Rauchmelder: Wo sie Pflicht sind und worauf Sie beim Kauf achten sollten

Seit Anfang 2024 gilt eine Rauchmelderpflicht in ganz Deutschland. Wo genau man die Geräte zu Hause benötigt, was sie kosten und wer für Installation sowie Wartung zuständig ist.
Was für Arten von Rauchmeldern es gibt
In welchen Räumen ein Rauchmelder Pflicht ist
Wofür Eigentümer, Vermieter und Mieter verantwortlich sind
Viele Haushalte unterschätzen die Gefahr eines Brandes, doch die Zahlen sprechen eine deutliche Sprache: Allein im Jahr 2023 regulierten Hausrat- und Wohngebäudeversicherungen rund 330.000 Feuerschäden. Die häufigsten Brandursachen sind Fehlfunktionen in der Elektrik (30 Prozent), menschliches Fehlverhalten (20 Prozent), Überhitzung (10 Prozent) und Brandstiftung (9 Prozent).
Dabei entstehen nicht nur Sachschäden im Haus oder in der Wohnung. Auch Menschenleben stehen auf dem Spiel. Denn der Geruchssinn funktioniert nur eingeschränkt, wenn man schläft. Wer sich im Tiefschlaf befindet, bemerkt selbst aggressiven Rauchgeruch nicht. Rauchmelder erkennen gefährliche Rauchentwicklungen und warnen frühzeitig mit einem lauten Alarmton.
Seit 2024 überall eine Rauchmelderpflicht
Seit Anfang 2024 gilt bundesweit: Wer ein Eigenheim selbst bewohnt oder vermietet – egal ob es sich dabei um ein altes Haus handelt, einen Neubau, einen Umbau oder eine Wohnung – muss Rauchmelder nutzen. Das schreiben die Bauordnungen der Bundesländer vor. Bei vermieteten Immobilien ist bundesweit der Vermieter für die Montage der Rauchmelder verantwortlich.
Nach der Installation sollten die Geräte mindestens einmal im Jahr überprüft werden. Je nach Bundesland müssen Eigentümer von Wohngebäuden, Vermieter oder Mieter kontrollieren, ob der Rauchmelder unbeschädigt und die Sensorik frei von Staub oder Spinnweben ist. Für die Wartung müssen sie den Batteriestatus checken und einmal den Signalton über den Testknopf auslösen.

Um im Brandfall einen Nachweis zu haben, empfiehlt es sich, Einbau und Wartung zu dokumentieren. Nach spätestens zehn Jahren sollten Rauchmelder ausgetauscht werden, da die Sensoren mit der Zeit an Empfindlichkeit verlieren und versagen können. Wie bei der Erstmontage gilt: Sind Rauchmelder kaputt oder müssen sie getauscht werden, hat der Vermieter der Immobilie die Kosten zu tragen.
Räume: Hier ist ein Rauchmelder Pflicht
Die rechtlichen Vorgaben zur Installation und Wartung von Rauchmeldern variieren je nach Bundesland beziehungsweise Bauordnung. Grundsätzlich muss man Rauchmelder installieren in:
Schlafzimmern (auch im Gästezimmer),
Kinderzimmern,
und Fluren, die als Rettungswege dienen.
In einigen Bundesländern, etwa Berlin oder Brandenburg, gilt die Rauchmelderpflicht auch für Aufenthaltsräume (Wohnzimmer, Büro usw.), wo elektrische Geräte ein Brandrisiko sein können.
Damit Rauchmelder optimal funktionieren, sollten sie in der Raummitte an der Zimmerdecke montiert sein – mit mindestens 50 Zentimeter Abstand zur nächsten Wand, zu Lampen und Balken. Luftschächte, starke Zugluft, Klimaanlagen, Dampf und Staub können die fehlerfreie Funktion von Rauchmeldern beeinträchtigen. Auch in der Nähe von Küche und Bad sind Fehlalarme möglich.
Rauchmelderpflichten der Bundesländer
Bundesland | Zuständig für Einbau | Zuständig für Wartung | Montagepflichtige Zimmer |
---|---|---|---|
Baden-Württemberg | Eigentümer / Vermieter | Eigentümer / Mieter | Schlafräume, Flure, die als Fluchtweg dienen, offene Treppenräume |
Bayern | Eigentümer / Vermieter | Eigentümer / Mieter | Schlafräume, Flure, die als Fluchtweg dienen, offene Treppenräume |
Berlin | Eigentümer / Vermieter | Eigentümer / Mieter | Alle Aufenthaltsräume außer Küche und Bad, Flure, die als Fluchtweg dienen, offene Treppenräume |
Brandenburg | Eigentümer / Vermieter | Eigentümer / Mieter | Alle Aufenthaltsräume außer Küche und Bad, Flure, die als Fluchtweg dienen, offene Treppenräume |
Bremen | Eigentümer / Vermieter | Eigentümer / Mieter | Schlafräume, Flure, die als Fluchtweg dienen, offene Treppenräume |
Hamburg | Eigentümer / Vermieter | Eigentümer / Mieter | Schlafräume, Flure, die als Fluchtweg dienen, offene Treppenräume |
Hessen | Eigentümer / Vermieter | Eigentümer / Mieter | Schlafräume, Flure, die als Fluchtweg dienen, offene Treppenräume |
Mecklenburg-Vorpommern | Eigentümer / Vermieter | Eigentümer / Mieter | Schlafräume, Flure, die als Fluchtweg dienen, offene Treppenräume |
Niedersachsen | Eigentümer / Vermieter | Eigentümer / Mieter | Schlafräume, Flure, die als Fluchtweg dienen, offene Treppenräume |
Nordrhein-Westfalen | Eigentümer / Vermieter | Eigentümer / Mieter | Schlafräume, Flure, die als Fluchtweg dienen, offene Treppenräume |
Rheinland-Pfalz | Eigentümer / Vermieter | Eigentümer / Vermieter | Schlafräume, Flure, die als Fluchtweg dienen, offene Treppenräume |
Saarland | Eigentümer / Vermieter | Eigentümer / Mieter | Schlafräume, Flure, die als Fluchtweg dienen, offene Treppenräume |
Sachsen | Eigentümer / Vermieter | Eigentümer / Mieter | Schlafräume, Flure, die als Fluchtweg dienen, offene Treppenräume |
Sachsen-Anhalt | Eigentümer / Vermieter | Eigentümer / Vermieter | Schlafräume, Flure, die als Fluchtweg dienen, offene Treppenräume |
Schleswig-Holstein | Eigentümer / Vermieter | Eigentümer / Vermieter | Schlafräume, Flure, die als Fluchtweg dienen, offene Treppenräume |
Thüringen | Eigentümer / Vermieter | Eigentümer / Vermieter | Schlafräume, Flure, die als Fluchtweg dienen, offene Treppenräume |
Zuständigkeit für Rauchmelderwartung
In Ihrem Eigenheim sind Sie selbst für die Wartung der Geräte verantwortlich. Für vermietete Immobilien gibt es unterschiedliche Regelungen: In Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen sind Vermieter zuständig, in den restlichen Bundesländern die Mieter. Allerdings können Vermieter die Pflicht zur Wartung und Prüfung der Rauchmelder über eine Klausel im Mietvertrag an ihre Mieter zu übertragen.
Ob man die Überprüfung in Eigenregie durchführt oder eine Fachfirma beauftragt, bleibt den Verantwortlichen selbst überlassen. Mieter haben allerdings die Entscheidung ihres Vermieters zu akzeptieren. Die DIN 14676 empfiehlt die Wartung durch eine Fachkraft, schreibt diese aber nicht vor. Doch wer alle Auflagen rechtssicher erfüllen will, engagiert idealerweise einen Experten und lässt sich Installations- und Wartungsservices dokumentieren.
Rauchmelderarten: von optisch bis smart
Rauchmelder gibt es in verschiedenen Ausführungen beziehungsweise Funktionsweisen:
Optische (photoelektrische) Rauchmelder sind aufgrund ihrer Zuverlässigkeit die gängigste und empfohlene Variante. Sie arbeiten mit einem Infrarotlichtstrahl, der durch Rauchpartikel gestört wird, sobald Rauch in die Messkammer eindringt. Dies löst den Alarm aus.
Ionisationsrauchmelder erkennen Rauchpartikel durch eine ionisierte Luftschicht. Sie sind besonders empfindlich gegenüber unsichtbarem Rauch, der bei Schwelbränden entsteht, enthalten jedoch eine geringe Menge radioaktives Material. Deshalb werden sie in Europa kaum noch verwendet.
Kombigeräte (z. B. mit Kohlenmonoxid-Melder) vereinen Rauchmelder mit Kohlenmonoxid-Detektoren (CO-Melder) oder Hitzemeldern und sind daher besonders in Küchen oder Heizungsräumen sinnvoll, auch wenn dort keine Rauchmelderpflicht besteht.
Smarte Rauchmelder mit können per Funk oder WLAN bei einem Alarm alle vernetzten Geräte warnen. Zum Beispiel können sie smarte Lampen und Türschlösser für die Fluchtwege ansteuern oder Überwachungskameras aktivieren. Einige Modelle senden auch Benachrichtigungen aufs Smartphone, sodass man unterwegs von der Gefahr erfährt.
Rauchmelder kaufen: wichtige Kriterien
Einfache Rauchmelder sind schon für 20 Euro pro Stück zu haben. Für smarte Geräte liegen die Preise zwischen 50 und 150 Euro. Beim Kauf sollten Sie auf den Sicherheitsstandard DIN EN 14604 achten. Weitere Prüfsiegel wie die VdS-Zertifizierung oder das Q-Zeichen des deutschen Forums für Brandrauchprävention garantieren zusätzlich Sicherheit.
Ein weiteres relevantes Kaufkriterium ist die Batterie: Es gibt Rauchmelder mit austauschbaren Batterien, die in der Regel ein bis drei Jahre halten. Eine praktische Alternative sind Rauchmelder mit fest verbaute Batterien, die in der Regel zehn Jahre halten. Diese benötigen über die gesamte Lebensdauer hinweg keinen Batteriewechsel.
Unterschiede gibt es auch in der Art der Befestigung. Mithilfe von Schrauben und Dübeln können Rauchmelder an allen Deckenarten sicher montiert werden. Alternativ gibt es zur Befestigung auch Magnet- oder Klebepads. Allerdings sind diese Lösungen nicht für alle Deckenarten geeignet und die Haftung kann im Laufe der Zeit nachlassen.
Kosten umlegen und steuerlich absetzen
Bei der Anschaffung von Rauchmeldern können Vermieter die Kosten teilweise auf ihre Mieter umlegen – auch wenn keine Einbaupflicht besteht. Das zählt als Modernisierungsmaßnahme. Die Nettojahreskaltmiete darf um bis zu acht Prozent der Ausgaben steigen.
Kauft ein Vermieter also zum Beispiel für eine Wohnung Rauchmelder im Wert von 180 Euro, kann er die Monatsmiete um 1,20 Euro (Rechenweg: 180 Euro x 8 Prozent : 12 Monate) erhöhen. Kosten für gemietete Rauchmelder sind nicht umlagefähig.
Für die Wartung und Instandhaltung gelten wiederum andere Regelungen. Wichtig ist hierzu eine eindeutige Vereinbarung im Mietvertrag, die die Verantwortlichkeiten und Kostenverteilung zwischen den Parteien präzise festlegt.
Zudem können Vermieter sämtliche Kosten für Anschaffung und Installation als Werbungskosten in der Steuererklärung (Anlage V für Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung) geltend machen. Dabei müssen bereits erfolgte Umlagen berücksichtigt werden.
Wer haftet, wenn Rauchmelder fehlen?
Sind Rauchmelder vorgeschrieben, jedoch nicht vorhanden oder funktionstüchtig, haftet der Vermieter für Sach- und Personenschäden. Dies gilt auch, wenn laut der Landesbauordnung eigentlich die Mieter für die Wartung zuständig sind. Denn als übergeordnete Rechtsgrundlage verpflichtet das Bürgerlichen Gesetzbuch den Vermieter der Wohnung, alle darin montierten und mitvermieteten Geräte betriebsbereit zu halten.
Kommen Personen bei einem Brand zu Schaden, kann die Staatsanwaltschaft Ermittlungen einleiten. Außerdem drohen Ordnungsgelder, wenn Mieter sich bei der Bauaufsicht über ihren Vermieter beschweren. Darüber hinaus können Hausrat- und Wohngebäudeversicherungen bei fehlenden oder defekten Rauchmeldern ihre Leistungen kürzen. Dann müssten Eigentümer und Vermieter den Schaden teilweise oder komplett aus eigener Tasche bezahlen.