Häufige Fragen zur ADAC Kreditkarte

Fragen zur ADAC Kreditkarte

Was ist die ADAC Kreditkarte?

Die ADAC Kreditkarte ist eine Visa-Kreditkarte, mit der weltweit an allen Visa-Akzeptanzstellen bezahlt werden kann. D. h. die Karte ist sowohl im Handel, als auch im Internet und an Geldautomaten einsetzbar.

Warum kann ich derzeit keine ADAC Kreditkarte beantragen?

Aufgrund des Bankpartnerwechsels und der damit verbundenen Systemumstellung wird die Beantragung der ADAC Kreditkarte frühestens Ende Oktober wieder möglich sein. Wir werden Sie rechtzeitig auf unserer Homepage informieren.

Wie lange ist die ADAC Kreditkarte gültig?

Die Gültigkeit können Sie direkt auf Ihrer ADAC Kreditkarte ablesen. Rechtzeitig vor Ablauf wird Ihnen automatisch die Folgekarte zugestellt.

Die Gültigkeit meiner Kreditkarte läuft ab, was ist zu beachten?

Spätestens 3 Wochen vor Ablauf Ihrer Kreditkarte senden wir Ihnen automatisch Ihre Folgekarte per Post zu. Ihre alte Karte gilt noch bis zum letzten Tag im Monat des Ablaufdatums. Sollten Sie im Notfall Ihre Karte früher benötigen, rufen Sie bitte den ADAC Karten-Service unter +49 89 76 76 17 50 an.

Ab welchem Betrag kann man mit ADAC Kreditkarten bezahlen?

Es gibt keinen vorgeschriebenen Mindestbetrag für die Zahlung mit der Kreditkarte.

Gibt es eine Guthabenverzinsung für die ADAC Kreditkarte?

Nein, für die ADAC Kreditkarte gibt es aktuell keine Guthabenverzinsung.

Sind Barauszahlungen möglich?

Ja, Barauszahlungen aus dem Guthaben oder dem Verfügungsrahmen sind am Geldautomaten möglich. Die Preise für Barauszahlungen sind unter Formulare & Downloads unter dem Punkt Preis- und Leistungsverzeichnis aufgeführt.

Ich habe Angst, dass jemand meine Kreditkarte oder meine PIN (Geheimzahl) entwendet und missbraucht. Was kann ich dagegen tun?

Bitte prägen Sie sich die PIN Ihrer Kreditkarte fest ein. Die PIN dürfen Sie niemandem verraten. Bei der Eingabe der PIN am Geldautomaten achten Sie darauf, dass niemand Ihre PIN ausspionieren kann.

Versenden Sie niemals die Daten Ihrer Kreditkarte per E-Mail. Bewahren Sie Ihre Kreditkarte an einem sicheren Ort auf und lassen Sie die Karte niemals frei zugänglich liegen.

Prüfen Sie immer Ihre Kreditkarten-Abrechnungen auf Unregelmäßigkeiten. Einen Kartenverlust oder unberechtigte Umsätze melden Sie bitte umgehend dem ADAC Karten-Service unter +49 89 76 76 17 50.

Wie kann ich meine ADAC Kreditkarte sperren?

Bei Verlust oder Diebstahl Ihrer ADAC Kreditkarte können Sie diese beim ADAC Karten-Service unter +49 89 76 76 17 50 sperren lassen.

Ist die ADAC Kreditkarte übertragbar?

Nein, die ADAC Kreditkarte ist nicht übertragbar. Sie kann nur vom Karteninhaber genutzt werden. Als Inhaber einer ADAC Kreditkarte haben Sie die Möglichkeit, eine Partnerkarte zu beantragen.

Wo kann mit der ADAC Kreditkarte bezahlt werden?

Bei allen Händlern, die mit dem Visa Logo gekennzeichnet sind. Die ADAC Kreditkarte kann auch im Internet eingesetzt werden.

Bekomme ich eine Abrechnung?

Ja, diese Kreditkartenabrechnung beinhaltet alle Umsätze, die Sie während Ihres Abrechnungszeitraumes getätigt haben. 5 Tage nach Rechnungsstellung wird der Rechnungsbetrag von Ihrem Girokonto abgebucht. Die Kreditkartenabrechnung wird entweder online im Kreditkarten-Banking bzw. der Banking-App oder per Post zur Verfügung gestellt. Sie werden je nach Möglichkeit wahlweise per E-Mail oder SMS informiert, sobald eine neue Kreditkartenabrechnung vorliegt.

Ist es möglich, die monatliche Rechnung in Teilbeträgen zurück zu zahlen?

Ja, es ist möglich. Die monatliche Rechnung kann in Teilbeträgen von 10 %, 15 % oder 20% des Rechnungsbetrags - mindestens 50 € - zurückgezahlt werden.

Wie wird mir der Tank-Rabatt gutgeschrieben?

In Ihrer Kreditkartenabrechnung finden Sie eine Auflistung aller Umsätze inklusive Ihrer rabattierten Tankstellenrechnungen.

Übrigens: Der Tank-Rabatt gilt nicht nur für Benzin oder Diesel, sondern für alle Umsätze, die Sie weltweit an einer Tankstelle tätigen (aus technischen Gründen sind Tankstellen, die an Super- oder Baumärkte angeschlossen sind, ausgeschlossen).

Natürlich erhalten Sie als ADAC Mitglied zusätzlich den 1-Cent-Rabatt bei unseren Partnern Shell und Agip/Eni Tankstellen in Deutschland.

Fragen zu den Paketen der ADAC Kreditkarte

Wie kann ich Pakete zu- oder abbuchen?

Sie können Pakete telefonisch, online (im Kreditkarten-Banking) und per App zubuchen. Die optional gebuchten Pakete können Sie nach einer einmaligen Haltefrist von 12 Monaten wieder abbestellen.

Gibt es eine Haltefrist?

Die Haltefrist für die einzelnen Pakete beträgt mindestens 12 Monate. Danach können die Pakete monatlich gekündigt werden. Eine vorzeitige Kündigung der Pakete "Reise", "Sparen" oder "Schutz" ist im ersten Jahr nur dann möglich, wenn damit ein Upgrade auf das Paket "Platin" erfolgt. Die Mindesthaltedauer von einem Jahr beginnt dann für dieses Paket erneut.

Welche Leistungen/Pakete beinhalten die Partnerkarten?

Für die Partnerkarte können keine Pakete separat zugebucht werden. Die Pakete der Partnerkarte entsprechen den Paketen der Hauptkarte.

Welchen Vorteil habe ich, wenn ich das Paket "Platin" buche?

Das Paket "Platin" beinhaltet alle Leistungen der anderen drei Pakete zu einem Vorteilspreis. Sie sparen 4,80 € im Monat im Vergleich zur Einzelbuchung der Pakete "Reise", "Sparen" und "Schutz".

Fragen zur Partnerkarte

Wer kann eine Partnerkarte beantragen?

Für volljährige Personen wie Partner oder Kinder mit Wohnsitz in Deutschland kann eine Partnerkarte beantragt werden.

Welche Leistungen/Pakete beinhalten die Partnerkarten?

Für die Partnerkarte können keine Pakete separat zugebucht werden. Die Pakete der Partnerkarte entsprechen den Paketen der Hauptkarte.

Kann ich bei der Partnerkarte eine andere Bankverbindung hinterlegen?

Nein, es wird die Bankverbindung vom Hauptkarteninhaber hinterlegt.

Fragen zur Reiserücktritts- und Reiseabbruch-Versicherung

Wann und wo gilt die Reiserücktritts- und Reiseabbruch-Versicherung?

Der Versicherungsschutz besteht, wenn zusätzlich zur ADAC Kreditkarte das Paket "Reise" oder "Platin" abgeschlossen wird. Voraussetzung für den Versicherungsschutz bei Pauschalreisen ist die Bezahlung mit der ADAC Kreditkarte. Dabei müssen mindestens 50 % des Gesamtreisepreises mit der ADAC Kreditkarte bezahlt werden. Voraussetzung für den Versicherungsschutz bei einzeln gebuchten Transport- und Mietleistungen ist die Bezahlung jedes einzeln gebuchten Transport- oder Mietbausteins mit der ADAC Kreditkarte zu mindestens 50 %.

Versicherungsschutz besteht für Sie und bis zu fünf mitreisende Personen bei einem Reisepreis bis zu 10.000 €. Versichert sind dabei die vertraglich geschuldeten Storno- sowie zusätzlich anfallende Rückreisekosten abzüglich des Selbstbehaltes, wenn Sie eine Reise wegen eines versicherten Ereignisses, wie z. B. einer unerwarteten, schweren Erkrankung, nicht antreten können oder abbrechen müssen. 

Wie viele Personen sind geschützt?

Versichert sind der Inhaber der gültigen ADAC Kreditkarte sowie weitere maximal fünf Personen, die in der Reisebuchung namentlich genannt werden. Der Inhaber der ADAC Kreditkarte, mit dessen Karte die Reise bezahlt wird, muss an der Reise teilnehmen.

Wann beginnt und endet der Versicherungsschutz?

Der Versicherungsschutz beginnt im Konkreten mit der Bezahlung der Reise mit der ADAC Kreditkarte und endet mit Beendigung der versicherten Reise.

Gibt es einen Selbstbehalt und wenn ja, wie hoch ist er?

Eine Selbstbeteiligung in Höhe von 100 € fällt bei jedem Versicherungsfall an. Bei Krankheit als Auslöser beträgt die Selbstbeteiligung 20 % des erstattungsfähigen Schadens, mindestens jedoch 100 € pro Versicherungsfall. Eine Reduktion des Selbstbehalts ist nicht möglich.

Was passiert, wenn die Reise mehr als 10.000 € kostet?

Bei Reisen im Wert von über 10.000 € können Sie den Versicherungsschutz innerhalb von 14 Tagen nach Reisebuchung bei der ADAC Versicherung AG erhöhen. Beträgt der Zeitraum zwischen Buchung und Abreise weniger als einen Monat, muss die Erhöhung am Tag der Buchung beantragt werden.

Für die Erhöhung der Versicherungssumme kontaktieren Sie die ADAC Versicherung AG wie folgt:


Der Reiseveranstalter akzeptiert die Anzahlung mit Kreditkarte nicht. Wie kann ich dann die Reiserücktritts-Versicherung nutzen?

Falls keine Anzahlung mit der ADAC Kreditkarte geleistet wird, muss durch den Reiseveranstalter unmissverständlich und schriftlich auf der Reisebuchung bestätigt werden, dass alle weiteren Zahlungen mit der ADAC Kreditkarte getätigt werden. 
Zudem müssen alle weiteren angefallenen Zahlungen auf den Reisepreis (mindestens 50 Prozent des Reisepreises) mit der ADAC Kreditkarte geleistet worden sein, insbesondere auch die Rücktrittskosten (Stornokosten).

Ist die Zahlung erst am gebuchten Aufenthaltsort fällig, muss durch den Anbieter der Transport- oder Mietleistung oder den Reiseveranstalter/Vermittler unmissverständlich und schriftlich auf der Reisebuchung bestätigt werden, dass die Zahlung des Reisepreises vollständig mit der ADAC Kreditkarte erfolgt. Kommt es aufgrund Rücktritts vom Reisevertrag nicht zur vereinbarten Zahlung vor Ort, sind die gesamten Stornokosten mit der ADAC Kreditkarte zu leisten.

Der Reiseveranstalter akzeptiert keine Kreditkartenzahlungen. Kann ich auch via PayPal oder Geldtransferdienstleister bezahlen?

Sollte Ihr Reiseveranstalter keine Kreditkartenzahlung anbieten, besteht Versicherungsschutz auch dann, wenn die Zahlung über das bei PayPal oder einem Transferdienstleister hinterlegte ADAC Kreditkartenkonto erfolgt.
Wichtig ist dabei, dass aus Ihren Unterlagen hervorgeht, dass die Zahlung für eine Reiseleistung war und diese mittels PayPal oder einem Transferdienstleister mit der ADAC Kreditkarte bezahlt wurde. 

Mit einem Transferdienstleister können Sie gegen geringe Gebühren Geld mit Ihrer ADAC Kreditkarte einzahlen und es anschließend an ein beliebiges Bankkonto auszahlen lassen.

Muss der Karteninhaber an der Reise teilnehmen?

Der Inhaber der ADAC Kreditkarte, mit dessen Karte die Reise bezahlt wird, muss an der Reise teilnehmen.

Ich habe verschiedene Reisebausteine gebucht. Bin ich trotzdem versichert?

Als versicherte Reise gelten sowohl Pauschalreisen, als auch einzeln gebuchte Transport- oder Mietleistungen. Darunter fallen z. B. Schiffsreisen, Flugbuchungen, Mietwagen, gebuchte Hotelzimmer oder Ferienwohnungen. Als eine Reise gelten Reisebausteine und Einzelleistungen, die zeitlich und örtlich aufeinander abgestimmt genutzt werden.

Was sind Risikopersonen?

Risikopersonen sind Personen, bei denen ein versichertes Ereignis eintritt, das eine versicherte Person zur Reiseabsage, zu einem verspäteten Reiseantritt, zu einem Reiseabbruch oder einer verspäteten Heimreise veranlasst hat. Risikopersonen sind z.B. (Details siehe Versicherungsbedingungen):
- der Inhaber der ADAC Kreditkarte
- der Ehe- oder Lebenspartner in eingetragener Lebenspartnerschaft, der nichteheliche Lebenspartner und dessen Kinder in häuslicher Gemeinschaft, die Eltern, Kinder, Stiefeltern, Stiefkinder, Adoptiveltern, Adoptivkinder, Enkelkinder, Großeltern, Schwiegereltern, Schwiegersohn und -tochter, Geschwister, Schwager, Schwägerin der versicherten Person

Fragen zum Auslandskrankenschutz 100

Wann gilt der Auslandskrankenschutz 100?

Der Versicherungsschutz besteht, wenn zusätzlich zur ADAC Kreditkarte das Paket "Reise" oder "Platin" abgeschlossen wird.

Wer ist im Rahmen des Auslandskrankenschutzes versichert und wie lange?

Versicherungsschutz besteht für den Inhaber der ADAC Kreditkarte. Bei der Hauptkarte der ADAC Kreditkarte ist darüber hinaus auch der Ehe- oder Lebenspartner in eingetragener Lebenspartnerschaft sowie der nichteheliche Lebenspartner in häuslicher Gemeinschaft versichert. Über die Hauptkarte der ADAC Kreditkarte sind auch die minderjährigen Kinder des Inhabers der Hauptkarte versichert. Ebenso sind die minderjährigen Kinder des Ehe- oder Lebenspartners in eingetragener Lebenspartnerschaft sowie des nichtehelichen Lebenspartners des Inhabers der Hauptkarte versichert, soweit diese mit dem Inhaber der Hauptkarte in häuslicher Gemeinschaft leben. Der Hauptkarteninhaber muss nicht an der Reise teilnehmen.

Bei der Partnerkarte der ADAC Kreditkarte ist der Inhaber der Partnerkarte versichert sowie sein auf der Auslandsreise geborenes Kind während dieser Auslandsreise. Der Versicherungsschutz besteht für die ersten 45 Tage einer jeden Auslandsreise während der Laufzeit des Paketes Reise oder Platin, sofern das Paket spätestens vor Grenzübertritt abgeschlossen wurde. Wurde das Paket Reise während der Auslandsreise beantragt, besteht für diese Reise kein Versicherungsschutz. Der Versicherungsschutz endet mit Grenzübertritt nach Deutschland.

Gibt es einen Selbstbehalt und wie hoch ist er?

Pro Versicherungsfall und pro versicherte Person wird eine Selbstbeteiligung in Höhe von 100 € berechnet.

Fragen zu weiteren Versicherungen

Was beinhaltet die Zusatz-Haftpflichtversicherung für Mietwagen im Ausland?

Die ADAC Zusatz-Haftpflichtversicherung für Mietwagen im Ausland springt dann für Sie und Ihre Familie ein, wenn die bei der Anmietung eines Fahrzeugs im Ausland abgeschlossene Kfz-Haftpflichtversicherung für die Deckung eines Unfallschadens nicht ausreicht. Voraussetzung hierfür ist die Bezahlung der Miete mit Ihrer ADAC Kreditkarte. So erhöhen Sie Ihren – im Ausland oft zu geringen – Versicherungsschutz für Personen und Sachschäden um bis zu 1 Mio. €.

Was beinhaltet die Reise-Rechtsschutzversicherung für Mietfahrzeuge weltweit?

Die ADAC Reise-Rechtsschutzversicherung für Mietfahrzeuge (Pkw, Kraftrad, Wohnmobil, Kfz-Anhänger) bietet weltweit Versicherungsschutz für den Inhaber der ADAC Kreditkarte als Mieter und Fahrer eines mit der ADAC Kreditkarte bezahlten Mietfahrzeugs. Die Insassen des Mietfahrzeugs sind ebenfalls versichert.

Was beinhaltet die Reise-Vertrags-Rechtsschutzversicherung weltweit?

Die ADAC Reise-Vertrags-Rechtsschutzversicherung bietet weltweiten Versicherungsschutz für den Inhaber der ADAC Kreditkarte als Vertragspartner eines mit der ADAC Kreditkarte als Zahlungsmittel abgeschlossenen Reisedienstleistungs-, Personentransport- oder Beherbergungsvertrags.

Was beinhaltet die Verkehrsmittel-Unfallversicherung weltweit?

Bei schweren Unfällen in öffentlichen Verkehrsmitteln, Mietwagen sowie als Fluggast hilft Ihnen und Ihrer Familie die ADAC Verkehrsmittel-Unfallversicherung z. B. mit einer Invaliditätsleistung bis zu 150.000 €, sofern die Bezahlung des Verkehrsmittels mit der ADAC Kreditkarte erfolgt ist.

Ist die Selbstbeteiligung der KFZ-Haftpflicht-Versicherung, die ich im Ausland abgeschlossen habe, über die Zusatzhaftpflicht-Versicherung versichert?

Nein, diese wäre über die Selbstbehalt-Versicherung für Carsharing und Mietwagen im Paket Schutz oder Platin abgesichert.

Wo finde ich die allgemeinen Versicherungsbedingungen?

Die Versicherungsbedingungen finden Sie unter Formulare & Downloads.

Fragen zum Kreditkarten-Banking

Kann ich das Abrechnungskonto eines Dritten hinterlegen?

Ja. Voraussetzungen sind, dass der Girokontoinhaber und der Hauptkarteninhaber eine Drittkontovollmacht vervollständigen und ausschließlich eine deutsche Bankverbindung nutzen. Über das Kontaktformular im Kreditkarten-Banking können Sie die Vollmacht dann hochladen und an die Bank senden.

Wo kann ich meine persönlichen Daten ändern?

Ihre persönlichen Daten können Sie einfach und schnell im Kreditkarten-Banking unter dem Reiter "Profil" ändern.

Wie kann ich das Postfach nutzen?

In Ihrem Postfach im Kreditkarten-Banking finden Sie alle Ihre Kartenabrechnungen, die Kommunikation zwischen Ihnen und dem Kundenservice der Bank sowie Ihre vertragsrelevanten Unterlagen.