Ab in den Urlaub: Diese Verkehrsregeln in den beliebtesten Urlaubsländern der Bayern sollten Autofahrer kennen

Von Redaktion Südbayern

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Autos auf der Brennerautobahn auf dem Weg nach Italien.
Auf der Fahrt in den Urlaub gibt es - je nach Reiseland - bei den Verkehrsregeln einiges zu beachten.© Adobe Stock / SusaZoom

Mit dem Auto in den Urlaub: Wer nach Italien, Spanien oder Kroatien fährt, sollte nicht nur das Ziel, sondern auch die Verkehrsregeln im Blick haben. Denn Maut, Tempolimits und weitere Regelungen unterscheiden sich teils deutlich – und Verstöße können schnell teuer werden.

Spanien zählt zu den beliebtesten Urlaubszielen der Deutschen, während Reisende aus Bayern besonders häufig nach Italien fahren. Auch Österreich und Kroatien stehen hoch im Kurs, ebenso wie Urlaubsreisen innerhalb Deutschlands. Laut der „Reiseanalyse 2025“ verbringen 17,7 Prozent der befragten Bayern ihren Urlaub in Italien, 12,3 Prozent reisen innerhalb Deutschlands. Spanien folgt mit 11,9 Prozent, die Türkei mit 8,7 Prozent, Österreich mit 7,1 Prozent und Kroatien mit 6,8 Prozent. Viele Urlauber sind mit dem Auto, Wohnwagen oder Wohnmobil unterwegs. Um sicher und regelkonform ans Ziel zu kommen, lohnt sich ein Blick auf die wichtigsten Verkehrsregeln im Ausland.

Maut und Straßengebühren: Wo muss man zahlen?

Bei der Fahrt in den Urlaub denken viele zu Recht zuerst an die Mautgebühren – gerade aus unserem Nachbarland Österreich. In Deutschland müssen Pkw-Fahrer weiterhin keine Mautgebühren zahlen. In einigen europäischen Ländern sieht es dagegen anders aus.

  • In Italien gilt eine streckenbezogene Maut auf Autobahnen („Autostrade“). Die Zahlung erfolgt an den jeweiligen Mautstationen.

  • In Spanien sind einige, aber nicht alle Autobahnen gebührenpflichtig („Autopista de peaje“), wobei inzwischen viele Strecken kostenfrei sind. Die Gebühren werden je nach Strecke erhoben.

  • Die Türkei hat ein elektronisches Mautsystem (HGS). Die Gebühren werden automatisch erfasst und müssen vorab aufgeladen werden.

  • In Österreich gilt auf Autobahnen und Schnellstraßen eineVignettenpflicht (digital oder als Klebevignette). Zusätzlich gibt es eine Maut für Sonderstrecken (z. B. Brenner).

  • In Kroatien wird auf Autobahnen eine streckenbezogene Maut erhoben. Die Zahlung erfolgt an Mautstationen oder elektronisch über das ENC-System.

Tempolimits – Wie schnell darf man in den Urlaubsländern fahren?

Wer mit dem Auto ins Ausland reist, sollte die dort geltenden Geschwindigkeitsbegrenzungen genau kennen. Denn auch wenn sich viele Regeln ähneln, gibt es zum Teil deutliche Unterschiede – etwa auf Landstraßen, Autobahnen oder für Fahranfänger. Zudem drohen bei Verstößen oft deutlich höhere Bußgelder als in Deutschland. Ein Überblick über die wichtigsten Tempolimits in den beliebtesten Urlaubsländern hilft dabei, sicher und regelkonform unterwegs zu sein.

LandInnerortsAußerortsAutobahn

Deutschland

50 km/h

100 km/h

keine generelle Begrenzung – Richtgeschwindigkeit: 130 km/h

Italien

50 km/h

110 km/h – 90 km/h bei schlechten Wetterverhältnissen und für Fahranfänger (Führerschein unter 3 Jahren)

130 km/h – 110 km/h bei schlechten Wetterverhältnissen, 100 km/h für Fahranfänger (Führerschein unter 3 Jahren)

Spanien

20 – 50 km/h (je nach Anzahl der Spuren)

90 km/h – auf Kraftfahr-/Schnellstraßen 100 km/h

120 km/h – auch auf „Autovías“ (autobahnähnliche Straßen)

Türkei

50 km/h

90 km/h

130 km/h (auf bestimmten Strecken gilt 140 km/h) – 110 km/h auf Schnellstraßen

Österreich

50 km/h

100 km/h

130 km/h

Kroatien

50 km/h

90 km/h – 80 km/h für Fahrer unter 25 Jahren auf Schnellstraßen 100 km/h – 90 km/h für Fahrer unter 25 Jahren

130 km/h – 120 km/h für Fahrer unter 25 Jahren

Bußgelder für zu schnelles Fahren – Beispiele aus den Urlaubsländern:

Im Ausland kann zu schnelles Fahren deutlich teurer werden als in Deutschland. Schon geringe Überschreitungen werden vielerorts konsequent geahndet und bei höheren Geschwindigkeiten drohen empfindliche Geldstrafen. Die folgenden Beispiele zeigen, wie die Sanktionen in beliebten Urlaubsländern ausfallen (Angaben gerundet in Euro, ohne Gewähr):

Italien

  • Wer zwischen 20 km/h zu schnell fährt, muss mit einer Strafe von mindestens 175 Euro rechnen.

  • Teuer wird es bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung ab 50 km/h. Hier werden Bußgelder ab 545 Euro fällig.

  • Bei Bezahlung des Bußgeldes innerhalb von 5 Tagen ab Zustellung des Bußgeldbescheides bzw. ab Ahndung vor Ort wird ein Rabatt von 30 Prozent auf die gesetzliche Mindestbuße gewährt.

Spanien

  • 20 km/h über der erlaubten Geschwindigkeit kosten in der Regel etwa 100 Euro.

  • Wer das Tempolimit um mehr als 50 km/h überschreitet, muss mit mindestens 600 Euro Strafe rechnen.

  • Bei Bezahlung des Bußgeldes innerhalb von 20 Tagen ab Zustellung des Bußgeldbescheides bzw. ab Ahndung vor Ort wird ein Rabatt von 50 Prozent gewährt.

Türkei

  • Bei 20 km/h über dem Tempolimit werden Bußgelder ab 10 Euro erhoben.

  • Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 50 km/h, muss man mit einem Bußgeld von 25 Euro oder mehr rechnen.

  • Bei Sofortzahlung vor Ort oder Bezahlung innerhalb von 15 Tagen wird ein Rabatt von 25 Prozent gewährt.

Österreich

  • Bei 20 km/h zu schnell wird ein Bußgeld ab 60 Euro fällig.

  • Ab 50 km/h zu schnell beträgt das Bußgeld sogar bis zu 7500 Euro.

Kroatien

  • Bei 20 km/h über dem Tempolimit werden 130 Euro Bußgeld fällig.

  • Wer mehr als 50 km/h zu schnell fährt, muss mit Bußgeldern ab 1320 Euro rechnen.

Licht an – auch am Tag?

Auch bei der Beleuchtung gelten in Europa unterschiedliche Vorschriften. Während in einigen Ländern das Fahren mit Licht am Tag verpflichtend ist, handelt es sich in anderen lediglich um eine Empfehlung. Grundsätzlich gilt: Bei schlechten Sichtverhältnissen – etwa bei Regen, Nebel oder Dämmerung – sollte das Licht immer eingeschaltet werden. In Deutschland, Spanien, der Türkei und Österreich besteht keine generelle Pflicht, tagsüber mit Abblend- oder Tagfahrlicht zu fahren. Dennoch wird die Nutzung empfohlen, da sie die Sichtbarkeit des Fahrzeugs erhöht und somit zur Verkehrssicherheit beiträgt.

  • In Italien ist die Regelung strenger: Außerorts sowie auf Autobahnen müssen Fahrzeuge ganzjährig auch tagsüber mit Abblendlicht oder Tagfahrlicht unterwegs sein. Innerhalb geschlossener Ortschaften besteht diese Pflicht zwar nicht, wird aber ebenfalls empfohlen. Verstöße werden mit Bußgeldern ab etwa 42 Euro geahndet.

  • In Kroatien gilt eine saisonale Lichtpflicht. Zwischen dem letzten Sonntag im Oktober und dem letzten Sonntag im März muss auf allen Straßen tagsüber mit Abblendlicht gefahren werden. Außerhalb dieses Zeitraums besteht keine Pflicht, allerdings wird auch hier empfohlen, das Licht einzuschalten. Bei Verstößen drohen Bußgelder von rund 40 Euro.

Handy am Steuer – Wie hoch sind die Bußgelder in den Reiseländern?

Ob im Alltag oder im Urlaub: Das Smartphone am Steuer gehört zu den größten Unfallrisiken im Straßenverkehr. Ablenkung durch Telefonieren oder Nachrichten verlängert die Reaktionszeit erheblich – und gefährdet alle Verkehrsteilnehmer. Deshalb gilt in den meisten Ländern: Handy nicht oder nur mit Freisprecheinrichtung nutzen. Ein Blick nach Deutschland zeigt, wie ernst das Problem ist: Im Jahr 2024 wurden 8722 Unfälle mit Personenschaden durch Ablenkung verursacht, dabei kamen über 100 Menschen ums Leben. Wer hierzulande mit dem Handy in der Hand am Steuer erwischt wird, muss mindestens 128,50 Euro zahlen und erhält einen Punkt in Flensburg. Auch in den beliebtesten Urlaubsländern werden vergleichbare oder deutlich höhere Strafen fällig.

  • In Italien wird die Nutzung des Smartphones während der Fahrt streng geahndet. Wer beim Telefonieren oder Tippen ohne Freisprecheinrichtung erwischt wird, muss mit Bußgeldern ab 250 Euro rechnen.

  • In Spanien ist das Bedienen eines Handys am Steuer ebenso untersagt, hier wird genauer nach Art der Nutzung unterschieden. Es werden mindestens 200 Euro Strafe fällig.

  • In der Türkei ist Telefonieren am Steuer nur mit Freisprecheinrichtung erlaubt. Verstöße werden in der Regel mit Bußgeldern ab 10 Euro geahndet.

  • Auch in Österreich ist die Nutzung des Handys ohne Freisprecheinrichtung verboten. Das Bußgeld beträgt mindestens 100 Euro. Wird die Zahlung vor Ort verweigert, kann das zu höheren Geldstrafen – bis zu 140 Euro – führen.

  • In Kroatien werden für die unerlaubte Nutzung des Mobiltelefons am Steuer 130 Euro fällig. Die Vorschriften entsprechen weitgehend denen anderer EU-Länder.

Gut zu wissen: Punkte vs. Geldbußen

Punkte aus dem Ausland werden nicht nach Deutschland übertragen, sondern im jeweiligen Landesregister geführt. Geldbußen hingegen können auch in Deutschland vollstreckt werden.

Detaillierte Infos zu Bußgeldern im Ausland: Bußgeldrechner Ausland | ADAC Rechtsberatung

Alkohol am Steuer – So sehen die Regeln in beliebten Reisezielen aus

Alkohol am Steuer zählt zu den größten Sicherheitsrisiken im Straßenverkehr. Allein 2024 gab es in Deutschland 14.458 Unfälle mit Personenschaden, bei denen Fahren unter Alkoholeinfluss die Ursache war. Entsprechend einheitlich sind die Promillegrenzen in Europa – mit einigen wichtigen Besonderheiten für Fahranfänger und bestimmte Fahrergruppen. In Deutschland liegt die Grenze bei 0,5 Promille, für Fahranfänger in der Probezeit sowie unter 21 Jahren gilt ein absolutes Alkoholverbot (0,0 Promille). Ähnliche Regelungen existieren in den meisten europäischen Ländern.

  • In Italien liegt die Promillegrenze liegt bei 0,5. Fahranfänger in den ersten drei Jahren sowie Berufskraftfahrer dürfen jedoch keinen Alkohol im Blut haben (0,0 Promille).

  • In Spanien gilt für erfahrene Fahrer die 0,5‑Promillegrenze. Für Fahranfänger und Berufskraftfahrer liegt die Grenze bei 0,3 Promille.

  • In der Türkei gilt für Pkw-Fahrer ohne Anhänger ebenfalls die 0,5‑Promillegrenze. Wer mit Anhänger oder Wohnwagen unterwegs ist, muss komplett nüchtern bleiben.

  • Auch in Österreich sind bis zu 0,5 Promille erlaubt. Fahranfänger (unter drei Jahren Führerscheinbesitz) sowie bestimmte Berufskraftfahrer unterliegen jedoch einer strengeren Grenze von 0,1 Promille.

  • Die Grenze in Kroatien liegt bei 0,5 Promille. Für Fahrer unter 25 Jahren sowie für Berufskraftfahrer gilt ein absolutes Alkoholverbot.

Was muss man im Fahrzeug mitführen?

Neben den Verkehrsregeln sollten auch die Mitführpflichten beachtet werden. Diese unterscheiden sich von Land zu Land und können im Ernstfall entscheidend sein – etwa bei einer Panne oder einem Unfall. In Deutschland sind Warndreieck, Warnweste und ein Verbandskasten (inklusive Masken) Pflicht. Außerdem müssen Führerschein und Fahrzeugschein im Original mitgeführt werden.

  • In Italien sind neben dem Personalausweis, Führerschein und Fahrzeugpapieren sowie Versicherungsnachweis sind ein Warndreieck und eine Warnweste im Fahrzeug vorgeschrieben. Ein Verbandskasten ist nicht verpflichtend, wird jedoch dringend empfohlen. Auch die Mitnahme eines Ersatzlampensets ist aufgrund des Tagfahrlichtgebots ratsam.

  • In Spanien müssen Autofahrer ihren Personalausweis, Führerschein und die Fahrzeugpapiere, eine Warnweste, ein Warndreieck und seit diesem Jahr in Mietwagen auch ein spezielles Blinklicht, ein V-16-Warnlicht, im Auto mitführen. Dieses ermöglicht rasche Standortermittlung per GPS. Deutsche Autobesitzer können auch weiterhin nur das Warndreieck nutzen. Ein Verbandskasten sowie Internationale Versicherungskarte (IVK) sind nicht Pflicht, aber sinnvoll.

  • In der Türkei sind der Personalausweis oder Reisepass sowie der Führerschein, Fahrzeugpapiere und eine Internationale Versicherungskarte erforderlich. Zudem müssen zwei Warndreiecke mitgeführt werden. Empfehlenswert ist außerdem ein Feuerlöscher. Warnweste und Verbandskasten sind nicht verpflichtend, werden jedoch angeraten. Außerdem muss ein Nationalitätenkennzeichen ("D-Schild") am Heck des Fahrzeugs angebracht sein.

  • In Österreich müssen Führerschein sowie Fahrzeugpapiere, Warndreieck, geeignete Warnkleidung, z. B. eine Warnweste, und Verbandskasten im Auto mitgeführt werden. Es wird empfohlen, für alle Insassen Warnwesten dabei zu haben.

  • In Kroatien sind neben Warndreieck und Verbandskasten auch Warnwesten für alle Insassen vorgeschrieben. Zusätzlich muss ein Ersatzlampenset mitgeführt werden – ausgenommen sind Fahrzeuge mit moderner LED- oder Xenonbeleuchtung.

Weitere besondere Verkehrsregel in Urlaubsländern

Neben den allgemeinen Vorschriften gibt es in den einzelnen Ländern einige Besonderheiten, die im Alltag schnell übersehen werden können. Hier ein paar Regeln, die es so in Deutschland nicht gibt.

  • Italien: Bußgelder können nachts deutlich höher ausfallen – teilweise um bis zu einem Drittel. Zudem gilt in bestimmten Gebieten ein Hupverbot, gekennzeichnet mit dem Schild „Zone di silenzio“. Missachtung kann zu Bußgeldern führen.

  • Spanien: Das Fahren mit der aus dem Fenster gehaltenen Hand oder dem im Fenster liegenden Arm kann zu einer Geldstrafe von bis zu 100 Euro führen. Der Fahrer und die Insassen sollten immer eine vernünftige Position im Fahrzeug einnehmen.

  • Türkei: Beim Überholen ist es üblich und teils sogar vorgeschrieben, ein Hupsignal zu geben. Zudem sollte auf landesspezifische Verkehrszeichen geachtet werden.

  • Österreich: Es sind nur analoge Parkscheiben mit Viertelstunden-Einteilung erlaubt. Deutsche oder digitale Parkscheiben sind ungültig und können Bußgelder mit sich bringen. Weitere Infos: s.u. "Verkehrsregeln im Ausland"

  • Kroatien: Die Probezeit gilt nicht für eine bestimme Dauer in Jahren. Bis zum Alter von 24 Jahren besitzt man den Führerschein auf Probe und es gelten reduzierte Tempolimits.