Zeitumstellung: Gefahr durch Wildwechsel

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Alljährlich steht zum letzten Sonntag im Oktober die Zeitumstellung auf Winterzeit an.
Durch das Zurückstellen um eine Stunde wird es morgens wieder früher hell und abends früher dunkel, was dazu führt, dass der normale Feierabendverkehr häufiger in der Dämmerung stattfindet.

Viele Wildtiere sind dämmerungsaktiv und kennen keine Zeitumstellung. Diese Kombination sorgt für mehr Wildwechsel im Berufsverkehr oder bei alltäglichen Fahrten. Jedoch betrifft dies zu gleichen Teilen auch den morgendlichen Verkehr. In der Übergangszeit ist es besonders wichtig verstärkt auf möglichen Wildwechsel zu achten und das persönliche Fahrverhalten anzupassen.

Besonders häufig wechselt das Wild die Straße in Waldgebieten und an Feldrändern, aber auch innerorts ist eine Begegnung möglich. Häufig folgen dem ersten Tier weitere, sehen Sie in der Ferne ein Tier die Straße queren, so sollten Sie sich auf weitere einstellen.

Was tun bei einem Wildunfall?

Im Falle eines Unfalls ist es zunächst besonders wichtig die Unfallstelle mit Warnblinker und Warndreieck abzusichern. Tragen Sie eine Warnweste und verlassen Sie die unmittelbare Gefahrenstelle. Ist es zu einem Personenschaden gekommen, ist der Rettungsdienst zu alarmieren. In jedem Fall sollte Rücksprache mit der Polizei gehalten werden, in den meisten Fällen ist jedoch der örtliche Förster zuständig.

Für die Kfz-Versicherung ist das Ausstellen der Wildunfallbescheinigung besonders wichtig. Vorsicht ist auch bei dem verletzen Tier geboten, diesem sollten Sie nach Möglichkeit nicht zu nahe kommen, da das verletzte Tier sich „wehren“ und Sie nicht unwesentlich verletzen kann. Auch augenscheinlich getötete Tiere können wider erwarten noch am Leben sein.

Wildunfälle werden bereits von der Teilkaskoversicherung abgedeckt. Zu beachten sind hierbei die Versicherungsbedingungen: Ist hier ausschließlich von Haarwild die Rede, sind Vögel, Igel sowie Haus- und Nutztiere nicht abgedeckt. Besser ist die Vereinbarung "Tiere aller Art".

Wildunfälle werden bereits von der Teilkaskoversicherung abgedeckt. Zu beachten sind hierbei die Versicherungsbedingungen: Ist hier ausschließlich von Haarwild die Rede, sind Vögel, Igel sowie Haus- und Nutztiere nicht abgedeckt. Besser ist die Vereinbarung "Tiere aller Art".

Lars Münchau, Vorstandsmitglied für Verkehr und Technik ADAC Schleswig-Holstein e.V.©ADAC Schleswig-Holstein e.V.

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