Steinschlag in der Autoscheibe: Was tun und wer zahlt?

Im Video erklärt ADAC Jurist Stefan Bergmann die rechtlichen Aspekte von Steinschlag am Auto ∙ Bild: © ADAC/David Klein/Shutterstock, Video: © ADAC e.V.

Steinschlag in der Windschutzscheibe: Wann eine Reparatur möglich ist, und wann die Scheibe getauscht werden muss. Die wichtigsten Infos.

  • In welchen Fällen Steinschlag-Schäden repariert werden können

  • Bei modernen Autos verteuert Technik für Assistenzsysteme Scheibenaustausch

  • Wann die Teilkasko-Versicherung zahlt

Welche Schäden können repariert werden werden?

Steinschlag, Rechtslage
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Grundsätzlich gilt die Formel: Alles, was sich nicht im Sichtfeld des Fahrers bzw. der Fahrerin befindet, mindestens zehn Zentimeter vom Rand entfernt liegt und kleiner als fünf Millimeter ist, kann repariert werden. Als Sichtfeld gilt eine Fläche von der Größe eines DIN-A4-Blattes direkt vor dem Gesicht des Fahrers bzw. der Fahrerin.

Außerdem gilt: Es darf nur die Scheibenaußenseite, nicht aber die Zwischenfolie oder gar die Innenscheibe beschädigt sein. Wasser oder Schmutz sollten noch nicht in die Scheibe eingedrungen sein. Tipp: Im Zweifelsfall die betroffene Stelle schnell mit einem Aufkleber oder einer Folie überkleben. Natürlich nur, wenn die Sicht des Fahrers bzw. der Fahrerin dadurch nicht beeinträchtigt ist.

Kfz-Werkstätten und Autoglas-Fachbetriebe bieten Reparaturen an. Danach ist die Schadenstelle fast nicht mehr zu erkennen, und die Scheibe hat nahezu ihre ursprüngliche Festigkeit.

Welche Versicherung zahlt den Steinschlag-Schaden?

Häufig werden Glasschäden durch hochgeschleuderte Steinchen verursacht. In diesen Fällen scheidet eine Haftung des vorausfahrenden Fahrzeuges meist aus, da der Fahrer bzw. die Fahrerin den Schaden nicht hätte verhindern können.

Anders liegt der Fall, wenn ein Fahrzeug mit überhöhter Geschwindigkeit unterwegs war, zum Beispiel auf einer Schotterstraße, und dadurch ein Stein hochgeschleudert wurde. In diesen Fällen muss die Kfz-Haftpflichtversicherung des vorausfahrenden Fahrzeuges den Schaden begleichen. Das gilt auch, wenn sich ein Stein von der Ladefläche des vorausfahrenden Fahrzeugs oder eines Lkw löst. Der praktische Nachweis ist in all diesen Fällen jedoch nicht immer einfach.

Haftet kein anderer, können Steinschlag-Schäden über die Teilkaskoversicherung reguliert werden. Sie bezahlt dann den Austausch der Scheibe – abzüglich Selbstbeteiligung.

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Wie hoch sind die Kosten für den Scheibenaustausch?

Die Preisspanne ist groß, je nach Automodell, Technik und Aufwand. Bei einem Kleinstwagen kostet der Scheibenwechsel normalerweise knapp 500 Euro, bei Premiumfahrzeugen inklusive Assistenzsystemkalibrierung (siehe letzten Punkt) können die Kosten bei 1500 Euro oder mehr liegen.

HU/TÜV: Keine Plakette wegen Steinschlag?

Für das Bestehen der Hauptuntersuchung kommt es vor allem darauf an, wo der Schaden ist. Liegt er im so genannten Fernsichtbereich des Fahrers, dann ist das in der Regel ein erheblicher Mangel und führt dazu, dass es (erst mal) keine Plakette gibt. Der Fernsichtbereich ist vereinfacht erklärt ein ca. 30 Zentimeter breiter Streifen über dem Lenkrad, der nach oben und unten durch das Scheibenwischerfeld begrenzt ist.

Die HU-Plakette kann außerdem verweigert werden, wenn die Sicht auf die Außenspiegel beeinträchtigt ist oder durch die Beschädigung Risse in der Scheibe entstanden sind.

Moderne Technik macht Scheibenaustausch teurer

In neuen Fahrzeugen werden immer mehr Fahrerassistenzsysteme verbaut, die mit Kameras hinter der Frontscheibe funktionieren. Ein Scheibentausch wird dadurch wesentlich komplizierter und teurer. Vor allem die Neukalibrierung der Kamera schlägt hier zu Buche. In der Regel bezahlt die Versicherung Schäden an der in der Scheibe verbauten Technik. Was kein fester Bestandteil der Scheibe ist, muss der Versicherungsnehmer bzw. die Versicherungsnehmerin unter Umständen selbst bezahlen.