Internationale Führerscheinübersetzung & Klassifizierung

Der ADAC Südbayern übersetzt ausländische Führerscheine, damit diese in Deutschland genutzt werden dürfen. Und auch, damit Sie bei Ihrer nächsten Urlaubsreise mit Ihrem deutschen Führerschein in Japan fahren dürfen.
Der ADAC Südbayern übersetzt ausländische Führerscheine, damit diese in Deutschland genutzt werden dürfen. Und auch, damit Sie bei Ihrer nächsten Urlaubsreise mit Ihrem deutschen Führerschein in Japan fahren dürfen. © AdobeStock 53605966

Besitzer einer ausländischen Fahrerlaubnis (außerhalb der EU) sind dazu verpflichtet, ihren Führerschein spätestens sechs Monate nach Wohnsitzgründung in Deutschland in einen deutschen Führerschein umschreiben zu lassen, wenn weiterhin ein Fahrzeug in Deutschland
geführt wird. Wir bieten ihnen dafür unseren Übersetzungs- und Klassifizierungsservice an. Sie können diesen direkt vor Ort in unseren ADAC Geschäftsstellen beauftragen, oder gern auch per Post. Alle Informationen zur Übersetzung & Klassifizierung erhalten sie hier.

Alle Informationen zur Übersetzung & Klassifizierung erhalten sie hier:

Führerscheinübersetzung (lateinische Schriftzeichen)

Führerscheinübersetzung (fremde Schriftzeichen)

Klassifizierung

Übersetzung für die Urlaubs- und Geschäftsreise nach Japan

Führerscheinübersetzung (lateinische Schriftzeichen)

Führerscheinübersetzung (fremde Schriftzeichen)

Klassifizierung

Wir bieten neben den Übersetzungen auch die Klassifizierung von bereits übersetzten Führerscheinen an. Dazu werden die beglaubigte Originalübersetzung sowie der Originalführerschein benötigt.

Sofortklassifizierung: 30 €
Klassifizierung per Post: 35 €

Übersetzung für die Urlaubs- und Geschäftsreise nach Japan

Um in Japan ein Kfz fahren zu dürfen, benötigen Inhaber eines nationalen deutschen Führerscheins eine japanische Übersetzung. Der deutsche Internationale Führerschein wird in Japan nicht anerkannt.

Die Botschaft fertigt keine Übersetzungen an. Übersetzungen bietet ausschließlich unsere ADAC Geschäftsstelle in München West (Ridlerstraße 35) an. Alle Informationen folgend.

Gültigkeitsfrist der Übersetzung: Es gilt dasselbe, wie für Übersetzungen der JAF, d.h. die Übersetzung hat keine Gültigkeitsfrist, solange der Führerschein inhaltlich gleich bleibt und gültig ist. Bei einem langfristigen Umzug nach Japan bzw. Aufenthalt von über einem Jahr muss der Führerschein vor Ort in einen japanischen Führerschein umgeschrieben werden.

Was darf man mit welcher Führerscheinklasse fahren? © AdobeStock 23588569

Für Fragen wenden Sie sich bitte an unser ADAC Führerschein-Übersetzungsbüro:
T: 089 5195 334
E: fuehrerscheinuebersetzung@sby.adac.de

Die nächste ADAC Geschäftsstelle finden Sie hier.

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