ADAC Rechtsberatung und Vertragsanwälte

Rechtsberatung in NRW

Rechtsberatung für Mitglieder

Der Verbraucherschutz des ADAC beschäftigt sich mit allen Themen rund um die Mobilität. Schwerpunkte liegen in der Beratung zu Themen wie Autokauf, Autoreparatur, Versicherung, Fahrerlaubnisrecht, Verkehrsstraf- bzw. Ordnungswidrigkeitenrecht und Reiserecht. Verbraucherschutz bedeutet aber auch Aufklärung zu rechtlich relevanten Themen, damit Fehler von Anfang an vermieden werden. 

Sie sind ADAC Mitglied und haben Rechtsfragen zu Bußgeldern aus dem In- und Ausland, zur Unfallregulierung, Zulassung, zu Ihrer Fahrerlaubnis oder zum Reiserecht?

Das Team des ADAC Verbraucherschutzes hilft Ihnen gerne weiter. Bitte rufen Sie an unter 0221 47 27 47 oder schreiben Sie eine E-Mail an verbraucherschutz@nrh.adac.de.

ADAC Vertragsanwälte

Als ADAC Mitglied haben Sie die Möglichkeit, ein für Sie kostenloses Beratungsgespräch mit einem ADAC Vertragsanwalt zu führen, und zwar zu allen Fällen, die mit dem Straßenverkehr bzw. mit dem Halten und Führen von Kraftfahrzeugen in Zusammenhang stehen. Diese Beratung erteilen frei praktizierende ADAC Vertragsanwälte.

Durch die Beratung sind Sie nicht an die Vergabe eines eventuellen Mandats gebunden. Sie können sich im Anschluss an die Beratung durch den Vertragsanwalt an jeden anderen Anwalt Ihres Vertrauens wenden. Die Wahl des Rechtsanwaltes sowie die Erteilung eines Mandats nach der Beratung durch den ADAC Vertragsanwalt ist also völlig freigestellt.

Wird der Vertragsanwalt über die Beratung hinaus tätig (z. B. Schriftwechsel mit Versicherungen, Verteidigung in Strafprozessen oder Führung von Zivilprozessen, Verhandlung mit dem Autohändler), fallen für diese Rechtsbesorgung die gesetzlichen Gebühren an. Die anfallenden Kosten müssen Sie bzw. eine eventuell vorhandene Verkehrsrechtsschutzversicherung tragen.

Hier finden Sie einen ADAC Vertragsanwalt in Ihrer Nähe.

Bitte wenden Sie sich zwecks Terminvereinbarung telefonisch an den ADAC Vertragsanwalt Ihrer Wahl. Vergessen Sie nicht, Ihre ADAC Mitgliedskarte und - falls vorhanden - Ihre Rechtsschutz-Police im Beratungsgespräch vorzulegen.