1. Veranstaltung
Der ADAC Schleswig-Holstein e.V. schreibt ein Treffen ohne Zeitwertung und sportliche
Aufgaben aus. Es handelt sich hierbei um eine touristische Mehrtagesveranstaltung inkl.
Übernachtungen unter dem Titel ADAC-Campingtreffen „Kennst Du…Bad Segeberg?“
2. Grundlagen der Veranstaltung
Grundlagen der Veranstaltung sind die vorliegende Ausschreibung, die Straßenverkehrs- und
Straßenverkehrszulassungsordnung der Bundesrepublik Deutschland sowie evtl. Auflagen
der Genehmigungs- und Erlaubnisbehörden und ggf. zu erlassende
Ausführungsbestimmungen.
3. Organisation
Veranstalter
ADAC Schleswig-Holstein e.V.
Saarbrückenstr. 54
24114 Kiel
Internet: www.adac-sh.de
Gesamtleitung
Katrin Telschow
Vorstandsmitglied für Touristik
E-Mail: katrin.telschow@sho.adac.de
Organisationsleitung
Kirsten Frahm
Campingreferentin
Email: k.frahm@freenet.de
Cécile El-Bolbol
Touristikabteilung
Tel.: (0431) 6602 - 118
Fax: (0431) 6602 - 171
Email: cecile.el-bolbol@sho.adac.de
4. Veranstaltungsablauf / Programm
Freitag, 06. Oktober
ab 15.00 Uhr Anreise und Anmeldung
um 19.00 Uhr Offizielle Begrüßung
Samstag, 07. Oktober
ab 08.15 Uhr Die Brötchen können am Wohnwagen
von Kirsten und Dirk abgeholt werden
um 09.30 Uhr Start zur Stadtführung Bad Segeberg
ca. 11.00 Uhr Zeit zur freien Verfügung
um 18.30 Uhr Gemeinsames Abendessen in der „Klüthsee Stuuv“ mit "Schnitzelschlacht"
Sonntag, 08. Oktober
ab 08.15 Uhr Die Brötchen können am Wohnwagen
von Kirsten und Dirk abgeholt werden
um 10.00 Uhr Offizielle Verabschiedung und Heimreise
5. Leistungen
Stellplatz für die Dauer der Veranstaltung
Stromanschluss inkl. Verbrauch max. 5 KW pro Tag, der Mehrverbrauch wird extra berechnet (je KW 0,65 Euro)
Stadtführung Bad Segeberg
pro Person Essen (Schnitzelschlacht)
pro Person am Samstag und Sonntag jeweils 2 Brötchen
Brötchen für Kinder müssen auf dem Anmeldebogen extra bestellt werden
Achtung: Die Anreise kann auch früher erfolgen. Die Platzgebühren vor und nach der
Veranstaltung bitte mit dem Platz selbst abrechnen.
Alle Inhalte in den folgenden Absätzen wenden sich an und gelten für alle Geschlechter (m/w/d). Soweit grammatikalisch männliche, weibliche oder neutrale Personenbezeichnungen verwendet werden, dient dies allein der besseren Lesbarkeit.
6. Teilnahmebedingungen / Fahrzeug
Anmelden können sich alle interessierten ADAC-Mitglieder, die diese Ausschreibung anerkennen. Die Anzahl der Teilnehmer ist begrenzt.
Die Anmeldung muss auf dem Vordruck vollständig und gut leserlich ausgefüllt und an den ADAC Schleswig-Holstein geschickt werden.
Der Zeitpunkt für den Eingang des Anmeldebogens, unter gleichzeitiger Zahlung der Teilnahmegebühren, entscheidet über den Platz. Eine Anmeldung gilt erst als vollständig abgegeben, wenn die Zahlung beim ADAC Schleswig-Holstein e.V. eingegangen ist. Sollte die Anmeldung aufgrund der begrenzten Plätze nicht berücksichtigt werden können, werden die gezahlten Gebühren umgehend erstattet.
Bei zu geringer Teilnehmerzahl behält sich der Veranstalter vor, die geplante Veranstaltung abzusagen.
Die zum Zeitpunkt der Veranstaltung gültigen Corona-Regeln sind zu jedem Zeitpunkt einzuhalten (z.B. 2G / 2G+, Einhalten der AHA-Regeln etc.).
7. Teilnahmegebühren
Die Teilnahmegebühren:
pro Einheit (2 Erwachsene) 120,00 Euro
Kinder bis 12 Jahre 21,00 Euro
Kinder ab 12 Jahre 33,00 Euro
Mitreisende ab 18 Jahre 51,00 Euro
Einzelreisende 90,00 Euro
zus. Brötchen per Stück 0,50 Euro
Hund 6,00 Euro
Die Teilnahmegebühren sind auf das folgende Konto zu überweisen:
ADAC Schleswig-Holstein e.V.
IBAN: DE29 2105 0170 1002 3410 87
BIC: NOLADE21KIE
Verwendungszweck: Kennst Du - 2023 “Vorname Nachname“
8. Anmeldung
Für die Anmeldungen kann das zur Verfügung gestellte Anmeldeformular genutzt werden. Die Anmeldung muss spätestens bis zum Anmeldeschluss dem ADAC Schleswig-Holstein e.V. vorliegen.
Anmeldeschluss ist der: 06. September 2023
Mit Abgabe des unterschriebenen Anmeldebogens (Textform) erkennt der Teilnehmer die Bedingungen der Ausschreibung, einschließlich der sich auf den Haftungsverzicht beziehenden Bedingungen, an.
9. Versicherungen
Der Veranstalter hat eine Veranstalter- und Teilnehmerhaftpflichtversicherung sowie eine Sportwarte- und Zuschauerunfallversicherung abgeschlossen.
10. Verantwortlichkeit und Haftungsverzicht der Teilnehmer
Mit der Anmeldung zur Veranstaltung erklären die Teilnehmenden den Verzicht auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung entstehen, und zwar gegenüber
dem ADAC e. V. und seinen Mitarbeitern, dessen Präsidenten, Geschäftsführern und Mitgliedern,
den ADAC Regionalclubs und den ADAC-Ortsclubs, deren Mitarbeitern, Präsidenten, Geschäftsführern und Mitgliedern,
den Sponsoren, deren Präsidenten, Vorständen, Geschäftsführern, Mitgliedern und hauptamtlichen Mitarbeitern,
den Servicedienstleistern und allen anderen Personen, die vom ADAC e. V. mit der Erbringung von Leistungen im Rahmen der Veranstaltung beauftragt wurden,
den Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen und den gesetzlichen Vertretern aller zuvor genannten Personen und Stellen.
Der Haftungsverzicht gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des enthafteten Personenkreises beruhen sowie nicht für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht durch den enthafteten Personenkreis. Bei Schäden, die auf einer einfach fahrlässigen Pflichtverletzung von wesentlichen Vertragspflichten beruhen ist die Haftung für Vermögens- und Sachschäden der Höhe nach auf den typischen, vorhersehbaren Schaden beschränkt.
Der Haftungsverzicht gilt für Ansprüche aus jeglichem Rechtsgrund, insbesondere für Schadensersatzansprüche aus vertraglicher und außervertraglicher Haftung sowie für Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung.
11. Bildrechte und Datenschutz
Die Teilnehmer erklären ihr Einverständnis zur Durchführung von Foto- und Filmarbeiten während der Veranstaltung sowie zur Einräumung der unentgeltlichen Sende-, öffentlichen Wiedergabe-, Aufzeichnungs-, Vervielfältigungs- und Bearbeitungsrechte hinsichtlich der von ihrer Person, etwaigen Begleitpersonen oder der von ihren Fahrzeugen gefertigten Film- oder Fotoaufnahmen. Die Rechteeinräumung umfasst neben der Nutzung für die Berichterstattung über die Veranstaltungen, die Teilnehmer und die Ergebnisse in Print-, Radio-, TV- und Onlinemedien, wie insbesondere ADAC-Internetauftritt, sowie Social Media, auch die Nutzung der Aufnahmen zu Zwecken der Eigenwerbung oder der Veranstaltungsbewerbung.
Mit Abgabe der Nennung willigt der Teilnehmer ferner ein, dass der Veranstalter seine in den Antragsformularen erhobenen Daten für folgende Zwecke verwendet:
Veröffentlichung von Teilnehmer- und Ergebnislisten (auch im Internet), Eigenwerbung oder Veranstaltungsbewerbung, Übermittlung an die ADAC Gruppe (das sind die ADAC Stiftung, die ADAC SE mit den mit ihr verbundenen Unternehmen: ADAC Versicherungs-AG, ADAC RSR GmbH, ADAC Autovermietung GmbH, ADAC Finanzdienste GmbH, ADAC Verlag GmbH & Co. KG und ADAC Touring GmbH, sowie der ADAC e.V. als Anteilseigner der ADAC SE und der ADAC Stiftung mit den mit ihnen verbundenen Unternehmen: ADAC Luftrettung gGmbH sowie die ADAC Autoversicherung AG).
Hinweis: Falls die Einwilligung nicht erteilt wird, ist eine Teilnahme an dieser Veranstaltung (Vorgaben zur Veranstaltung) nicht möglich. Die Einwilligung kann jederzeit für die Zukunft unter datenschutz@sho.adac.de widerrufen werden. Wenn der Teilnehmer/in noch minderjährig oder nicht voll geschäftsfähig ist, versichert der Sorgeberechtigte, dass er das alleinige Sorgerecht hat oder berechtigt ist, diese Erklärung auch im Namen etwaiger weiterer Sorgeberechtigter verbindlich abzugeben. Bei der Unterzeichnung durch Sorgeberechtigte ist die Angabe des vollständigen Namens und Anschrift erforderlich.
12. Registrierung
Die Ausschreibung darf grundsätzlich nur durch die registrierende Stelle geändert werden. Ab Beginn der Veranstaltung können Änderungen bzw. Ergänzungen nur durch den Veranstaltungsleiter vorgenommen werden, jedoch nur, wenn es aus Gründen der Sicherheit und/oder höheren Gewalt (z.B. Epidemien, Pandemien, Terror, behördliche Weisungen und/oder Empfehlungen) notwendig ist. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Veranstaltung abzusagen.
Diese Ausschreibung wurde am 26.04.2023 unter der Registriernummer 15/DIV/2023 vom ADAC Schleswig-Holstein e-V. registriert.