Das ADAC Testsiegel

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Nutzen Sie als Werbetreibender das ADAC Testsiegel für Ihre vom ADAC getesteten Produkte und Dienstleistungen.
Das ADAC Testsiegel bildet das Ergebnis eines ADAC-Verbraucherschutztests kompakt und informativ ab. Ihr getestetes Produkt oder Dienstleistung kann so mit dem ADAC Testsiegel beworben werden. Da die ADAC-Verbraucherschutztests zum Ziel haben, dem Verbraucher eine Marktübersicht und Markttransparenz zu verschaffen, darf Ihre Werbung mit dem ADAC Testsiegel keine falschen Vorstellungen erwecken, die dieses Anliegen behindern.
Der Einsatz des ADAC Testsiegels in der Werbung unterliegt somit einigen Anforderungen, die Sie bitte den Nutzungsbedingungen bei der Bestellung des ADAC Testsiegels entnehmen.
Das Technische Datenblatt ist eine Kurz-Zusammenfassung für die Praxis, auf was im Wesentlichen bei der Werbung mit dem ADAC Testsiegel geachtet werden muss.
Der ADAC ist Zertifizierter Tester
Das ADAC Testsiegel

Der ADAC führt im Rahmen seiner Verbraucherschutztätigkeit zahlreiche Untersuchungen durch.
Wird ein vergleichender Produkt- oder Dienstleistungstest zu einem bestimmten Stichtag durchgeführt, gibt es das ADAC Testsiegel. Dies ist der Fall z.B. beim Reifentest, Kindersitztest, Navigationstest oder Raststättentest.
Bestellen Sie hier für die werbliche Nutzung das offizielle ADAC Testsiegel.
Werben mit dem offiziellen ADAC Testsiegel
Die Nutzung des ADAC Testsiegels ist nur erlaubt, wenn die Werbung beim Verbraucher keine falschen Vorstellungen über das objektive, neutrale und unabhängige Untersuchungsergebnis entstehen lässt oder die Werbung das objektive, neutrale und unabhängige Untersuchungsergebnis in keinen falschen Zusammenhang setzt.
Bestell- und Freigabeverfahren
Das offizielle ADAC Testsiegel erhalten Sie als Werbetreibender gegen eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 750 Euro zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer (pro Land). Bei Ihrer Bestellung haben Sie die Nutzungsbedingungen zu beachten.
Der Besteller hat dem ADAC für jede Werbemaßnahme die werblichen Gestaltungsentwürfe nach Integrierung des ADAC Testsiegels zur finalen Freigabe zuzusenden. Bitte beachten Sie dabei, dass der ADAC im Rahmen des Bestell- und Freigabeverfahrens keine Gewähr dafür übernehmen kann, ob die werbliche Nutzung des ADAC Testsiegels den rechtlichen Voraussetzungen der Werbung mit Testsiegeln entspricht und keinen Wettbewerbsverstoß darstellt.
Das offizielle ADAC Testsiegel darf nicht an Dritte weitergegeben werden.
Eine eigene Übersetzung des offiziellen ADAC Testsiegels in andere Sprachen kann nicht vorgenommen werden. Die Übersetzung ist beim ADAC zu beantragen.
Inhalt/Aufbau der Werbung
Bitte beachten Sie die folgende beispielhafte Aufzählung der häufigsten Fragen bei der Werbung mit dem offiziellen ADAC Testsiegel. Genauere Ausführungen entnehmen Sie bitte den verbindlichen Nutzungsbedingungen. Eine Kurz-Zusammenfassung für die Praxis erhalten Sie im Technischen Datenblatt.
Der Werbetreibende hat seine Werbeaussagen von den unabhängigen und objektiven Aussagen des ADAC zu trennen.
Das ADAC Testsiegel darf nur produkt-/leistungsbezogen verwendet werden. Eine Übertragung auf andere, nicht getestete werbliche Angebote ist nicht gestattet.
Es darf kein günstigeres Teilergebnis bzw. sonstige Testaussage hervorgehoben oder isoliert dargestellt werden, wenn weniger günstige vorliegen.
Das ADAC Testsiegel darf nicht (gestalterisch, farblich oder inhaltlich) verändert und insbesondere nicht schräg gestellt oder unmittelbar angrenzend verwendet werden. Eine Ergänzung mit Zusätzen innerhalb oder in unmittelbarer Nähe der Grafik ist nicht zulässig.
Irreführende Werbung und Missbrauch
Sollten Sie auf eine missbräuchliche Nutzung des offiziellen ADAC Testsiegels aufmerksam werden, schicken Sie uns bitte eine Nachricht. Wir werden den Sachverhalt klären und evtl. rechtliche Schritte einleiten.