Details und Tarifinformationen zu den beitragsfreien ADAC Tarifen

Hier finden Sie alle relevanten Informationen auf einem Blick:


ADAC starter-Mitgliedschaft - bis zum 18. Geburtstag

Dieser Tarif gilt für Mitglieder bis zum 18. Geburtstag mit geringer Fahrleistung (d.h. maximal ein eigenes auf sich zugelassenes Fahrzeug und eine jährliche Fahrleistung von ca. 6.000 km), welche Teilnehmer am Begleitenden Fahren sind oder z.B. gerade einen Mofaführerschein machen.

Es handelt sich um eine beitragsfreie, außerordentliche Mitgliedschaft für Jugendliche beim ADAC e.V. sowie dem örtlich zuständigen Regionalclub bis zum 18. Geburtstag.

Dieser Tarif endet automatisch mit Ablauf des Monats, in welchem das Mitglied seinen 18. Geburtstag hat. Mit dem 18. Geburtstag wird das Mitglied automatisch auf den im ersten Jahr beitragsfreien ADAC young driver-Tarif umgestellt.

ADAC starter-Mitgliedschaften, die von Minderjährigen beantragt werden, enden automatisch nach der beitragsfreien Zeit zum 19. Geburtstag. Ein unverbindliches Angebot in Höhe von 29 Euro/Jahr folgt.

Wird das Angebot nicht angenommen, wird die Mitgliedschaft beendet und der Leistungsanspruch entfällt.

ADAC young driver-Mitgliedschaft - ab dem 18. Geburtstag

Dieser Tarif gilt für Mitglieder ab dem 18. Geburtstag mit geringer Fahrleistung (d.h. maximal ein eigenes auf sich zugelassenes Fahrzeug und eine jährliche Fahrleistung von ca. 6.000 km), die ihren Führerschein seit maximal zwölf Monaten besitzen oder sich in Aus- oder Weiterbildung bzw. Studium oder Praktikum befinden.

Es handelt sich um eine im ersten Jahr beitragsfreie, ordentliche Mitgliedschaft für Mitglieder beim ADAC e.V. sowie dem örtlich zuständigen Regionalclub ab dem 18. Geburtstag.

Der beitragsfreie Tarif ist ein Jahr gültig. Nach Erhalt der Informationen über einen alters- und bedarfsgerechten Folgetarif ab 29 Euro/Jahr gilt eine Kündigungsfrist von zwei Wochen. ADAC young driver-Mitgliedschaften, die von Volljährigen beantragt werden, enden nicht automatisch.

Der ADAC ist berechtigt Sie bei Wegfall der Tarifvoraussetzungen in einen bedarfsgerechten Tarif der ADAC Mitgliedschaften umstellen. Sollten Sie damit nicht einverstanden sein, sind Sie verpflichtet, nach Wegfall der Tarifvoraussetzungen in Anspruch genommene Leistung der Pannen- und Unfallhilfe zu bezahlen.

Informationen zum Gutschein ADAC Fahrsicherheitstraining Start-Set

Gutscheinberechtigt ist jedes neue ADAC starter und young driver-Mitglied ab dem 16. Geburtstag. Einlösbar für ein ADAC Pkw-Basis-Training oder ADAC Pkw-Kompakt-Training (je nach Trainingsanlage). Der Gutschein kann nur mit gültiger ADAC Mitgliedschaft während des beitragsfreien Zeitraums online auf adac.de/mein-training oder direkt auf adac.de/mein-adac im Abschnitt "Meine Mitgliedschaft" abgerufen werden. Zum Trainingszeitpunkt muss die ADAC Mitgliedschaft noch aktiv und der Gutschein gültig sein. Der Gutschein ist ab Download bzw. Aktivierung zwölf Monate gültig, mindestens jedoch bis zum 19. Geburtstag. Änderungen vorbehalten.