Platz machen für Retter: ADAC warnt vor lebensgefährlichem Fehlverhalten

Die Rettungsgasse muss bereits bei stockendem Verkehr gebildet werden.
Bereits bei stockendem Verkehr muss eine Rettungsgasse gebildet werden.© Ronald Rampsch - stock.adobe.com

Erst vor wenigen Tagen ereignete sich auf der A8 bei Bernau am Chiemsee vor der Baustelle in Fahrtrichtung München ein Verkehrsunfall mit einer verletzten Person. Aufgrund der fehlenden Rettungsgasse stellte die Anfahrt für die Einsatzkräfte eine große Herausforderung dar – sie mussten anfangs sogar ein Stück zu Fuß zurücklegen. Der ADAC Südbayern informiert über die Folgen dieses Fehlverhaltens und erklärt, was man - auch im ruhenden Verkehr – unbedingt beachten sollte.

Insbesondere mit Blick auf die bevorstehenden Sommerreisewochen, in denen das Verkehrsaufkommen auf deutschen Autobahnen, Landstraßen und in beliebten Urlaubsregionen deutlich ansteigen wird, appelliert der ADAC an alle Verkehrsteilnehmer: „Platz machen für Helfer kann Leben retten!“ Denn wird keine Rettungsgasse gebildet, gehen wertvolle Minuten verloren, bis Notarzt und Feuerwehr zur Unfallstelle vordringen können.

Rettungsgasse: Pflicht, nicht Kür

„Sobald Blaulicht und Martinshorn zu sehen oder zu hören sind, gilt: aufmerksam werden, Geschwindigkeit anpassen, Blinker setzen und Platz schaffen“, erklärt Frederik Sperber, Verkehrsexperte beim ADAC Südbayern. „Das ist nicht nur gesetzlich vorgeschrieben – es kann im Ernstfall über Leben und Tod entscheiden.“

Auf Autobahnen muss die Rettungsgasse bereits bei stockendem Verkehr oder Schrittgeschwindigkeit gebildet werden – nicht erst, wenn das Einsatzfahrzeug im Rückspiegel auftaucht. Die Regel: Links nach links, alle anderen nach rechts. Der Standstreifen bleibt frei. Zudem muss die Rettungsgasse so lange offenbleiben, bis der Verkehr wieder fließt. Auch im Baustellenbereich gelten diese Regeln uneingeschränkt.

Grafik Rettungsgasse
Rettungsgasse rettet leben: Fahrzeuge auf dem linken Fahrstreifen weichen nach links aus, alle anderen nach rechts. © ADAC e.V.

Hohe Strafen bei Fehlverhalten

Wer keine Rettungsgasse bildet, riskiert nicht nur Menschenleben, sondern auch empfindliche Strafen: mindestens 200 Euro Bußgeld, zwei Punkte in Flensburg und ein Monat Fahrverbot. Kommt es zu einer Behinderung, steigt das Bußgeld auf 240 Euro, bei Gefährdung sogar auf 280 Euro. Wichtig: Nur Polizei- und Hilfsfahrzeuge – wie Feuerwehr, Rettungsdienste, Notärzte oder Abschleppdienste – dürfen die Rettungsgasse nutzen. Wer sie unberechtigt befährt, muss mit mindestens 240 Euro Bußgeld, zwei Punkten und einem Monat Fahrverbot rechnen. Bei zusätzlicher Gefährdung erhöht sich das Bußgeld auf bis zu 300 Euro.

Rettungsgasse im Ausland: Diese Regeln gelten

Im europäischen Ausland gelten teilweise andere Regeln bei der Bildung der Rettungsgasse als in Deutschland. Mehr Infos gibt es hier.

Auch im ruhenden Verkehr zählt Rücksicht

Nicht nur auf Autobahnen, auch in Urlaubsregionen wie dem Chiemgau oder dem Allgäu ist Rücksicht gefragt. „Fluchtwege und Feuerwehrzufahrten dürfen niemals zugeparkt werden“, warnt Sperber. „Lücken, die für ein normales Auto ausreichen, können für ein Löschfahrzeug zur unüberwindbaren Barriere werden.“