Was kostet ein Krankenrücktransport nach Deutschland?

• Lesezeit: 4 Min.

Von ADAC SE Kommunikation

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Ein ADAC-Ambulance-Flugzeug steht auf einem Rollfeld. Die Kabinentür steht offen, da ein Patient durch das Rettungspersonal ins Flugzeug gebracht werden soll für einen Krankenrücktransport.
© ADAC Ambulanzdienst

Krankenhausaufenthalt und Krankenrücktransport nach Deutschland können schnell mehrere Zehntausend Euro kosten. Deswegen ist der richtige Versicherungsschutz so wichtig.

  • Intensivtransport aus Australien kann bis zu 350.000 Euro kosten

  • 2025: ADAC Ambulanz Service half 47.628 verletzten und kranken Urlaubern

  • Auslandskrankenschutz wichtigster Urlaubsbegleiter

Wer ins Ausland verreist, sollte auf alle Fälle eine private Auslandskrankenversicherung im Gepäck haben. Sie deckt weltweit Krankheitskosten ab, gesetzliche Krankenkassen leisten allenfalls bei Reisen innerhalb Europas. Ein Krankenrücktransport nach Deutschland, der nach Rücksprache mit dem behandelnden Arzt medizinisch sinnvoll und vertretbar ist, ist generell nicht über die gesetzliche Krankenkasse abgedeckt – unabhängig vom Urlaubsland.

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400.000 Euro für einen Intensivtransport

Bei medizinischen Behandlungen im Ausland können schnell Kosten von mehreren Tausend Euro fällig werden. Richtig teuer wird es, wenn ein Patient aus dem Urlaubsland mit einem der Ambulanzflugzeuge des ADAC zurück nach Deutschland geflogen werden muss.

So schlägt ein Intensivtransport aus Australien oder Neuseeland mittlerweile mit 400.000 Euro, aus Nord- und Südamerika mit 200.000 Euro und von den Kanarischen Inseln mit 75.000 Euro zu Buche. Aber auch ein bodengebundener Transport im Krankenwagen aus einem der Nachbarländer belastet die Urlaubskasse über die Maßen. So kostet ein Rettungstransport mit Arztbegleitung aus St. Moritz in der Schweiz nach München 2.450 Euro. Die Kosten für einen ADAC Auslandskrankenschutz nehmen sich angesichts dessen gering aus.

© ADAC SE/Stand: 2025

50 mal um die Welt: 2,04 Millionen Flug-Kilometer zurückgelegt

Der ADAC Ambulanz-Service hat 2025 insgesamt 47.628 verletzten und kranken Urlaubern geholfen, für 9.922 organisierte er einen Krankenrücktransport in eine Klinik in der Heimat.

Hauptursachen für die Krankenrücktransporte waren in knapp 60 Prozent der Fälle Verletzungen, 16 Prozent gingen auf Herz-Kreislauf Erkrankungen und acht Prozent auf Schlaganfälle zurück. Die restlichen Diagnosen teilen sich auf in Bandscheibenprobleme, Lungenerkrankungen, Infektionen, urologische und gynäkologische oder neurologische Erkrankungen.

Die Jets im Auftrag des ADAC legten im Jahr 2025 insgesamt 1,10 Millionen nautische Meilen, bzw. 2,04 Millionen Kilometer zurück. Das entspricht etwa 50 Weltumrundungen und rund 2. 900 Flugstunden.

Kostenfalle: Ausflug über die Grenze

Auch bei einem kurzen Ausflug über die Grenze ins benachbarte Ausland sollte man unbedingt an den Abschluss einer Auslandskrankenversicherung denken. Denn bei einem Unfall oder plötzlicher Krankheit ist man nicht in allen Fällen über die gesetzliche Krankenkasse abgesichert - und das kann richtig teuer werden!

Wenn beispielsweise Wanderer oder Skifahrer in unwegsamem Gelände oder gar aus einer Gletscherspalte geborgen werden müssen, braucht man diese Versicherung, um nicht auf den Kosten sitzen zu bleiben. Beim ADAC Auslandskrankenschutz sind Bergungskosten bis zu einer Höhe von 12.000 Euro abgesichert.

Auswärtiges Amt empfiehlt Auslandskrankenschutz

Sämtliche Verbraucherschutzorganisationen, das Auswärtige Amt und die gesetzlichen Krankenkassen selbst raten dazu, bei Auslandsreisen auf jeden Fall eine Auslandskrankenversicherung oder eine ADAC Premium-Mitgliedschaft abzuschließen.

In der ADAC Plus-Mitgliedschaft ist der Krankenrücktransport inkludiert, ein Auslandskrankenschutz muss zusätzlich abgeschlossen werden.

Bei der Übernahme der Kosten für medizinische Behandlung in einer Praxis im Ausland oder im Krankenhaus sieht es für Reisende oft schlecht aus, denn außerhalb von Europa deckt die gesetzliche Kasse in der Regel keine Kosten.

Wichtig zu wissen: Auch innerhalb von Europa wird oft nur ein Bruchteil der Behandlungskosten übernommen – wenn man z.B. in einer Privatklinik landet. In so einem Fall werden maximal die über die gesetzliche Krankenversicherung des Urlaubslandes abgedeckten Kosten erstattet. Da bleiben dann schnell einige Tausend Euro am Patienten hängen.

ADAC Notfallkontakte für Auslandsreisen

Wenn im Urlaub etwas passiert, sind Sie bei uns in guten Händen. Ein Anruf genügt – wir sorgen schnell dafür, dass Sie die passende medizinische Hilfe bekommen.

So hilft Ihnen der ADAC bei medizinischen Notfällen:

  • Leichte Beschwerden: +49 89 76 76 71 77. Sprechen Sie direkt mit einem Arzt – wir vermitteln Online-Sprechstunden, inkl. Symptomcheck und Rezept-Ausstellung vor Ort.

  • Krank oder verletzt: + 49 89 76 76 71 77. Wir finden schnell den passenden Arzt in Ihrer Nähe – weltweit. Keine Vorkasse, keine überteuerten Rechnungen, kein Papierkram.

  • Es ist ernster: + 49 89 76 76 76. Wir kümmern uns um alles – vom Krankenhausaufenthalt bis zum Rücktransport nach Hause.

Speichern Sie sich die aufgeführten Notfallnummern für Ihre Reisen ab. Oder nutzen Sie den Download der ADAC Notfallkarte. So haben Sie alle wichtigen Infos immer dabei.

Das Wichtigste in Kürze:

  1. Wie teuer kann ein Krankenrücktransport aus dem Ausland werden? Je nach Entfernung und medizinischem Aufwand können die Kosten für einen Krankenrücktransport schnell von mehreren Zehntausend Euro bis in den sechsstelligen Bereich steigen, etwa bis zu 400.000 Euro bei Intensivtransporten von Fernzielen.

  2. Zahlt die gesetzliche Krankenkasse den Krankenrücktransport nach Deutschland? Ein Krankenrücktransport nach Deutschland ist generell nicht über die gesetzliche Krankenkasse abgedeckt – unabhängig davon, aus welchem Urlaubsland die Rückreise erfolgt.

  3. Wer übernimmt die Kosten für den Krankenrücktransport aus dem Urlaub? In der Regel zahlt nur eine Auslandskrankenversicherung oder ein entsprechender zusätzlicher Schutz, wie in der ADAC Premium-Mitgliedschaft enthalten, die Kosten; ohne diesen Schutz müssen Betroffene den Krankenrücktransport selbst finanzieren.