bafin.de 

Rechtsweg 
Unabhängig von der Beschwerde haben Sie immer auch die Möglichkeit, den Rechtsweg zu beschreiten.

ADAC Autoversicherung AG

Schiedsstelle des ADAC e.V.: 
Bei Meinungsverschiedenheiten zu der Vertrags- oder Schadenabwicklung  (Haftpflicht/Kasko) können Sie sich an die Schiedsstelle des ADAC e.V. wenden: 
Schiedsstelle des ADAC e.V. 
Juristische Zentrale 
Hansastraße 19 
80686 München 
E-Mail: recht@adac.de 
Die Schiedsstelle des ADAC e.V. vermittelt kostenfrei zwischen der ADAC Autoversicherung AG und deren Versicherungsnehmern. 
Mit Hilfe der Schiedsstelle können gerichtliche Streitigkeiten vermieden werden. 

Versicherungsaufsicht: 
Als Versicherungsunternehmen unterliegen wir der Aufsicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Eine Beschwerde kann ebenfalls kostenfrei an die BaFin gerichtet werden. Diese prüft dann, ob der Versicherer die vereinbarten Vertragsbedingungen und rechtlichen Vorgaben eingehalten hat. Einzelne Streitfälle kann die BaFin nicht verbindlich entscheiden. 
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht 
Referat VBS 14 
Graurheindorfer Str. 108 
53117 Bonn 
E-Mail: poststelle@bafin.de 
www.bafin.de 

Ombudsfrau für Versicherungen 
Die ADAC Autoversicherung AG ist nicht Mitglied im Versicherungsombudsmann e.V., daher können Sie das kostenlose Streitschlichtungsverfahren durch die Ombudsfrau für Versicherungen zwischen Ihnen und dem Versicherer nicht in Anspruch nehmen. Die Ombudsfrau für Versicherungen steht Ihnen jedoch bei Meinungsverschiedenheiten zwischen Ihnen und dem Vermittler des Versicherungsvertrages zur Verfügung. 

Rechtsweg 
Unabhängig von der Beschwerde haben Sie immer auch die Möglichkeit, den Rechtsweg zu beschreiten.

ADAC Zuhause Versicherung AG

Schiedsstelle des ADAC e.V.: 
Bei Meinungsverschiedenheiten zu der Vertrags- oder Schadenabwicklung können Sie sich an die Schiedsstelle des ADAC e.V. wenden: 
Schiedsstelle des ADAC e.V. 
Juristische Zentrale 
Hansastraße 19 
80686 München 
E-Mail: recht@adac.de 
Die Schiedsstelle des ADAC e.V. vermittelt kostenfrei zwischen der ADAC Zuhause AG und deren Versicherungsnehmern. 
Mit Hilfe der Schiedsstelle können gerichtliche Streitigkeiten vermieden werden. 

Versicherungsaufsicht: 
Als Versicherungsunternehmen unterliegen wir der Aufsicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Eine Beschwerde kann ebenfalls kostenfrei an die BaFin gerichtet werden. Diese prüft dann, ob der Versicherer die vereinbarten Vertragsbedingungen und rechtlichen Vorgaben eingehalten hat. Einzelne Streitfälle kann die BaFin nicht verbindlich entscheiden. 
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht 
Referat VBS 14 
Graurheindorfer Str. 108 
53117 Bonn 
E-Mail: poststelle@bafin.de 
www.bafin.de 

Ombudsfrau für Versicherungen:  
Die ADAC Zuhause Versicherung AG ist nicht Mitglied im Versicherungsombudsmann e.V., daher können Sie das kostenlose Streitschlichtungsverfahren durch die Ombudsfrau für Versicherungen zwischen Ihnen und dem Versicherer nicht in Anspruch nehmen. Die Ombudsfrau für Versicherungen  steht Ihnen jedoch bei Meinungsverschiedenheiten zwischen Ihnen und dem Vermittler des Versicherungsvertrages zur Verfügung. 

Rechtsweg 
Unabhängig von der Beschwerde haben Sie immer auch die Möglichkeit, den Rechtsweg zu beschreiten.