Gefahr durch Drängler: ADAC und WDR 4 werben für mehr Sicherheitsabstand

Drängler stellen eine große Gefahr im Straßenverkehr dar. Mit der Aktion „Halber Tacho – Abstand rettet Leben“ machen der ADAC in NRW und WDR 4 auf die Gefahren durch zu dichtes Auffahren aufmerksam und werben für mehr Sicherheitsabstand. Zu der Aktion zählen umfangreiche Programmpunkte im Radio, kostenlose Duftbäume im ADAC Center und eine Gewinnspiel-Aktion.
Vom 21. Oktober bis 11. November 2024 machen Trailer, Moderationen, Interviews und Experten-Talks die Hörerinnen und Hörer auf die Gefahr durch Drängler und fehlenden Sicherheitsabstand aufmerksam. „Zu geringer Sicherheitsabstand gehört zu den Hauptunfallursachen, insbesondere auf der Autobahn“, erklärt Roman Suthold, Verkehrsexperte des ADAC in NRW.
Drängler als Unfallrisiko: Werbung für mehr Sicherheitsabstand
Im vergangenen Jahr stellte die Polizei bei Abstandskontrollen in Nordrhein-Westfalen etwa 59.000 Verstöße fest. Hinzu kommt eine hohe Dunkelziffer. Laut Statistischem Landesamt sorgten Drängler 2023 in NRW für 7087 Unfälle mit 10.201 Verunglückten. 16 Menschen starben dabei, 687 wurden schwer verletzt.
„Autofahrer, die den Mindestabstand nicht einhalten, unterschätzen in der Regel das Unfallrisiko, das von ihnen ausgeht. Wenn der Vorausfahrende plötzlich und unverhofft abbremst, geht die Chance, einen Crash zu verhindern, gegen Null. Wir wollen gemeinsam mit WDR 4 zeigen, wie wichtig ein ausreichender Sicherheitsabstand ist“, erklärt Suthold.
Autofahrer müssen laut Straßenverkehrsordnung so viel Sicherheitsabstand zum vorausfahrenden Fahrzeug einhalten, dass sie das eigene Auto auch dann problemlos anhalten kann, wenn das vorausfahrende Fahrzeug unerwartet abbremst. Dafür gibt es keine vorgegebene Abstandslänge – aber Faustregeln. Außerorts heißt die "Halber Tacho".
Wer zum Beispiel mit 100 Stundenkilometern fährt, der sollte 50 Meter Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug halten. Innerorts sollte der Abstand bei einer Geschwindigkeit von 50 Kilometern pro Stunde mindestens drei Fahrzeuglängen betragen.

Gewinnspiel und Gratis-Duftbaum
Bei der Aktion „Halber Tacho – Abstand rettet Leben“ können die Hörerinnen und Hörer insgesamt 60 Plätze für eines von sechs ADAC Fahrsicherheitstrainings gewinnen, die am Fahrsicherheitstag (9. November) zeitgleich an den sechs ADAC Standorten Weilerswist, Grevenbroich, Rüthen, Haltern/Recklinghausen, Olpe und Paderborn stattfinden. WDR 4 ist an diesem Tag in Weilerswist vor Ort und berichtet live.
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In allen rund 40 Service-Centern und Geschäftsstellen des ADAC in NRW erhalten Besucherinnen und Besucher während des Aktionszeitraums einen kostenlosen Duftbaum in Tacho-Optik für ihr Fahrzeug (solange der Vorrat reicht). Im Anschluss an die dreiwöchige Programmaktion verlosen ADAC und WDR 4 weitere zehn Gutscheine für ein PKW-Kompakttraining in einem ADAC Fahrsicherheitszentrum (Teilnahme bis 30.11.2024).
ADAC Umfrage: Drängler stören Autofahrer am meisten
Ulf Pohlmeier, stellvertretender Programmleiter bei WDR 4, sagt: „Jeder kennt Drängler auf der Autobahn und jeder ärgert sich über sie. Wir machen NRW gemeinsam ein Stück sicherer und holen uns das zurück ins Bewusstsein, was wir alle noch aus der Fahrschule kennen: Mindestens ein halber Tacho in Metern Abstand!“
Laut einer ADAC Umfrage von 2021 stört dichtes Auffahren bei hohen Geschwindigkeiten die Befragten im Straßenverkehr am meisten. In solchen Situationen empfiehlt der ADAC: Ruhe bewahren und sich nicht von eigenen Emotionen zu riskanten Machtspielen hinreißen lassen. „Am besten man verzichtet auf das eigene Recht und lässt den Drängler überholen. Das soll das Drängeln nicht legitimieren, aber in dem Moment ist die Gefahr eines Unfalls einfach zu groß“, weiß der ADAC Experte.
Rechtslage: Drängeln kann Straftat sein
So ist die Rechtslage: Zu dichtes Auffahren wird in Deutschland mit hohen Strafen geahndet. Wer bei einer Geschwindigkeit von über 130 Kilometern pro Stunde zu dicht auffährt, muss mit einem Bußgeld von bis zu 400 Euro, zwei Punkten in Flensburg und drei Monaten Fahrverbot rechnen. „Fährt ein Autofahrer anhaltend zu eng auf und drängelt mit der Lichthupe, begeht er eine Nötigung und damit schon eine Straftat“, erklärt ADAC Rechtsexpertin Elke Hübner.
Ob das falsche Fahrverhalten als Ordnungswidrigkeit oder als Straftat ausgelegt wird, hängt aber vom Einzelfall ab. Entscheidend dafür sind Dauer und Vehemenz des Druckausübens sowie die Frage, ob dadurch ein Unfall passiert ist oder nicht. Außerdem spielt die sogenannte „Verwerflichkeit des Verhaltens“ eine große Rolle. „Der Richter muss unter anderem entscheiden, welches Motiv der Angeklagte hatte, inwieweit das Verhalten nicht nur grob verkehrswidrig, sondern auch rücksichtslos und verwerflich war“, sagt Hübner.