Reisen mit Sauerstoffgerät: Tipps für die Urlaubsplanung

Eine ältere Frau bekommt Sauerstoff über die Nase
Wer auf ein Sauerstoffgerät angewiesen ist, sollte sich gründlich auf den Urlaub vorbereiten© iStock.com/izusek

Beim Reisen mit Sauerstoffgerät gilt es, einige Dinge zu beachten. Für den Transport von Sauerstoff im Auto oder im Flugzeug gibt es bestimmte Voraussetzungen.

  • Kostenübernahme mit Krankenkasse abklären

  • Im Auto gilt die Gefahrgutverordnung

  • Bei Flug- und Schiffsreisen Mitführbedingungen beachten

Ärztliche Beratung vor Reiseantritt

Menschen, die eine dauerhafte Sauerstofftherapie benötigen, sollten sich vor einer Reise ärztlich beraten lassen.

  • Viele Fluggesellschaften fordern bei Lungenerkrankungen eine Flugtauglichkeitsbescheinigung sowie eine Bestätigung, dass eine Sauerstofftherapie erforderlich ist.

  • Der Sauerstoffbedarf während der An- und Abreise sowie am Urlaubsort kann vom normalen Sauerstoffbedarf abweichen und muss für den Urlaub genau berechnet werden.

  • Unter Umständen ist es notwendig, im Flugzeug die Flussrate zu erhöhen, da die Luft in großer Höhe weniger Sauerstoff enthält.

  • Bei Flugreisen benötigen unter Umständen auch lungenkranke Menschen, die sonst nicht darauf angewiesen sind, zusätzlichen Sauerstoff.

Sauerstoffversorger und Krankenkasse

Nehmen Sie Kontakt mit dem Sauerstoffversorger auf, um den benötigten Sauerstoff vorzubestellen oder abzuklären, ob auch eine Lieferung in das Reiseland möglich ist. Ist das nicht der Fall, kann der Versorger unter Umständen einen anderen Anbieter vor Ort empfehlen. Klären Sie die Kostenübernahme mit Ihrer Krankenkasse.

Rücksprache mit dem Reiseveranstalter

Menschen, die mit einem Sauerstoffgerät reisen, können im Vorfeld beim Reiseveranstalter erfragen, ob die Mitnahme gestattet ist und welche Formalitäten zu beachten sind. Bei Schiffs- und Flugreisen kann es sinnvoll sein, direkt bei der jeweiligen Reederei oder der Fluggesellschaft nachzufragen, da es keine einheitlichen Vorschriften gibt.

Mit Sauerstoffgerät Auto fahren

Mit einem tragbaren Sauerstoffgerät Auto zu fahren, ist in Deutschland erlaubt. Das gleiche gilt für den Transport von Sauerstoff in Privatfahrzeugen. Dieser ist allerdings ein Gefahrgut, deshalb gelten die Bestimmungen der Gefahrgutverordnung (Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn, Binnenschiffe).

Auch in anderen europäischen Ländern ist die Mitnahme von Sauerstoff geregelt. Beachten Sie die jeweiligen Bestimmungen.

Sauerstoff im Auto transportieren

  • Rauchen und offenes Feuer sind im und um das Auto streng verboten. Explosionsgefahr!

  • Kontakt mit Ölen und Fetten ist wegen der Explosionsgefahr ebenfalls unbedingt zu vermeiden.

  • Auto nicht in der prallen Sonne parken.

  • Aufrechter Transport und sicherer Halt des Sauerstoffgeräts sowie der Flaschen muss gewährleistet sein. Tipp: spezielle Halterungen in der Kfz-Werkstatt anfragen.

  • Sauerstoff nicht über längere Zeit im Auto aufbewahren; das gilt auch für leere Sauerstoffflaschen.

  • Kfz-Haftpflichtversicherung über Transport informieren.

  • Evtl. Beförderungspapiere mitführen.

Mit Sauerstoffgerät fliegen

Auch auf einem Flug können Sie Sauerstoff mitführen. Flüssigsauerstoff ist an Bord allerdings verboten.

Mitführbedingungen klären

Da es keine einheitlichen Regelungen gibt, müssen die Mitführbedingungen stets bei der jeweiligen Fluggesellschaft angefragt werden (mindestens acht Wochen im Voraus). In der Regel ist bei der Mitnahme von Sauerstoff und Sauerstoffgeräten eine schriftliche Genehmigung der Fluggesellschaft erforderlich.

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Leihgeräte und Leihflaschen

Bei einigen Fluggesellschaften können mobile Sauerstoffflaschen kostenpflichtig ausgeliehen werden; bei manchen ist sogar nur dies möglich. Klären Sie den Sauerstoffbedarf plus Reserve vorab beim Facharzt ab.

Akkus und andere Ersatzmaterialien

Neben dem Sauerstoff sollten Sie an Zusatzmaterial wie Akkus oder Ersatzsauerstoffbrillen denken. Planen Sie eine ausreichende Reserve ein.

Ärztliche Bescheinigung

Fluggesellschaften fordern meist die Vorlage einer aktuellen Bescheinigung über die Flugtauglichkeit. Diese müssen Sie etwa zwei Wochen vor Reisebeginn einsenden. Betroffene sollten sich die Notwendigkeit einer Sauerstofftherapie ebenfalls ärztlich bescheinigen lassen.

Zur persönlichen Unterstützung vor Ort können Sie sich an die jeweiligen Betreuungsdienste an den Flughäfen wenden.

Fit genug, um zu fliegen?

Passagiere, die an einer chronischen Krankheit leiden oder auf Reisen erkrankt sind, müssen der Fluggesellschaft nachweisen, dass sie fit genug für einen geplanten Flug sind. Das gilt auch nach Verletzungen, Operationen und Krankenhausaufenthalten.

Die behandelnde Ärztin oder der Arzt stellen auf Nachfrage eine Flugtauglichkeitsbescheinigung ("Fit to fly") aus. Manche Airlines bieten dafür digitale Vordrucke an. Für die Beglaubigung durch den Mediziner kann ein Honorar anfallen. Das "Fit to fly"-Attest sollten Reisende mit sich führen und bei Bedarf vorzeigen.

Ob eine "Fit to fly"-Bescheinigung akzeptiert wird, entscheidet zunächst der medizinische Dienst der jeweiligen Airline. Es kann mehrere Tage dauern, bis Sie eine Antwort erhalten. Das letzte Wort haben jedoch die Verantwortlichen im Cockpit: Die Pilotin oder der Pilot kann die Mitnahme von erkrankten Passagieren verweigern.

Schwerwiegende medizinische Probleme oder auch Geräte sowie Hilfsmittel (Rollstuhl, Sauerstoffgerät) sollten Sie vor Reiseantritt bei der Fluggesellschaft melden. Die Bearbeitungszeiten können lang sein. In Einzelfällen können medizinisch ausgebildete Flugbegleiter mit entsprechender Ausrüstung zur Betreuung mitreisen und so einen Flug trotz bestehender Gesundheitsprobleme möglich machen. Ihr Einsatz hängt ebenso wie die Installation von Patientenliegen (Stretcher) vom Ermessen der Fluggesellschaft ab. Eine intensivmedizinische Betreuung kann an Bord eines regulären Linienfluges nicht gewährleistet werden.

Ein Flugverbot für Schwangere besteht in der Regel ab der 36. Schwangerschaftswoche, in manchen Fällen auch früher. Vereinzelt müssen Schwangere bereits ab der 28. Schwangerschaftswoche einen "Fit to fly"-Nachweis gegenüber der Airline erbringen.

Reisen mit dem Schiff

Vor einer Schiffsreise ist es wichtig, Kontakt zur Reederei und zum Sauerstoffversorger aufzunehmen und die notwendigen Formalitäten zu klären. Bei kurzen Liegezeiten im Hafen kann es zu Problemen bei der Anlieferung von zusätzlichem Sauerstoff kommen.

Erkundigen Sie sich außerdem, ob die Sauerstoffversorgung auch im Falle eines Stromausfalls sichergestellt ist.

Hinweis: Diese Informationen wurden sorgfältig recherchiert, ersetzen jedoch nicht die Beratung durch eine Ärztin oder einen Arzt. Alle Angaben ohne Gewähr.