Datenschutzinformation ADAC Testfahrten mit Kamera
1. Überblick und Geltungsbereich
Die folgenden Datenschutzinformationen gelten für ADAC Testfahrten mit Kamera. Diese Datenschutzinformationen enthalten die gemäß Art. 13 und Art. 14 der Datenschutz-Grundverordnung 2017/679/EU („DSGVO“) erforderlichen Informationen und erläutern, wie Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet werden. Alle Inhalte wenden sich an und gelten für alle Geschlechter (w/m/d). Soweit grammatikalisch männliche, weibliche oder neutrale Personenbezeichnungen verwendet werden, dient dies allein der besseren Lesbarkeit.
2. Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen
Der Verantwortliche im Sinne der DSGVO für die Verarbeitung personenbezogener Daten für ADAC Testfahrten mit Kamera ist:
ADAC e.V. („ADAC“)
Hansastraße 19
80686 München
Telefon: (089) 7676-0
E-Mail: adac(at)adac.de
3. Name und Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten
Den Datenschutzbeauftragten des ADAC erreichen Sie unter:
Hansastraße 19
80686 München
E-Mail: dsb-mail(at)adac.de
4. Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten (Datenkategorien, Datenquelle, Zwecke, Rechtsgrundlagen, Speicherdauer)
Der ADAC verarbeitet u.a. folgende Kategorien von personenbezogenen Daten von Ihnen:
Daten aus dem öffentlichen Straßenverkehr, wie Aufnahmen von Einzelpersonen im Straßenverkehr oder Autokennzeichen
Der ADAC ist nicht an den personenbezogenen Daten und einer Identifizierung von Ihnen als Person interessiert, da dies für die Testung der Fahrzeuge mit assistierten, vernetzten, teils automatisierten und autonomen Fahrfunktionen nicht erforderlich ist. Alle Personen und Verkehrsobjekte können jedoch durch die Kamera erfasst werden. Der öffentliche Straßenverkehr (Umgebung des Testfahrzeugs) kann auf Video aufgezeichnet und für weitere Analysen gespeichert und ggf. mit anderen Fahrzeugdaten kombiniert werden.
Der ADAC verarbeitet diese personenbezogenen Daten, um zu testen, ob die Video- und Sensordaten des Testfahrzeuges während der Testfahrten zweckmäßig und einwandfrei funktionieren und bspw. geeignet sind Straßenverkehrsteilnehmer und grundsätzliche Verkehrsszenarien richtig zu erkennen und dementsprechend das Auto zu navigieren. Die Testfahrzeuge sind ausgerüstet mit einer Kamera, welche in gewissen Abständen jeweils für mehrere Minuten filmt. Die Videoaufzeichnungen werden verwendet, um die Fahrassistenzsysteme zu testen und zu bewerten. So wird beispielsweise getestet, ob das Testfahrzeug entsprechende Schilder mit Geschwindigkeitsangaben richtig und rechtzeitig erkennt. Die Testfahrzeuge, welche zu Testzwecken mit einer Kamera ausgestattet sind, fahren nur mit einer entsprechenden Kennzeichnung (Aufkleber mit Hinweis zur Videoüberwachung) im öffentlichen Straßenverkehr. D.h. die Videoaufzeichnungen können Aufnahmen von Einzelpersonen im Straßenverkehr, Autokennzeichen oder anderen personenbezogenen Daten beinhalten. Unsere Aufzeichnungen werden nicht zum Zwecke der Identifizierung der vorbeilaufenden Fußgänger oder der verschiedenen Fahrzeugmodelle und deren Fahrer verwendet.
Die Verarbeitung erfolgt aufgrund der Rechtsgrundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Das berechtigte Interesse des ADAC zur Verarbeitung und Speicherung dieser Videoaufnahmen ergibt sich aus dem Interesse zur Testung der Testfahrzeuge und zur Weiterentwicklung von Fahrzeugen mit assistierten, vernetzten, teils automatisierten und autonomen Fahrzeugfunktionen. Die durch die Kamera im Testfahrzeug während der Testfahrt erhobenen Daten werden zur Weiterentwicklung, Optimierung und Freigabe für einzelne Fahrzeuge und darin verbaute verschiedene Funktionen des assistierten, vernetzten, teils automatisierten und autonomen Fahrens verwendet.
Darüber hinaus besteht ein berechtigtes Interesse zur Verarbeitung der Daten der Kameraaufzeichnungen aus dem Testfahrzeug nach einem Produktionsstart, um etwaige Fehler der Softwareversion aufdecken und beheben zu können, für die Beweisfähigkeit im Falle eines Gerichtsverfahrens oder um gesetzliche Verpflichtungen, wie Anforderungen der Aufsichtsbehörden, nachzukommen.
Zudem hat der ADAC ein Interesse an der Verbesserung der Fahrzeug- und Verkehrssicherheit. Hierzu tragen die Testfahrten mit Kamera zur Prüfung der Fahrsysteme bei. Die Testungen mit Kamera dienen somit ebenfalls dem öffentlichen Interesse. Die Videoaufzeichnungen zu Umgebung der Testfahrzeuge ist damit auch erforderlich, um den sicheren Einsatz von assistierten, vernetzten, teils automatisierten und autonomen Fahrzeugen zu gewährleisten.
Die maximale Speicherdauer beträgt ein Jahr nach Veröffentlichung der Bewertungen auf EuroNCAP.
5. Empfänger Ihrer personenbezogenen Daten
Ausschließlich in Fällen, in welchen der ADAC e.V., die aus den Aufnahmen abgeleiteten Bewertungen beweisen muss, wird speziell hierfür relevantes anonymisiertes Videomaterial ohne Personenbezug dem EuroNCAP, Mgr Ladeuzeplein 10, in B-3000 Leuven, Belgium (Euro NCAP | The European New Car Assessment Programme) vorgezeigt. Das Videomaterial wird somit nur gesichtet und zu Beweiszwecken gezeigt, sofern technische Fehlfunktionen der Fahrzeugassistenzsysteme entdeckt und zur Weiterentwicklung und Verbesserung im Sinne der Sicherheits- und Technikoptimierung von Fahrzeugen nachgewiesen werden müssen. Die Videodaten werden nicht zur Identifizierung von Personen verwendet, da die Identifizierung der Personen für die Entwicklung der Fahrassistenzsysteme nicht relevant ist. Wenn Daten in Ländern außerhalb der Europäischen Union (EU) verarbeitet werden, verwendet der ADAC EU-Standardverträge mit geeigneten technischen und organisatorischen Maßnahmen, um sicherzustellen, dass Ihre personenbezogenen Daten gemäß den europäischen Datenschutzstandards verarbeitet werden.
6. Dauer der Datenverarbeitung
Sofern unter Ziffer 4 keine konkrete Speicherdauer angegeben ist, werden Ihre personenbezogenen Daten gelöscht, sobald sie für die genannten Zwecke nicht mehr erforderlich sind. Dabei kann es vorkommen, dass personenbezogene Daten für die Zeit aufbewahrt werden, in der Ansprüche gegen den ADAC geltend gemacht werden können (gesetzliche Verjährungsfrist von drei bis zu dreißig Jahren). Zudem werden die personenbezogenen Daten gespeichert, soweit und solange der ADAC dazu gesetzlich verpflichtet ist. Entsprechende Nachweis- und Aufbewahrungspflichten ergeben sich unter anderem aus dem Handelsgesetzbuch, der Abgabenordnung und dem Geldwäschegesetz. Die Speicherfristen betragen danach bis zu zehn Jahre.
7. Drittlandübermittlung
Der ADAC plant keine Übermittlung in ein Drittland.
8. Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung im Einzelfall (einschließlich Profiling)
Der ADAC setzt keine rein automatisierten Entscheidungsverfahren gemäß Artikel 22 DSGVO ein.
9. Kennzeichnung der Testfahrzeuge mit Kamera
Die Testfahrzeuge sind mit Aufklebern gekennzeichnet, die an den Testfahrzeugen angebracht sind.
Die Aufkleber informieren mit einem Piktogramm über die Aufzeichnung via Kamera und über die vom ADAC verfolgten Zwecke der Datenverarbeitung. Anhand des QR-Codes auf den Aufklebern oder mithilfe der dort abgedruckten URL können die Datenschutzhinweise abgerufen werden.
10. Wie schützen wir Ihre Daten?
Wir schützen Ihre Daten nach dem aktuellen Stand der Technik. Der Zugriff auf personenbezogenen Daten ist zudem auf eine streng begrenzte Zahl autorisierter Personen (ein Testingenieur und nur bei Bedarf Vertretung) beim ADAC beschränkt.
11. Ihre Datenschutzrechte
Recht auf Auskunft über Ihre bei uns gespeicherten personenbezogenen Daten gem. Art. 15 DSGVO. Insbesondere können Sie Auskunft über die Verarbeitungszwecke, die Kategorien der personenbezogenen Daten, die Kategorien von Empfängern, die geplante Speicherdauer und die Herkunft Ihrer nicht direkt bei Ihnen erhobenen Daten verlangen;
Recht auf Berichtigung unrichtiger oder auf Vervollständigung unvollständiger Daten gem. Art. 16 DSGVO;
Recht auf Löschung Ihrer bei uns gespeicherten Daten gem. Art. 17 DSGVO, soweit keine gesetzlichen oder vertraglichen Aufbewahrungsfristen oder anderen gesetzlichen Pflichten oder Rechte zur weiteren Speicherung einzuhalten sind;
Recht auf Einschränkung der Verarbeitung Ihrer Daten gem. Art. 18 DSGVO;
Recht auf Datenübertragbarkeit gem. Art. 20 DSGVO, d. h. das Recht, von Ihnen zur Verfügung gestellte und bei uns über Sie gespeicherte Daten in einem gängigen, maschinenlesbaren Format übertragen zu bekommen oder die Übermittlung an einen anderen Verantwortlichen zu verlangen;
Recht auf Widerruf Ihrer Einwilligung gem. Art. 7 DSGVO;
Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde insbesondere in dem Mitgliedstaat Ihres gewöhnlichen Aufenthaltsorts, Ihres Arbeitsplatzes oder des Orts des mutmaßlichen Verstoßes zu (Art. 77 DSGVO). Die für den ADAC e.V. zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde ist:
Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA), Promenade 18, 91522 Ansbach, Tel.: 0981 18 00 93 0, Fax: 0981 18 00 93 800Recht auf Widerspruch gem. Art. 21 DSGVO hinsichtlich der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten, die aufgrund von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO oder Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO erfolgt, Widerspruch einzulegen, wenn dafür Gründe vorliegen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben. Legen Sie Widerspruch ein, wird der ADAC Ihre personenbezogenen Daten nicht mehr verarbeiten, es sei denn, er kann zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die Ihre Interessen, Rechte und Freiheiten überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.
Ihre Datenschutzanfrage zur Umsetzung Ihrer Rechte kann formlos erfolgen. Um Ihnen und uns die Umsetzung zu erleichtern, können Sie sich per E-Mail an datenschutz.ug(at)adac.de wenden.
Stand: März 2025