Häufige Fragen zur Beitragsanpassung in der Rechtsschutzversicherung

Die Information zur Beitragsanpassung finden Sie auf Ihrer Beitragsrechnung.

Soweit sich Ihr Beitrag erhöht hat, haben Sie das Recht, Ihren Rechtsschutz innerhalb eines Monats nach Zugang der Information zur Beitragsanpassung (auf Ihrer Beitragsrechnung) in Textform zu kündigen. Die Kündigung ist sofort wirksam, frühestens jedoch zum Zeitpunkt, zu dem die Erhöhung wirksam wird. Doch bitte handeln Sie nicht voreilig! Denn Ihr ADAC Rechtsschutz bleibt im Vergleich zu anderen Anbietern weiterhin hochwertig und sehr günstig.

Höhere Streitwerte aufgrund der allgemeinen Inflationsentwicklung sowie gestiegene Gebührensätze für Anwälte und Gerichte führen zu deutlich erhöhten Kosten pro Schadenfall. Um Ihnen weiterhin leistungsfähigen Versicherungsschutz bieten zu können, mussten wir diese Preisentwicklung im Rahmen der vertraglich vereinbarten Anpassungsregelung berücksichtigen.

Die Beitragserhöhung hängt nicht mit Corona zusammen.
Höhere Streitwerte aufgrund der allgemeinen Inflationsentwicklung sowie gestiegene Gebührensätze für Anwälte und Gerichte führen zu deutlich erhöhten Kosten pro Schadenfall. Um Ihnen weiterhin leistungsfähigen Versicherungsschutz bieten zu können, mussten wir diese Preisentwicklung im Rahmen der vertraglich vereinbarten Anpassungsregelung berücksichtigen.

Wir müssen die Beiträge erhöhen, wenn unsere Kosten für Leistungsfälle stark steigen. Eine Vorhersage, wie sich diese Kosten künftig entwickeln ist leider nicht möglich.

Bei einer Versicherung kommen alle Versicherten gemeinsam für die Schadensfälle Einzelner auf. Aus diesem Grund hat sich auch Ihr Beitrag erhöht.

Die Beitragserhöhung gilt für die Versichertengemeinschaft. Sie ist nicht abhängig vom Alter der Versicherten.

Im Zuge der Beitragsanpassung bleibt der Leistungsumfang Ihres Rechtsschutzes unverändert. 

Leider nein, die Beitragserhöhung gilt für die gesamte Versichertengemeinschaft, die gemeinsam für die Schadensfälle Einzelner aufkommt.

Der neue Beitrag gilt sowohl für Personen, die neu abschließen als auch für Personen, die bereits versichert sind.