Der Vorstand des ADAC Weser-Ems stellt sich vor

Der Vorstand des ADAC Weser-Ems stellt sich vor
Der Vorstand des ADAC Weser-Ems stellt sich vor© Nicht veröffentlichen

Der ADAC Weser-Ems e.V. ist für sein Gebiet Träger der Tradition des im Jahre 1903 gegründeten „Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e.V. (ADAC)“. Der sogenannte Regionalclub hat seinen Hauptsitz in Bremen. Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ des ADAC Weser-Ems e.V. Sie wählt die Mitglieder des Vorstandes und damit zugleich die Delegierten für die Hauptversammlung des ADAC-Gesamtclubs. Sämtliche Ämter im Regionalclub sind Ehrenämter. Zum Ehrenamtsträger können nur ADAC-Mitglieder des ADAC Weser-Ems e.V. bestellt oder gewählt werden.

Der Regionalclub vertreten durch den Vorstand setzt sich insoweit in Angelegenheiten, die sich auf das Club-Gebiet beziehen, oder im Auftrag des ADAC-Gesamtclubs unter
Berücksichtigung des Natur- und Umweltschutzes für Fortschritte im Verkehrswesen, vor allem auf dem Gebiet des Straßenverkehrs, der Verkehrssicherheit und der Verkehrserziehung, sowie den Motorsport und den Tourismus ein. Der Club fördert die Luftrettung und tritt für
den Schutz der Verkehrsteilnehmer ein. Er nimmt insbesondere deren Interessen als Verbraucher wahr. Der Club wird auf die Verkehrspolitik Einfluss nehmen, im Übrigen
sich aber jeder parteipolitischer Betätigung enthalten.

Der ADAC Weser-Ems e.V. mit seinem gewählten Vorstand setzt sich für die private und
berufliche Mobilität seiner Mitglieder und ihrer Familien ein, vertritt ihre Interessen und unterstützt sie auch bei der Erholung, der Freizeit und auf Reisen. Er bietet Mitgliederleistungen, insbesondere Hilfe, Rat und Schutz, auch nach Panne, Unfall und bei Krankheit. Er fördert den Versicherungsschutz seiner Mitglieder.

Aufgaben des Vorstands beim ADAC Weser-Ems e.V.

  • Einwirkung auf Behörden, Organisationen und Öffentlichkeit zur Verbesserung und Neuschaffung von Gesetzen, Verordnungen und Verfügungen sowie Maßnahmen zur Förderung einer reibungslosen Abwicklung des Verkehrs; ferner Aufklärung und Unterrichtung der Mitglieder in Rechtsfragen durch Presse, Rundfunk und dergleichen.

  • Förderung von Maßnahmen zur Verbilligung der Haltung, des Verkehrs und des Betriebes von Kraftfahrzeugen, Wohnanhängern und Motorbooten.

  • Pflege und Förderung des Motorsports und im Zusammenhang damit Durchführung und Überwachung motorsportlicher Veranstaltungen aller Art nach den nationalen und internationalen Sportgesetzen.

  • Touristische, technische und juristische Beratung, Förderung des Campingwesens sowie in Fällen grundsätzlicher Bedeutung Erstellung von Gutachten und
    Bestellung von Sachverständigen.

  • Beratung der Mitglieder bei Kauf, Verkauf und Pflege der Kraftfahrzeuge und sonstigen mit der Haltung von Kraftfahrzeugen zusammenhängenden Fragen.

  • Ausgabe von Reise- und Grenzdokumenten.

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