Parkhaus plötzlich ohne Schranken? Gebühren werden trotzdem fällig
Zahlreiche Mitglieder des ADAC Nordrhein sind derzeit verunsichert bei der Benutzung des Parkhauses SchlossCenter in Bergisch Gladbach-Bensberg. War das Parken dort früher immer mit Ziehen eines Parktickets und Schranken-Durchfahrt möglich, hat der Parkhaus-Betreiber vor Kurzem die Einfahrt-Bestimmungen geändert und die Schranken abgebaut. Das Parken kostet aber natürlich weiterhin, sonst drohen hohe Nachzahlungen. Die Verbraucherschützer des ADAC Nordrhein klären auf.
"Keine Schranken mehr vorhanden, also muss ich auch nichts fürs Parken bezahlen" - so denken derzeit viele Mitglieder in Bergisch Gladbach-Bensberg, die das SchlossCenter-Parkhaus bislang nur mit Schranken und Ticketziehen kannten. Um so größer ist dann der Ärger über Post mit Nachforderungen von 60 Euro.
"Die Schranken sind tatsächlich nicht mehr vorhanden, dafür hängen aber überall große Schilder mit der Information, dass die Abrechnung nun über eine Kennzeichenerkennung abläuft und das Bezahlen online über eine App oder vor Ort an einem Automaten per Kartenzahlung vorgenommen werden muss, an dem das Kennzeichen eingegeben wird", erklärt Juristin Gabriele Schön vom ADAC Nordrhein. Zudem zeigen Ampeln an der Ausfahrt, ob man bezahlt hat und damit das Parkhaus rechtmäßig verlassen darf. "Wenn nicht bezahlt wurde, schalten diese nicht auf grün", so Gabriele Schön. Übersehen ist also eigentlich nicht möglich.
Vertragsstrafe bei Parkverstoß
Diese Parkraumüberwachungsmethode ist nicht neu. Immer häufiger statten Parkhaus-Betreiber ihre Einrichtungen mit digitalem Parkraummanagement aus, um beispielsweise das Problem häufig defekter Schranken zu umgehen. Rechtlich ist die Umrüstung vollkommen in Ordnung. "Es handelt sich ja um Privatgelände", so Schön. "Ob eine Vertragsstrafe von 60 Euro angemessen ist, darüber lässt sich natürlich streiten."