Rücksichtsvolles Miteinander im Fuß- und Radverkehr

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Wenn immer es möglich ist, werden Rad- und Fußverkehr getrennt. Es gibt aber immer mal wieder Gründe, warum das nicht möglich ist. Seien es räumliche oder infrastrukturelle Gründe. Zufußgehenden teilen sich dann die Gehwege und Flächen im Verkehrsraum mit Radfahrenden. Ein rücksichtsvolles Miteinander im Straßenverkehr ist hier das Gebot der Stunde.

Für Radfahrende freigegebene Gehwege

Gerade in Bereichen, wo aus planerischen oder infrastrukturellen Gründen wenig bis gar kein Platz für eigene Radverkehrsanlagen ist, müssen Radfahrende auf Gehwege ausweichen. Diese sind als kombinierte Rad-Gehwege mit der Beschilderung „Gehweg“ und dem Zusatzschild „Radfahrer frei“ zu erkennen. Hier gilt es aufeinander zu achten und Rücksicht zu nehmen.

Für Radfahrende gilt hier zwar, dass sie diese Flächen nicht nutzen müssen, da es keine Radwege mit Benutzungspflicht sind. Es sind weiterhin Gehwege, wo Fußgänger Vorrang haben und Radfahrende mit Schrittgeschwindigkeit zu fahren haben. Es gilt die gegenseitige Rücksichtspflicht, denn die Zufußgehenden haben keine Rückspiegel. Die Radfahrenden sind somit in der Pflicht sich bemerkbar zu machen, langsam zu fahren und gegebenenfalls abzusteigen.

Gemeinsamer Geh- und Radweg

Ein anderer gemeinsamer Verkehrsraum ist der „Gemeinsame Geh- und Radweg“. Dieser für die gemeinsame Führung von Zufußgehenden und Radfahrenden ausgelegte Verkehrsraum ist, wie für Radfahrende freigegebene Gehwege, ebenso in der Straßenverkehrsordnung (StVO) geregelt.

Hier gilt für die Radfahrenden im Gegensatz zum Obigen eine Benutzungspflicht, welche nur in besonderen Fällen, wie Schnee, Glätte oder Löcher, nicht gilt. Obwohl beide Verkehrsteilnehmer gleichberechtigt sind, gilt auch hier, dass die Radfahrenden auf die Zufußgehenden Rücksicht nehmen müssen.

Besonders wichtig ist hier das rücksichtsvolle Miteinander von beiden Verkehrsteilnehmern, um beiden Verkehrsarten die Nutzung dieser oft wertvollen Streckenabschnitte erlauben zu können.

Radfahrende sollten daher langsam und mit Abstand an Zufußgehenden vorbeifahren. Und natürlich sollten Zufußgehende den Radfahrenden das Vorbeifahren auch ermöglichen.

Miteinander statt gegeneinander

Rücksichtnahme und ein faires Miteinander beginnen bereits im Kleinen. Es beginnt damit andere nicht belehren zu wollen. Mit etwas mehr Gelassenheit auf dem Weg zur Schule oder Arbeit, einmal mehr den Fuß von der Pedale nehmen oder einen Schritt zur Seite machen können schwierige Situationen im Verkehr gemeistert werden.

Eine besondere Bedeutung bei der Rücksichtnahme gegenüber den schwächeren Verkehrsteilnehmern kommt hier ganz klar dem motorisiertem Individual- und Wirtschaftsverkehr zu. Denn Geh- und Radwege kreuzen Straßen, die für den motorisierten Individualverkehr bestimmt sind. Hier gilt es besondere Aufmerksamkeit walten zu lassen und tote Winkel zu bedenken.

Denn eines ist uns allen bewusst: Der Straßenraum ist endlich und unsere Geh- und Radwege werden voller werden. Eine gemeinsame Teilnahme am Fuß- und Radverkehr kann nur funktionieren, wenn wir alle aufeinander Acht geben.

Mit gemeinsamer Rücksichtnahme beginnt die Verkehrssicherheit. Wenn wir rücksichtsvoll miteinander umgehen, Wege teilen, ohne zu drängeln, sind wir auf einem guten Weg die Verkehrssicherheit zu erhöhen

Mit gemeinsamer Rücksichtnahme beginnt die Verkehrssicherheit. Wenn wir rücksichtsvoll miteinander umgehen, Wege teilen, ohne zu drängeln, sind wir auf einem guten Weg die Verkehrssicherheit zu erhöhen

Lars Münchau, Vorstandsmitglied für Verkehr und Technik ©ADAC Schleswig-Holstein e.V.

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