Gesetz über digitale Dienste - DSA

1. Kontaktstelle für Behörden und Nutzer, gem. Art. 11 und Art. 12 DSA:

digitalregulierung.ev@adac.de 

Impressum ADAC e.V.

Kommunikationssprache: Deutsch

2. Melde- und Abhilfeverfahren, gem. Art. 16 DSA

Das Melde- und Abhilfeverfahren zielt darauf ab, rechtswidrige Inhalte zu identifizieren und zu entfernen. Gemäß Artikel 16 DSA, bieten wir Ihnen die Möglichkeit, rechtswidrige Inhalte auf unseren Hosting-Diensten – einschließlich Online-Plattform - (ADAC Skipper Portal und ADAC Skipper App) zu melden. 
Bei unserem ADAC Skipper Portal handelt es sich um einen Hosting-Dienst in Form einer sog. Online-Plattform.

Hier geht es zu unserem Online-Meldeformular 

3. Information zu Beschränkungen von Nutzerinhalten (Art. 14 DSA), zu unserem internen Beschwerdemanagementsystem (Art. 20 DSA) sowie zur außergerichtlichen Streitbeilegungsmöglichkeit (Art. 21 DSA)

Unsere Hosting-Dienste sollen keinen Raum für rechtswidrige Inhalte bieten. 
Wir tolerieren auf unseren Hosting-Diensten daher insbesondere keine durch Inhalte oder Bilder ausgedrückte und dargestellte Hassrede, Desinformation, Gefährdung der öffentlichen Sicherheit oder Verletzung von Urheberrechten.
 
a) Beschränkung in Bezug auf Nutzerinhalte
 
Erlangen wir Kenntnis von rechtswidrigen Inhalten – etwa solchen, die gegen geltendes Recht, unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder unsere Nutzungsbedingungen verstoßen – prüfen wir diese sorgfältig und entscheiden über geeignete Maßnahmen. 
Gleiches gilt, sofern wir Kenntnis von missbräuchlicher Verwendung durch unangemessene, diskriminierende, potentiell unsichere Inhalte oder ähnlich zweckfremde Nutzung unserer Hosting Dienste erlangen. 
Im Sinne des DSA treffen wir Entscheidungen mit dem Ziel, Gesetzesverstöße einzudämmen und die Integrität unseres Dienstes zu wahren.
Solche Maßnahmen können insbesondere die vollständige oder teilweise Einschränkung der Sichtbarkeit von Inhalten, deren Entfernung sowie die vorübergehende oder dauerhafte Sperrung von Nutzerkonten umfassen.
Darüber hinaus behalten wir uns vor, bei Verdacht auf missbräuchliche oder rechtswidrige Nutzung unserer Dienste auch die Erbringung einzelner Funktionen – einschließlich etwaiger Monetarisierungsmöglichkeiten – einzuschränken oder zu beenden.
 
b) Internes Beschwerdemanagementsystem
 
Sofern Sie als Nutzer unserer Online-Plattform (ADAC Skipper Portal) mit einer von uns getroffenen einschränkenden Entscheidung nicht einverstanden sind, können Sie im Rahmen unseres internen Beschwerdemanagementsystems gem. Art. 20 DSA innerhalb von sechs Monaten nach Zugang der angegriffenen Entscheidung per E-Mail an digitalregulierung.ev@adac.de Beschwerde einlegen.
Wir bearbeiten Beschwerden zeitnah, diskriminierungsfrei, sorgfältig und frei von Willkür.
 
c) Außergerichtliche Streitbeilegungsmöglichkeit
 
Sie haben in Bezug auf unsere Online-Plattform (ADAC Skipper Portal) gem. Art. 21 DSA das Recht, eine zertifizierte außergerichtliche Streitbeilegungsstelle zu wählen, wenn Sie mit unserer Entscheidung nicht einverstanden sind. Wir weisen jedoch darauf hin, dass die Entscheidung der außergerichtlichen Streitbeilegungsstelle nicht bindend ist und Nutzer weiterhin das Recht haben, ihre Ansprüche gerichtlich geltend zu machen.
 

4. Maßnahmen und Schutz vor missbräuchlicher Verwendung, gem. Art. 23 DSA

Wir tolerieren keine missbräuchliche Verwendung unserer Online-Plattform (ADAC Skipper Portal). 
Im Falle missbräuchlicher Verwendung unserer Online-Plattform ergreifen wir daher die nach dem DSA erforderlichen Maßnahmen.
 
a) Schutzmaßnahmen

Wir setzen die Erbringung unserer Dienste für Nutzer, die häufig offensichtlich rechtswidrige Inhalte bereitstellen, für einen angemessenen Zeitraum nach vorheriger Warnung aus. Außerdem behalten wir uns vor, die Bearbeitung von Meldungen und Beschwerden, die über das Melde- und Abhilfeverfahren bzw. das interne Beschwerdemanagementsystem von Personen oder Stellen oder von Beschwerdeführern eingehen, die häufig offensichtlich unbegründete Meldungen oder Beschwerden einreichen, für einen angemessenen Zeitraum nach vorheriger Warnung auszusetzen. 
Bei der Entscheidung über die Aussetzung bewerten wir von Fall zu Fall zeitnah, sorgfältig und in objektiver Weise, ob der Nutzer, die Person, die Einrichtung oder der Beschwerdeführer an einer missbräuchlichen Verwendung beteiligt ist, wobei wir alle einschlägigen Tatsachen und Umstände berücksichtigen, die aus den uns vorliegenden Informationen ersichtlich sind. 
 
b) Bewertungskriterien
 
Anzahl der Verstöße: Die absolute Anzahl der offensichtlich rechtswidrigen Inhalte oder der offensichtlich unbegründeten Meldungen oder Beschwerden, die innerhalb eines bestimmten Zeitraums bereitgestellt bzw. eingereicht wurden sowie deren relativer Anteil an der Gesamtzahl der in einem bestimmten Zeitraum bereitgestellten Einzelinformationen oder innerhalb eines bestimmten Zeitraums gemachten Meldungen.
Beide Aspekte sind wichtig, um eine fundierte Entscheidung darüber treffen zu können, ob ein bestimmtes Verhalten als missbräuchliche Verwendung eingestuft wird.
 
Schwere der Verstöße: Überdies berücksichtigen wir die Schwere der missbräuchlichen Verwendung, einschließlich der Art der rechtswidrigen Inhalte, und deren Folgen.
Beispielsweise könnten Inhalte, die zu Gewalt aufrufen, als schwerwiegender betrachtet werden als andere Arten von Verstößen.
 
Absichten des Nutzers: Sofern die Absichten des Nutzers, der Person, der Einrichtung oder des Beschwerdeführers, welcher die rechtswidrigen Inhalte veröffentlicht hat, ermittelt werden können, fließen diese in die Beurteilung mit ein.  Beispielsweise kann hierdurch festgestellt werden, ob der Nutzer absichtlich versucht, das System zu missbrauchen oder andere Gründe sein Verhalten ausgelöst haben. Zur Ermittlung dieser Absicht kontaktieren wir die entsprechenden Nutzer und stellen Rückfragen zur Aufklärung dieser Absicht. 
 

5. Informationen über die durchschnittliche monatliche Zahl der aktiven Nutzer unserer Online-Plattform, gem. Art. 24 Abs. 2 DSA

Die durchschnittliche monatliche Zahl der aktiven Nutzer des ADAC Skipper Portals hat in den vergangenen sechs Monaten 91.538 Besucher/Monat betragen (Berechnung von Februar 2025 bis Juli 2025).

6. Transparenzbericht, gem. Art. 15 DSA

Nach Art. 15 Abs. 1 DSA sind wir verpflichtet, einmal jährlich Transparenzberichte über von uns durchgeführte Moderationen von Inhalten zu veröffentlichen.

Transparenzberichte 2024:
Transparenzbericht ADAC Skipper Portal 2024, 1,33 MB
Transparenzbericht ADAC Skipper App 2024, 1,35 MB