E-Scooter: Was es zu beachten gibt
Sie sind aus dem Stadtbild und dem innerörtlichen Verkehr nicht mehr wegzudenken: E-Scooter, kleine Tretroller mit Akku und Elektroantrieb. Aber was gilt für den Betrieb und Gebrauch. Benötigt man einen Führerschein und wie sieht es aus mit Bußgeldern? Vieles regelt die Verordnung für Elektrokleinstfahrzeuge (EFfV).
Was gilt bei der Benutzung
Ab 14 Jahren kann man mit E-Scootern fahren, hierfür wird weder eine Mofa-Prüfbescheinigung noch ein Führerschein benötigt. E-Scooter sind dabei nur von einer Person zu nutzen, unabhängig davon, wie viel Platz auf der Standfläche ist. Ein Helm muss nicht getragen werden, es gibt keine Helmpflicht, empfehlenswert ist es natürlich dennoch.
Immer wieder ist zu sehen, dass E-Scooter auf den Fahrbahnen unterwegs sind. Dieses ist nur zulässig, wenn Radwege oder Radfahrstraßen nicht vorhanden sind. Ansonsten gilt, dass Radwege und Radfahrstreifen genutzt werden müssen. Auf reinen Gehwegen oder auch in Fußgängerzonen haben E-Scooter wiederum nichts zu suchen.
Was sollten E-Scooter-Fahrer beachten
Wie für alle Verkehrsteilnehmer gilt auch für E-Scooter-Fahrer, Rücksicht auf andere Verkehrsteilnehmer zu nehmen. Für Zufußgehende, Radfahrende, Menschen mit Beeinträchtigungen und kleine Kinder können quer abgestellte und rücksichtslos geparkte E-Scooter zu Stolperfallen werden. Um den Verkehrsraum nicht mit Hindernissen zuzustellen, sollten ausgeliehenen E-Scooter nur am Gehweg-/Radwegrand abgestellt werden.
Für E-Scooter-Fahrer gelten dieselben Alkoholgrenzwerte wie für Autofahrer. Das bedeutet, dass Personen, die mit 0,5 bis 1,09 Promille fahren und keine alkoholbedingten Auffälligkeiten aufweisen, eine Ordnungswidrigkeit begehen und einen Bußgeldbescheid erhalten. Das sind normalerweise 500 Euro, ein Monat Fahrverbot und zwei Punkte in Flensburg. Bei einer Blutalkoholkonzentration von mindestens 1,1 Promille handelt es sich um eine Straftat. Wichtig ist hier ganz klar: Für Fahrer in der Probezeit gelten 0,0 Promille.
E-Scooter als Teil der Mobilitätswende
Als Teil der Mobilitätswende und zur Bewältigung des sogenannten „Letzten Kilometer“ zwischen Wohnort und Haltestelle sind E-Scooter neben dem klassischen zu Fuß gehen, dem Fahrradfahren eine weitere Möglichkeit. E-Scooter sollen weitere Verkehrsteilnehmer dazu bewegen, auf den Öffentlichen Personennahverkehr umzusteigen. Jedoch ist die Mitnahme von E-Scootern in mehreren Städten und Nahverkehrsverbünden aktuell nicht mehr gestattet.
Weiterführende Links
E-Scooter: Diese Regeln gelten
E-Scooter im Nahverkehr: Verbot im ÖPNV
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