Einer Aufforderung, mit dem Fahrzeug in die Werkstatt zu kommen, sollte man umgehend Folge leisten, auch wenn das Anschreiben verharmlosend so verfasst sein kann, dass beim Kunden der Eindruck entsteht, die Maßnahmen seien so dringend auch wieder nicht. Immerhin steht im Hintergrund oft ein Unfallrisiko, zu dem könnte ein möglicher Anspruch auf Schadenersatz verloren gehen.
Beim Verdacht, dass ein Fahrzeug (z.B. gebraucht gekauft) von einem Rückruf betroffen und nicht zur Werkstatt gebracht worden war, lässt sich das beim Vertragshändler über eine zentrale Datenbank abklären.