Datenübermittlung in ein Drittland
Die ADAC Autoversicherung AG und die ADAC Zuhause Versicherung AG sind für Sie da! Da beide Unternehmen einen Teil der Leistungen und Tätigkeiten nicht selbst erbringen können, haben sie diese an Allianz Gesellschaften ausgelagert. Die Allianz hat sogenannte Binding Corporate Rules (BCR), die von der EU-Kommission entwickelt und von der deutschen Datenschutzaufsicht genehmigt worden sind. Sie erfüllen den EU-Datenschutz-Standard, der insbesondere den internationalen Transfer personenbezogener Daten regelt. Die Allianz verarbeitet und schützt damit personenbezogene Daten gemäß EU-Standard auch in Nicht-EU-Ländern, die keinen Datenschutz oder ein niedrigeres Datenschutzniveau bieten. Damit schützen auch die ADAC Autoversicherung AG und die ADAC Zuhause Versicherung AG Ihre Daten auf diesem hohen Niveau.
Allianz Binding Corporate Rules
Die Gesellschaften der Allianz Group wenden die Allianz Binding Corporate Rules an. Hierbei handelt es sich um sog. verbindliche interne Datenschutzvorschriften. Die Allianz Binding Corporate Rules stellen Informationen bzgl. der Regelungen zum internationalen Austausch von persönlichen Daten zwischen Allianz Gesellschaften innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) und Allianz Gesellschaften außerhalb des EWR zur Verfügung.
Die Allianz Binding Corporate Rules beschreiben außerdem Ihre Rechte bzgl. dieses Austausches, d.h. was Sie unternehmen können, um Ihre Rechte wahrzunehmen oder sich über einen solchen Austausch zu beschweren und wie Sie uns kontaktieren können.
Allianz Gesellschaften sind verpflichtet, die Allianz Binding Corporate Rules anzuwenden. Sie finden auf der hier verlinkten Seite ganz unten eine aktuelle Liste der Allianz Gesellschaften, die sich verpflichtet haben, die Allianz Binding Corporate Rules einzuhalten:
Stand: 10.06.2024