Kopf hoch. Das Handy kann warten

© hr3

Verkehrssicherheit geht vor – Darauf macht die hr3-Aktion „Kopf hoch. Das Handy kann warten“ aufmerksam.

Unterstützt wird die Aktion seit 2017 vom ADAC Hessen-Thüringen. Sie trägt somit bereits im fünften Jahr dazu bei, den Straßenverkehr sicherer zu machen und auf die Gefahren durch Ablenkung am Steuer hinzuweisen.

Für mehr Sicherheit im Straßenverkehr

Vom 1. bis 31. Oktober heißt es nicht nur im Programm des Radiosenders hr3: „Kopf hoch!“ Sondern die Botschaft wird auch durch Linienbusse in Frankfurt, Offenbach, Darmstadt, Wiesbaden, Fulda und Kassel im Aktionszeitraum transportiert. In ganz Hessen soll die Aktion so für mehr Aufmerksamkeit im Straßenverkehr sorgen und für die Gefahr durch die Handynutzung im Straßenverkehr sensibilisieren.

Ein Stadtbus, der die Botschaft "Kopf hoch. Das Handy kann warten" in Kassel transportiert. © ADAC Hessen-Thüringen

Ablenkung am Steuer: die unterschätzte Gefahr

Bereits eine Sekunde Ablenkung bedeutet viele Meter Blindfahrt. Bei einer Geschwindigkeit von 50 km/h kann bereits ein kurzer Blick auf das Handy schwere Folgen haben. Selbst wer nur für zwei Sekunden für eine WhatsApp Nachricht auf das Handy schaut, fährt rund 30 Meter blind.

Ablenkung im Straßenverkehr ist eine der häufigsten Ursachen für Verkehrsunfälle. Gerade beim Telefonieren, Schreiben und Lesen von Nachrichten werden Tempo-, Blick- und Spurverhalten beeinträchtigt.

Das gilt nicht nur für Autofahrer! Auch auf dem Fahrrad, Pedelec oder E-Scooter wird die Gefahr einer kurzen Ablenkung meist unterschätzt. Sowohl für Pedelecs als auch für E-Scooter sind die Unfallzahlen in den letzten Jahren stark angestiegen. 26 Prozent aller im Straßenverkehr Verunglückten waren 2021 mit dem Fahrrad ohne Motor oder dem Pedelec unterwegs, Zwei Prozent machten Unfälle mit dem E-Scooter aus. Eine der häufigsten Unfallursachen dabei waren Fahrunfälle, bei denen die Fahrerin oder der Fahrer die Kontrolle über das eigene Fahrzeug verloren, meist verursacht durch Ablenkung.

Die Gesetzeslage zur Handynutzung

Seit 2017 geht der Gesetzgeber noch strikter bei Verstößen gegen das Handyverbot vor. Nicht nur das Telefonieren mit dem Handy am Ohr ist verboten. Auch viele andere Funktionen von Mobil- oder Autotelefonen dürfen Fahrerinnen und Fahrer nicht verwenden. Dazu zählt das Schreiben oder Lesen von Textnachrichten ebenso wie das Ablehnen von Anrufen oder das Ablesen der Uhrzeit, wenn dazu das Handy in die Hand genommen wird.

Was genau bei einem Verstoß gegen das Handyverbot auf Sie zukommt, regelt der Paragraf 23 Absatz 1a der StVO (Straßenverkehrsordnung):

Achtung! Für Elektro-Kleinstfahrzeuge wie E-Scooter, S-Pedelecs oder E-Bikes bis zu 45 km/h gelten bei Verstoß gegen das Handyverbot die gleichen Bußgelder wie für Kraftfahrzeuge. Pedelecs bis zu 25km/h gelten noch als Fahrrad, ein Verstoß gegen das Handyverbot am Steuer zieht somit ein Bußgeld von 55 Euro nach sich. Für Fußgänger, die im Straßenverkehr das Handy nutzen, gibt es gesetzlich kein Verbot, aber auch hier sollte die ganze Aufmerksamkeit dem Straßenverkehr gelten, gerade wenn sie Ampeln, Straßen oder Kreuzungen überqueren.

Das ist während der Fahrt erlaubt

Smartphone und Co. dürfen nur dann benutzt werden, wenn sie weder aufgenommen noch gehalten werden müssen – sie sich also nicht in der Hand, sondern in einer Halterung befinden. Um beispielsweise die Navi-Funktion am Handy nutzen zu dürfen, muss es im Auto außerhalb des Sichtfeldes fest in einer Halterung angebracht werden. Meist eignen sich die Mittelkonsole an den Lüftungsschlitzen, die Armaturen oder die Windschutzscheibe. Beim Fahrrad sollte die Halterung am besten in der Mitte des Lenkers angebracht werden, damit das Handy nicht beim Bremsen stört.

Aber auch hier ist Vorsicht geboten: Trotz Halterung sollte sich der Blick nur für kurze Zeit vom Verkehrsgeschehen entfernen und auch nur dann, wenn es die Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnisse erlauben.

Erst wenn das Kraftfahrzeug steht und der Motor vollständig ausgeschaltet ist, dürfen Mobiltelefone und andere Geräte in die Hand benutzt werden. Das Ausschalten des Motors durch eine Start-Stopp-Automatik z.B. an der Ampel oder im Stau genügt hingegen nicht.

Das Handy darf während der Fahrt nur benutzt werden, wenn es sich in einer Halterung befindet © ADAC Hessen-Thüringen/Sebastian Zintel

Tipps zum sicheren Umgang mit dem Handy

  • Generell Telefongespräche während der Fahrt vermeiden

  • Freisprechanlage verwenden, falls während der Fahrt ein Telefonat
    unvermeidlich ist

  • Das Handy während der Fahrt auf Flugmodus oder stumm
    schalten

  • und außer Griff- und Sichtweite aufbewahren

  • Handy-Navigation, -Playlist oder -Podcast immer vor der
    Fahrt einstellen

ADAC Fahrsicherheitstraining

Welche Fahrtechniken helfen dabei, kritische Situationen richtig zu meistern und wie bremse ich am besten auf glatten und griffigen Fahrbahnen? Das und vieles mehr konnten die Gewinnerinnen und Gewinner der hr3-Aktion "Kopf hoch. Das Handy kann warten." im vergangenen Jahr im ADAC Fahrsicherheitszentrum Rhein-Main in Gründau lernen.

Wie es den Teilnehmenden gefallen hat, sehen Sie im Video:

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