ADAC Rechtsberatung in NRW

Exklusiv für ADAC Mitglieder: Die ADAC Rechtsexperten in Köln helfen am Telefon oder bei einem persönlichen Gespräch.
Exklusiv für ADAC Mitglieder: Die ADAC Rechtsexperten in Köln helfen am Telefon oder bei einem persönlichen Gespräch.© Adobe Stock

Sie haben eine rechtliche Frage zu den Themen Verkehr, Mobilität, Fahrzeug oder Reise im In- und Ausland? Die Rechtsexpertinnen und -experten des ADAC in NRW stehen Ihnen als ADAC Mitglieder mit einer kostenlosen Erstberatung zur Seite.

Sie sind ADAC Mitglied, wohnen im Gebiet Nordrhein* und haben Rechtsfragen? Das Team des ADAC Nordrhein Verbraucherschutzes hilft Ihnen gerne weiter. Bitte rufen Sie an unter 0221 47 27 617 oder schreiben Sie eine E-Mail an verbraucherschutz@nrh.adac.de.

Gerne beraten unsere Rechtsexpertinnen und -experten Sie auch persönlich vor Ort im ADAC Center in Köln-Sülz, Luxemburger Str. 169. Kommen Sie dafür einfach montags bis freitags zwischen 9 und 17 Uhr vorbei, eine Terminbuchung vorab ist nicht erforderlich.

* zum Gebiet des ADAC Nordrhein gehören der Großraum Aachen, Bonn, Köln, Düsseldorf, sowie die Regionen Niederrhein rund um Krefeld und Wesel, das Bergische Land rund um Wuppertal sowie Teile des Ruhrgebiets rund um Duisburg, Essen, Oberhausen und Mülheim a.d.R.

In welchen Fällen kann mir die ADAC Rechtsberatung in NRW helfen?

Hier ein Überblick, bei welchen Anliegen und Fragen die ADAC Rechtsberatung in NRW beispielsweise hilft:

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Rechtsberatung bei Reise, Urlaub und Mietwagen

  • Mein letzter Urlaub war nicht so wie gedacht: Aufgrund eines Naturereignisses (z.B. Waldbrände oder Hochwasser/Unwetter) musste ich das Hotel wechseln. Kann ich nun Geld vom Reiseveranstalter zurückfordern?

  • Mein Koffer ist nach dem Flug verschwunden. Was kann ich tun?

  • Mein Flug hatte Verspätung. Welche Rechte habe ich nun?

  • Angeblich habe ich einen Mietwagen mit einem Schaden zurückgegeben, obwohl dieser bei Rückgabe nicht vorhanden war. Was kann ich dagegen machen?

Rechtsberatung bei Problemen mit Verkehrsregeln, Maut und Umweltplaketten im Ausland

  • Ich habe eine Österreich-Digital-Vignette gekauft und bekomme jetzt trotzdem eine Mautstrafe von über 100 Euro. Können Sie mir das erklären?

  • Nach fünf Jahren bekomme ich Post aus Italien wegen angeblich nicht bezahlter Maut. Das kann ja wohl nicht wahr sein, oder doch?

  • Für meinen Frankreichurlaub brauche ich eine Umweltplakette. Reicht meine grüne Plakette aus Deutschland aus?

  • Ich habe doch extra ein E-Fahrzeug. Wieso soll ich mich trotzdem in der Umweltzone Antwerpen anmelden?

  • Was sind überhaupt ZTL-Zonen und warum ist das Befahren so teuer? Muss ich das wirklich zahlen? 

Rechtsberatung beim Autoversicherung, Führerschein-Umtausch

  • Meine Autoversicherung hat mir meine Kfz-Versicherung erhöht, weil man 18-jähriger Sohn mitfährt. Meine Kündigung wurde abgelehnt. Dürfen die das?

  • Bin ich mit meinem Jahrgang laut der Umtauschpflicht schon dran oder habe ich noch Zeit?

Verpflichtender Führerscheinumtausch für die Jahrgänge 1971 oder später bis zum 19. Januar 2025

Als Nächstes sind die Geburts-Jahrgänge 1971 oder später an der Reihe: Ihre rosa bzw. grauen Papier-Führerscheine müssen bis zum 19. Januar 2025 in die Scheckkarte umgetauscht werden.

Nachdem zuerst Altführerscheine der Jahrgänge 1953 bis 1958 bis zum 19. Juli 2022, anschließend die Jahrgänge 1959 bis 1964 bis zum 19. Juli 2023 und aktuell die Jahrgänge 1965 bis 1970 bis zum 19.Januar 2024 ihre Papierführerscheine umtauschen mussten, sind nun die Jahrgänge 1971 oder später dran.

Alte Scheckkartenführerscheine müssen erst ab 2026 umgetauscht werden.

Die Fristentabellen mit allen Stichtagen und den Führerschein-Umtausch-Rechner finden Sie hier

Rechtsberatung bei Autokauf von Neu- und Gebrauchtwagen oder bei Problemen mit Leasing

  • Der Gebrauchtwagen, den ich vor kurzem gekauft haben, hat nun einen kaputten Motor. Der Händler sagt, er hat damit nichts zu tun. Was kann ich tun?

  • Bald kaufe ich mein erstes Auto. Brauche ich einen schriftlichen Kaufvertrag? Kann ich den Vertrag danach widerrufen, wenn mir das Auto doch nicht gefällt? Habe ich immer Gewährleistungsrechte? Ist eine Garantie das Gleiche?

  • Ich habe mein Leasingfahrzeug zurückgegeben. Jetzt will die Leasingfirma, dass ich eine Inspektion, neue Reifen und eine Lackierung für eine Schramme zahlen soll. Was kann ich unternehmen?

Rechtsberatung bei Problemen mit der Werkstatt

  • Meine Werkstatt sagt, sie habe viel zu tun – nur muss ich wirklich wochenlang darauf warten, dass Ersatzteile besorgt werden?

  • Meine Werkstatt findet den Fehler in der Bordelektronik nicht und schickt mir trotzdem eine satte Rechnung. Ist das in Ordnung?

Rechtsberatung bei Verkehrsunfall, Strafen und Bußgeld

  • Mir ist ein Unfall beim Linksabbiegen passiert. Ich fühle mich nicht schuldig und soll jetzt auch noch ein Verwarnungsgeld zahlen. Was kann ich tun?

  • Ich hatte einen unverschuldeten Unfall und jetzt kürzt die gegnerische Versicherung lauter Positionen. Darf sie das? Und welche Ansprüche habe ich nun wirklich?

  • Ich bin letztens ein bisschen zu schnell gefahren und wurde geblitzt. Muss ich jetzt meinen Führerschein abgeben, obwohl ich auf diesen beruflich angewiesen bin?

  • Die Polizei behauptet, ich sei über eine rote Ampel gefahren. Aber das stimmt nicht. Habe ich Chancen?

  • Vor meiner Haustür steht die Polizei und sagt, ich hätte eine Unfallflucht begangen. Ich kann mich aber an keinen Unfall erinnern. Was soll ich der Polizei sagen?

  • Mein Sohn ist in der Probezeit zu schnell gefahren. Was erwartet ihn?

  • Auf dem Supermarktparkplatz habe ich letztens ein Knöllchen bekommen in Höhe von 40 Euro. Kann das sein?

Sie haben eine Frage bzw. ein Anliegen zu den aufgeführten Themen? Rufen Sie gerne an unter 0221 47 27 617 oder schreiben Sie eine E-Mail an verbraucherschutz@nrh.adac.de und die ADAC Rechtsexpertinnen und Rechtsexperten melden sich bei Ihnen.

ADAC Vertragsanwälte

Als ADAC Mitglied haben Sie auch die Möglichkeit, ein für Sie kostenloses Beratungsgespräch mit einem ADAC Vertragsanwalt zu führen, und zwar zu allen Fällen, die mit dem Straßenverkehr bzw. mit dem Halten und Führen von Kraftfahrzeugen in Zusammenhang stehen. Diese Beratung erteilen frei praktizierende ADAC Vertragsanwälte.

Hier finden Sie einen ADAC Vertragsanwalt in Ihrer Nähe.

Bitte wenden Sie sich zwecks Terminvereinbarung telefonisch an den ADAC Vertragsanwalt Ihrer Wahl. Vergessen Sie nicht, Ihre ADAC Mitgliedskarte und - falls vorhanden - Ihre Rechtsschutz-Police im Beratungsgespräch vorzulegen.

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