Schäden durch Unwetter in Norditalien: Soforthilfe für ADAC Mitglieder vor Ort

Tausende Hagelschäden an Autos und Campern sind die Folge der schweren Unwetter in Norditalien zu Beginn der letzten Juliwoche. Der ADAC bietet seinen Mitgliedern unbürokratische Soforthilfe.
Pannenhelfer aus Deutschland helfen vor Ort
Seiten- und Heckscheiben werden mit Folie abgeklebt
Wichtig: Bei Pannenmeldung genauen Standort angeben
Schaden innerhalb einer Woche der Kfz-Versicherung melden
Umgestürzte Bäume, beschädigte Fahrzeuge, Stromausfälle - das alles erschwert den ADAC Partnern in Norditalien den Weg zu den Hilfesuchenden. Weil auch Termine bei örtlichen Werkstätten und Scheiben-Reparatur-Services fast unmöglich zu bekommen sind, hat der ADAC gehandelt und drei Gelbe Engel aus Deutschland an den Gardasee geschickt: Klemens Schoeps und Yannik Meyer von der Pannenhilfezentrale Nord und von der Pannenhilfezentrale West Jacopo Iemma, der auch fließend italienisch spricht,
Außerdem werden laufend durchsichtige, reißfeste Folien und Klebeband organisiert, um Seiten- und Heckscheiben in Soforthilfemaßnahmen abdichten zu können.
Die drei Gelben Engel aus Deutschland unterstützen ihre beiden in Norditalien stationierten Kollegen, um die Fahrzeuge zu begutachten und festzustellen, ob mit dem Schaden noch in die Heimat gereist werden kann.
"Die Notreparatur von Hagelschäden im Ausland gehört nicht zum alltäglichen Leistungsumfang der Pannenhilfe, aber da die aktuelle Situation so viele ADAC Mitglieder in Nöte gebracht hat, haben wir alles getan, um schnell und unbürokratisch zu helfen," so Sascha Petzold, Vorstand in der ADAC Versicherung AG.
Hier bekommen ADAC Mitglieder Hilfe vor Ort
Ab sofort erhalten ADAC Mitglieder zwischen 9 und 12.30 Uhr sowie zwischen 14 und 17 Uhr Soforthilfe von unseren ADAC Straßenwachtfahrern:
Depot in Avio: Trasporti 2000, Via al Parco 17, 38063 Avio

© ADAC SE
Frontscheibe beschädigt: Darf ich nach Hause fahren?
Das kann nicht allgemein gültig beantwortet werden. In allen europäischen Ländern gelten die ECE-Regeln für die technischen Anforderungen an Fahrzeuge. Demzufolge ist der Mindestsichtbereich der Frontscheibe einheitlich definiert. Als Hilfsgröße für die komplexe Definition gilt, dass 30 cm (ein DIN A4-Blatt quer) und die Höhe des Wischerfelds oberhalb des Lenkrads nicht beeinträchtigt sein darf.
Außerdem definiert ECE-R125 den Sichtbereich wie folgt:
…darf es innerhalb des Sichtfeldes des Fahrzeugführers von 180° nach vorn […], keine Verdeckungen außer denjenigen geben, die von A-Säulen, Trennleisten von festen oder beweglichen Ausstellfenstern und Seitenfenstern, außen angebrachten Rundfunkantennen, Einrichtungen für die indirekte Sicht, die das gesetzlich vorgeschriebene indirekte Sichtfeld abdecken, und Scheibenwischern herrühren…
In Deutschland leiten sich Anforderungen auch aus der StVZO ab, Demnach gilt für Seitenscheiben, dass sie nicht verändert werden dürfen. Als Nothilfe gilt, dass die Durchsicht hier gewährleistet sein muss, damit der Fahrer den Verkehr im notwendigen Maße beobachten kann. Man kann also durchaus ohne Seitenscheibe fahren, aber darf keine die Sicht verschlechternde Folie anbringen.
Für die hinteren Seitenscheiben und die Heckscheibe gibt es grundsätzlich keine Anforderung, dass sie frei durchsichtig sein müssten. Das heißt, solange man mit den beiden Außenspiegeln den rückwärtigen Verkehr beobachten kann, können diese Scheiben in ihren Sichtbereichen eingeschränkt werden. Damit ist auch gesagt, dass die Spiegel noch intakt sein müssen.
Wenn wesentliche Scheiben durch Hagel zerstört oder beschädigt sind, ist auch darauf zu achten, dass keine weitere Gefährdung durch das Versagen der Scheibe während der Fahrt infolge des ursprünglichen Hagelschadens entsteht. Im Einzelfall ist auch zu prüfen, ob nach dem eventuellen Wassereintritt überhaupt noch sinnvoll gefahren werden kann.
Grundsätzlich ist das Abweichen von solchen Vorgaben dann kritisch, wenn bei einem Unfall eine Kausalität aus der Notreparatur abgeleitet werden kann, z.B. weil ein Spurwechsel aufgrund schlechter Sicht durch die Seitenscheiben zur Kollision geführt hat.
Hagelschäden der Versicherung melden
Der Hagelschaden muss innerhalb einer Woche bei der Autoversicherung gemeldet werden. Ein Hagelschaden wird in der Kfz-Versicherung bereits durch die Teilkaskoversicherung in der Kfz-Versicherung abgedeckt. Da bei der Vollkasko die Leistungen der Teilkasko inbegriffen sind, sind somit auch Schäden durch Hagel am Auto mitversichert. Die Teilkasko übernimmt die Reparaturkosten des Hagelschadens. Die für die Teilkasko vereinbarte Selbstbeteiligung muss selbst getragen werden. Es erfolgt keine Belastung des Schadenfreiheitsrabatts.
Mehr Infos für Versicherte der ADAC Autoversicherung und die Online-Schadenmeldung gibt es hier.
Bitte nutzen Sie die ADAC Pannenhilfe App
Momentan erreichen uns sehr viel mehr Hilfegesuche als an normalen Tagen während der Hauptsaison. Der ADAC bittet seine Mitglieder um Verständnis und Geduld, falls wir nicht unmittelbar erreichbar sind.
Wenn die Telefonleitungen zum ADAC länger als üblich belegt sind, gibt es eine praktische Alternative: Die ADAC Pannenhilfe App oder die Pannenhilfe Online nutzen – im Inland wie im Ausland.
Panne digital melden
Die Pannenhilfe App und die Pannenhilfe Online sind kostenlos.
Übrigens: Die Mitglieds- und Fahrzeugdaten können in der App vorab unter "Mein ADAC" hinterlegt und mit der App synchronisiert werden.
Wichtig: Dank der Ortungsfunktion lokalisiert die Pannenhilfe App das Fahrzeug automatisch. Auch bei der Pannenhilfe Online gibt es eine Ortungsfunktion. Diese muss bitte eingeschaltet werden.
Im Ernstfall lassen sich so alle wichtigen Informationen schnell und korrekt an die ADAC Notrufstationen übermitteln. Nach erfolgter Hilfeanforderung erhält man einen Anruf, um den Standort zu verifizieren und erfährt die voraussichtliche Wartezeit.