Führerscheinübersetzung des ADAC Nordbayern e.V.

Der Führerschein von Bürgern aus Nicht-EU-Staaten verliert sechs Monate nach Anmeldung eines festen Wohnsitzes in Deutschland seine Gültigkeit zum Führen eines Kraftfahrzeugs. Ausgenommen von dieser Regelung sind Liechtenstein, Island und Norwegen, die zwar nicht der EU, jedoch dem europäischen Wirtschaftsraum angehören. Um hierzulande nach dieser Übergangsfrist ein Fahrzeug weiter führen zu dürfen, benötigt man eine deutsche Fahrerlaubnis. Voraussetzung dafür ist die Übersetzung des ausländischen Dokuments.
Dafür wenden Sie sich bitte mit Ihrem Führerschein im Original an eine ADAC Geschäftsstelle. Bitte legen Sie auch einen Ausweis, einen Aufenthaltstitel oder ein Visum vor. Alternativ können Sie uns Ihre Dokumente per Post zuschicken. In diesem Fall benötigen wir den Original-Führerschein, eine Kopie des Ausweises sowie Ihre Anschrift und Telefon-Nummer.