Auto & Fahrrad im Straßenverkehr: Sicherheitsabstand, gesetzliche Vorgaben und Tipps für ein faires Miteinander

Sehr wenig Abstand zwischen Radfahrer und Autos
Mehr Sicherheitsabstand beim Überholen steht allen gut. © AdobeStock/Pratiwi

Fehlender Sicherheitsabstand, Befahren von Schutzstreifen, Rotlichtverstöße - viele Konflikte zwischen Autofahrern und Fahrradfahrern entstehen durch Unwissenheit, leider aber auch durch mangelnde Rücksichtnahme. Wir zeigen, worauf es ankommt - für mehr Verkehrssicherheit und ein harmonisches Miteinander auf Bayerns Straßen.

Immer wieder kommt es auf Bayerns Straßen zu brenzligen Situationen zwischen Auto- und Fahrradfahrern – oft aufgrund des mangelnden Sicherheitsabstands. Allein 2024 weist die Verkehrsunfallstatistik 19.207 Radunfälle aus - davon 94 mit Todesfällen. Nicht an allen waren Autofahrer beteiligt. Kommt es aber zu einem Unfall zwischen Auto- und Radfahrern, hat dies meist schwere Folgen. Nicht umsonst soll eine Reihe von Regeln für mehr Verkehrssicherheit sorgen. Darunter auch der in der Straßenverkehrsordnung seit April 2020 vorgeschriebene Sicherheitsabstand beim Überholen von Radfahrern. Dieser wird im Alltag jedoch immer wieder unterschritten. Doch nicht nur beim Überholvorgang herrscht hohes Konfliktpotenzial zwischen Auto- und Radfahrern, auch beim Parken, der Nutzung von Fahrradstreifen oder an Ampeln kommt es häufig zu gefährlichen Situationen. Sei es aus Unkenntnis der geltenden Regelungen oder aus mangelnder Rücksichtnahme.

Bitte Abstand beim Überholen von Radfahrern

Zusammen mit dem ADFC Bayern wirbt der ADAC Südbayern daher für mehr Achtsamkeit und Respekt zwischen Auto- und Radfahrern. Nicht mit erhobenem Zeigefinger, sondern mit Humor. Ein frisch erschienener Videoclip zeigt, wie schnell sich das Blatt bei mangelnder Rücksichtnahme wenden kann. Damit soll der Film nicht nur für die Einhaltung des Sicherheitsabstands zu Fahrradfahrern, sondern auch für mehr gegenseitige Rücksichtnahme sensibilisieren. Obwohl viele Menschen heutzutage selbst sowohl mit dem Auto, dem Fahrrad als auch zu Fuß unterwegs sind, vergessen sie dennoch schnell, wie die Perspektive der anderen Verkehrsteilnehmer aussieht - anstatt sich bewusst in diese hineinzuversetzen und mehr Rücksicht und Umsicht walten zu lassen, denn weniger.

Ein Radfahrer wird von einem Autofahrer mit zu wenig Abstand überholt, nur um kurz darauf selbst viel zu dicht am Autofahrer vorbeizufahren. Mit Augenzwinkern verdeutlicht der Film, wohin mangelnde Rücksichtname führt. ∙ Durch Anklicken des Vorschaubildes mit dem Play-Button werden Sie auf die Internetseite von YouTube weitergeleitet. Für deren Inhalte und Datenverarbeitung ist der jeweilige Seitenbetreiber verantwortlich. ∙ Bild: © Screenshot Video "Mit Abstand am besten" | ADFC Bayern

Die wichtigsten Regeln für mehr Verkehrssicherheit für Autofahrer und Fahrradfahrer im Überblick

Um sich rücksichtsvoll und korrekt zu verhalten, muss man selbstverständlich die gesetzlichen Vorschriften kennen. Wir geben einen Überblick über wichtige Regelungen, die einen Beitrag zur Verkehrssicherheit leisten:

Wie lauten die gesetzlichen Vorgaben zum Abstand beim Überholen von Fahrradfahrern?

Die Straßenverkehrsordnung schreibt beim Überholen von Radfahrern vor: Innerorts muss ein Abstand von mindestens 1,5 Metern und außerorts von mindestens 2 Metern zum Fahrradfahrer eingehalten werden. Gemessen wird der Abstand von der rechten Außenkante eines Autos bis zur linken Außenkante des Radfahrers. Die Abstände sind verbindlich. Können sie nicht eingehalten werden – etwa auf zu engen Straßen – gilt: Überholen ist verboten. Autofahrer müssen warten, bis eine sichere Gelegenheit besteht.

Fahrradstreifen vs. Schutzstreifen – Was bedeuten sie und wo liegen die Unterschiede?

Durchgezogener Fahrradstreifen
Fahrradstreifen sind mit einer durchgezogenen Linie von der restlichen Fahrbahn getrennt.© AdobeStock/Kara

Fahrradstreifen sind mit einer durchgezogenen Linie von der restlichen Fahrbahn getrennt und manchmal auch durch Schutzeinrichtungen abgeschirmt (sog. „protected bike lanes“). Für Radfahrer gilt eine Nutzungspflicht.

Schutzstreifen für Radfahrer sind mit einer gestrichelten Linie markiert
Schutzstreifen sind mit einer gestrichelten Linie markiert. Eine Nutzungspflicht gibt es indirekt wegen des Rechtsfahrgebots.© AdobeStock/Kara

Schutzstreifen sind mit einer gestrichelten Linie markiert. Eine Nutzungspflicht gibt es indirekt wegen des Rechtsfahrgebots. Schutzstreifen dürfen von Autofahrern nur kurzfristig und bei zwingendem Bedarf überfahren werden. Dauerhaftes Befahren oder Parken ist nicht erlaubt und kann Bußgelder zur Folge haben.

MerkmalFahrradstreifenSchutzstreifen

Kennzeichnung

Durchgezogene Linie + Verkehrszeichen 237

Gestrichelte Linie + Fahrradpiktogramm

Nutzung durch Autos

Verboten

Bei Bedarf erlaubt (z. B. bei Gegenverkehr)

Halten/Parken

Verboten

Verboten

Sicherheitsabstand

Gilt nicht

Muss eingehalten werden

Gilt der Abstand von 1,5 Metern innerorts auch, wenn es einen Fahrradstreifen bzw. einen Schutzstreifen auf oder neben der Straße gibt?

Bei Fahrradstreifen gilt der Überholabstand nicht, da der Bereich durch die Abgrenzung nicht mehr zur Fahrbahn gezählt wird. Anders verhält es sich bei Schutzstreifen: Hier muss der Abstand von 1,5 Metern innerorts stets eingehalten werden.

Wann und wie dürfen Autofahrer den Schutzstreifen nutzen?

Rechtlich ist es Autofahrern nur in Ausnahmefällen erlaubt, auf dem Schutzstreifen zu fahren, zum Beispiel, um bei schmalen Straßen einem Bus im Gegenverkehr auszuweichen oder zu einem Parkstreifen zu gelangen. Radfahrer dürfen dadurch nicht gefährdet werden. Ist der Schutzstreifen durch einen Radfahrer belegt, müssen Autofahrer warten und mit ausreichendem Sicherheitsabstand hinter dem Radfahrer bleiben, bis sich die Situation geändert hat. Parken und Halten ist auf dem Schutzstreifen für Autofahrer verboten.

Gilt der Überholabstand auch im Gegenverkehr?

Der gesetzlich vorgeschriebene Abstand gilt nur beim Überholvorgang durch Kraftfahrzeuge. Aber auch wenn Radfahrer auf der Gegenfahrbahn unterwegs sind, sollte ein ausreichender Seitenabstand eingehalten werden. Autofahrer sollten ihre Geschwindigkeit anpassen und gegebenenfalls warten bis der Radfahrer vorbeigefahren ist.

Häufige Fragen zu den Rechten und Pflichten von Radfahrern

Wenn Radfahrer selbst überholen, gelten andere Regeln als für Autofahrer. Links überholen im stockenden Verkehr ist erlaubt, wenn keine Gefährdung entsteht und genug Platz vorhanden ist. Der gesetzlich vorgeschriebene Mindestabstand von 1,5 Metern innerorts gilt für Kraftfahrzeuge, wenn sie Radfahrer überholen – nicht umgekehrt. Es gibt keine feste Vorgabe wie bei Autos, aber Radfahrer müssen ausreichend Seitenabstand halten, um z. B. geöffnete Türen zu vermeiden. Rechts überholen z.B. an der Ampel ist nur erlaubt, wenn ausreichend Platz vorhanden ist und niemand gefährdet wird.

Fahren auf dem Gehweg ist für Erwachsene generell verboten. Kinder bis acht Jahren dürfen auf dem Gehweg fahren. Ab dem achten Lebensjahr dürfen sie auch auf der Straße fahren. Bis zum zehnten Lebensjahr dürfen Kinder den Gehweg nutzen, wenn kein Radweg vorhanden ist. Rücksicht auf Fußgänger ist dabei immer wichtig. Bei Unfällen haftet der Radfahrer meist mit.

Fahrradfahrer begehen immer wieder Rotlichtverstöße. Diese sind nicht nur gefährlich, es drohen ein schmerzhaftes Bußgeld und sogar ein Punkt in Flensburg. Bei einem Unfall trägt der Radfahrer, der über eine rote Ampel gefahren ist, meist die Hauptschuld. Aber auch der Autofahrer kann zur Verantwortung gezogen werden, wenn er zum Beispiel zu schnell unterwegs war.

Radwege müssen benutzt werden, wenn sie mit den Verkehrszeichen 237, 240 oder 241 gekennzeichnet sind. Ausnahmen hiervon gibt es nur, wenn der Zustand des Radweges nicht zumutbar ist (wegen Laub, Schnee etc.). Ist keines der Zeichen vorhanden, dürfen Radfahrer auch auf der Fahrbahn fahren.

Fahren in die falsche Richtung auf dem Radweg ist grundsätzlich verboten. Wenn dadurch ein Unfall entsteht, kann der Radfahrer mitschuldig gemacht werden. Grundsätzlich dürfen linksseitige Radwege nur benutzt werden, wenn dies durch Beschilderung zugelassen bzw. vorgeschrieben ist.

Tempolimits gelten für alle Fahrzeuge – also auch für Fahrradfahrer. In verkehrsberuhigten Bereichen („Spielstraßen“) gilt Schrittgeschwindigkeit, also maximal etwa 7 km/h. Daran müssen sich sowohl Auto- als auch Radfahrer halten. Ausnahme: Tempo 50 aufgrund einer Ortgrenze gilt nur für Kraftfahrzeuge.

Mit mehr Rücksichtnahme zu weniger Konflikten

Viele Konflikte zwischen Auto- und Radfahrern entstehen durch den zu geringen Abstand beim Überholen oder das Parken auf Radwegen oder Schutzstreifen. Aber auch durch unklare Vorfahrtsregelungen und die unterschiedlichen Geschwindigkeiten der Verkehrsteilnehmer kommt es häufig zu Missverständnissen und gefährlichen Situationen. Emotionale Reaktionen, wie Hupen und Gestikulieren, sorgen zusätzlich für Spannungen. Hier hilft allen Verkehrsteilnehmern ein Perspektivwechsel: Wer einmal selbst Fahrrad gefahren ist, sollte die Unsicherheit verstehen. Und wer als Radfahrer Auto fährt, sollte die Herausforderungen im heute dichten und engen Verkehr nachvollziehen können.

Der Videoclip „Bitte mit ABSTAND!“ zeigt charmant, wie schnell sich die Rollen im Straßenverkehr ändern können. Autofahrer tragen zwar eine besondere Verantwortung – allein wegen der potenziellen Unfallfolgen. Aber auch Radfahrer müssen sich an die Regeln halten. Der ADAC Südbayern appelliert an alle Verkehrsteilnehmer: Mehr Verständnis und Rücksicht, weniger Revierdenken – für ein sicheres und entspanntes Miteinander auf Bayerns Straßen.

Hilfe zur Selbsthilfe bei Fahrradpannen

Trotz aller Vorsichtsmaßnahmen passiert es eben doch manchmal: eine Fahrradpanne. Wem eine Fahrradpanne in der Nähe der ADAC Radservice-Stationen passiert, der kann sich ab sofort auch selbst helfen und das Fahrrad gleich vor Ort reparieren – kostenlos und rund um die Uhr. Mit diesem Angebot will der ADAC Südbayern zu mehr Sicherheit im Straßenverkehr beitragen und die Attraktivität des Radverkehrs in Bayern steigern.